Eigenbedarfskündigung auch bei langer Mietdauer rechtens

Selbst wenn ein Mietvertrag über lange Jahre Bestand hat, sind Mieter nicht vor einer Kündigung geschützt, wenn der Vermieter sich auf Eigenbedarf stützt. Das Landgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil unter dem Az 2-11 S 110/11 eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters auch dann zugelassen, wenn der Mietvertrag schon über 40 Jahre bestand. Weder die lange Mietzeit noch das hohe Alter des Mieters stellten eine besondere Härte dar, die eine Kündigung des Vermieters ohne weiteres unzulässig machten.  In dem der Entscheidung des Gerichts zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter einem 84 Jahre alten Mieter , der seit 40 Jahren in der Wohnung lebt, wegen Eigenbedarfs gekündigt.

3 Gedanken zu „Eigenbedarfskündigung auch bei langer Mietdauer rechtens“

  1. Hallo! Verstehe ich das richtig: Ihnen wurde von Ihrem Vermieter gekündigt, weil für den Enkel, der selbst ein großes Haus hat, Eigenbedarf angemeldet wurde? Und Ihr Mietvertrag wurde nach dem Tode des Vermieters nicht übernommen? Ihre Aussagen sind etwas unklar.

    Also: Vorgetäuschter Eigenbedarf ist eine STRAFTAT. Ich selbst bin in einer ähnlichen Situation. Wenn ich genauere Informationen habe, kann ich Ihnen auch mehr dazu mitteilen! Liebe Grüsse Marie-Luise

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  2. Eigenbedarf Kündigung durch Enkel die selbst ein Großes Haus vor ca 6 Jahren gekauft hat. unser Vermieter starb Mietvertrag wurde nicht übernommen seit ca 2Jahren.
    Nun will Enkel in unsere Wohnung ziehen und Ihr Haus vermieten,

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  3. Also hier wird man ja gut beraten wenn man was wissen will. Ich habe dazu auch eine frage. Vielleicht ein wneig anders.
    Wie beläuft es denn wenn, ich für 6 Monate ins Ausland gehe um dort zu Arbeiten und danch zurück nach Deutschland Bielefeld? Kann ich in meine alte Wohnung wieder zurückkehren? Und wie ist es mit dem ALG2 Antrag dann? Wielange muss ich damit rechnen damit wieder alles so läuft wie vorher auch?
    Ich möchte mich einfach mehr informieren. Und auch nicht gleich ins kalte wasser springen.
    Da ich selber ALG2 Empfänger bin. Ich möchte einfach nur wissen was oder wie kann ich vorher tun so das wenn ich vom Ausland wieder komme mir dann auch nichts weiter passiert?

    MfG
    axel

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