Die Länder wollen den Bezug des Elterngeldes vereinfachen. Der Familienausschuss des Bundesrats verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates. Durch die Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes soll bei der Berechnung des Elterngeldes die Ermittlung des Einkommens durch eine Pauschalisierung von Steuern und Abgaben deutlich vereinfacht werden. Der Verwaltungsaufwand für die Bundesländer soll verringert werden und dadurch die Wartezeiten bis zur Auszahlung des Elterngeldes. Desweiteren soll eine Bestandsstatistik sowie eine Ergänzung der Übermittlungsbefugnisse des Statistischen Bundesamtes eingeführt werden.
Die Opposition bemängelte, dass der bisher geltende doppelte Anspruchsverbrauch bei Teilzeitelternzeit durch die Gesetzesänderung nicht aufgehoben wird. Demnach verkürzt sich die Bezugszeit des Elterngeldes um die Hälfte, wenn beide Eltern gleichzeitig in Elternzeit gehen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.
Die Opposition befürchtet zudem, dass durch die Pauschalisierung der Steuern und Abgaben bei der Berechnung des Elterngeldes steuerliche Freibeträge für Eltern mit behinderten Kindern nicht mehr berücksichtigt werden. Es müsse geprüft werden, ob das dadurch eventuell verringerte Elterngeld beispielsweise durch einen zusätzlichen Pauschbetrag ausgeglichen werden könne.