Arbeitslose haben einen Anspruch auf Hartz IV Leistungen auch dann, wenn sie eine Eigenheimzulage bekommen. Das entschied das Bundessozialgericht am 30. September 2008 unter dem Aktenzeichen B 4 AS 19/07 R. Der Sachverhalt: Die Arbeitsbehörde hatte einem Mann aus NRW das Arbeitslosengeld II, also Hartz IV Leistungen, verweigert, der eine Eigenheimzulage bezog. Der Mann und sein erwachsener Sohn hatten angegeben, dass sie die 5112 Euro in zwei Jahren zur Fertigstellung ihres Hauses genutzt hätten. Deshalb müse der staatliche Zuschuss der Eigenheimzulage, die es aktuell nicht mehr gibt, als zweckbestimmte Leistung i.S.d. SGB II gelten. Das Bundessozialgericht teilte diese Ansicht.
Hallo
Ich bin eine von den Harz 4 Emfeger.
Meine Frage ist, dass meine Eigenheimzulage beider Arge Dinslaken zur meine Einkommen angrechnet wurde.
Hat die Arge Recht dazu meine Eigenheimzulage zu meine Einkommen an zu rechnen?
Hallo
Ich bin eine vinden Harz 4 Emfeger.
Meine Frage ist , dass meine Eigenheimzulage beider Arge Dinslaken zur meine Einkommen angrechnet wurde.
Hat die Arge Recht dazu meine Euigenheimzulage zu meine Einkommen an zu rechnen?
Was ist, wenn die Eigenheimzulage vom Finanzamt zur Tilgung von Steuerschulden einbehalten wird? Ist es dann noch „privilegiertes“ Einkommen und deshalb anrechnungsfrei?