Diskrimminierung ist im Arbeitsrecht immer wieder ein höchst brisantes Thema. Den Rechtsstreit um die bisher höchste Schadensersatzforderung von einer halben Million Euro wegen Diskrimminierung am Arbeitsplatz gewinnt eine Arbeitnehmerin nur zu einem sehr geringen Teil. Am 18.12.08 verkündete das Arbeitsgericht Wiesbaden unter dem Az 5 Ca 46/08 das Urteil. Danach kann die Arbeitnehemerin von ihrem Arbeitgeber nur 10.000 Euro Entschädigung fordern. Die Arbeitnehmerin hatte sich benachteiligt, diskrimminiert gesehen, weil der Arbeitgeber ihr nach der Schwangerschaft den alten Arbeitsplatz verwehrt habe. Das Arbeitsgericht sah in der Zuweisung des neuen Betreuungsgebiets nach der Rückkehr aud dem Mutterschutz zwar eine Benachteiligung wegen der Mutterschaft und damit wegendes Geschlechts, denn der neue Tätigkeitsbezirk sei dem alten nicht gleichwertig. Daher ergäbe sich eine Schadensersatzforderung. Darüber hinaus stellte das Gericht aber keine Benachteiligung fest.
Sehr geehrte Damen u. Herren, ich bitte um Ihre Meinung bezüglich einer Diskrimminierung am Arbeitsplatz.
Ich bin seit 1973 Erzieherin im Kindergarten, habe also 41 Arbeitsjahre
ohne VVerfehlungen hinter mich gebracht.In den letzten 7 Jahren war ich Leiterin für 16 Mitarbeiter u. 105 Kinder.Im Jahr 2014 bin ich erstmals wegen Überlastungstrauma krank geschrieben worden u. mußte mich in pherapeutid´sche Behandlung begeben in der ich mich noch heute befinde.Im April 2014 habe ich die Leitungstätigkeit abgegeben u. bin wieder als Erzieherin tätig.Meine neue Leiterin möchte nun, dass ich laut Arbeitsvertrag in einen anderen Kindergarten wechsel u. für mich eine junge Kollegin meine Stelle übernimmt, da diese kein Auto besitzt u. so schlechter diese Stelle im anderen Kindergarten erreichen kann.
Meine Frage: Gelten Arbeitsverträge für jeden, denn im Arbeitsvertrag wurde festgelegt, dass jeder Mitarbeiter den 3 Kindergärten eingesetzt werden werden kann?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Vorraus.Mit freundlichem Gruß E.K.