Das neue Scheidungsrecht tritt zum 1.9.2009 in Kraft

Am 01.09.2009 wird das neue Scheidungsrecht wirksam. Wichtig ist, dass sämtliche  Anträge auf Ehescheidung, die ab dem 01.09.2009 bei den Gerichten eingehen, nach dem neuen Recht behandelt werden.

Welche Änderungen bringt das neue Scheidungsrecht mit sich?

1 Änderung: der Zugewinnausgleich

Zunächst ändert sich das Recht des Zugewinnausgleichs. Nach der bisherigen Rechtlage waren beim Zugewinnausgleich Schulden nicht relevant, die ein Ehegatte mit in die Ehe gebracht hat. Ein negatives Anfangsvermögen gab es nicht. Die Folge war, dass der Ehegatte, der während der Ehe seine Schulden durch einen während der Ehe entstandenen Vermögenszuwachs ausgeglichen hat, diese Vermögensvermehrung nicht auszugleichen brauchte. Nach der neuen Rechtslage ab dem 1. September kann auch ein negatives Anfangsvermögen in die Berechnung des Zugewinnausgleichs mit einbezogen werden.

Das bisherige Recht sahr eine Auskunftsverpflichtung der Eheleute über den Bestand des Endvermögens zu einem festen Termin, nämlich der Zustellung des Scheidungsantrags vor. Es gab jedoch keine Verpflichtung zur Vorlage von Belegen und/oder Dokumenten. Mit der neuen Regelung wird dies anders. Es soll u. a. durch eine Verpflichtung zur Vorlage von Belegen und/oder Dokumenten zum Bestand des Endvermögens verhindert werden, dass der ausgleichspflichtige Ehegatte sein Endvermögen unzulässig vermindert. Die fehlende Verpflichtung, die Angaben zum Endvermögen zu belegen, hatte in der Vergangenheit immer wieder zur Folge gehabt, dass unzutreffende bzw. nicht vollständige Angaben zum Endvermögen gemacht wurden oder aber, dass das Vermögen kurz vor Zustellung des Scheidungsantrags in nicht zulässiger Weise vermindert wurde.

2 Änderung: der Versorgungsausgleich

Nach der bisherigen Rechtslage erfolgte die Verrechnung der in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf Altersvorsorge aus allen Versorgungen (gesetzliche Rentenversicherung, VBL, betriebliche Altersversorgung, private Rentenversicherung etc.). Der Versorgungsausgleich wurde durch den Ausgleich der Wertdifferenz der Anwartschaften über die gesetzliche Rentenversicherung durchgeführt.
Dadurch erhielt besonders der Ehegatten, der in der Ehezeit ein Anrecht auf eine betriebliche Altersversorgung erworben hat, Vorteile, da die betriebliche Altersversorgung erst aufwändig umgerechnet (dynamisiert) wurde und im Regelfall mit geringeren Werten als die Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung in die Berechnung des Versorgungsausgleichs eingestellt wurden.

Nun werden alle Versorgungen/Anwartschaften, die ein Ehegatte während der Ehe erworben hat, im entsprechenden Versorgungssystem zwischen den Ehegatten geteilt, ohne dass eine Umrechung der Anwartschaften in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung erfolgt.

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte bekommt dann einen eigenen Anspruch auf Versorgung bei dem Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten. Folglich werden künftig auch auch Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung mit den wirklichen Werten berücksichtigt.

13 Gedanken zu „Das neue Scheidungsrecht tritt zum 1.9.2009 in Kraft“

  1. Wenn ein Ehepartner aus der Wohnung auszieht müssen doch
    beide Kündigen wenn der andere Ehepartner das nicht unterschreibt wie geht es weiter dann muß er das nicht unterschreiben ich bin schon ausgezogen und habe noch für diesen Monat die Miete bezahlt

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  2. Hi,

    We have married for 7 years. We build our house after married one year. We have no married contract. The house was paid by my husband. What can be happened to the house when we get divorce. Do I need to leave the house as I did not pay for the house. Then where I can stay after divorce if I can not support myself as I am jobless. Where can I get the support for my living.

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  3. Ich bitte um Klärung folgendem Sachverhalt:
    13.9.1996 Heirat; Ehevertrag 3.9.1996 darin u.a.
    a) Verzicht nach BGB 1585 c gegenseitiger Verzicht auf alle
    Unterhaltsansprüche einschl. f. den Notbedarf
    b) Nach 1408 Abs 2 BGB schließen wir den Versorgungsausgleich
    $$1587 ff BGB aus.

    Da wir uns in 2010 getrennt haben bitten ich um Klärung des o.a.Sachverhalts, ob dieser Ehevertrag auch nach neuem
    Scheidungsrecht Bestand hat, und die volle Gültigkeit besitz?
    MfG

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  4. ih bin seit einem 3/4 jahr verheiratet, wir haben einen gemeinsamen Sohn und verdienen ungefähr das selbe Geld, bis auf, das meine Frau sich von der nur 30h arbeitet und nicht wie ich 39!

    Ich weiß nicht, ob die Ehe eine so gute Idee war und wollte wissen, was so auf mich zukommt? Unterhalt für Kind und frau? Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einem Einkommen? vielleicht kann mir mal jemand ein paar Ideen/ Anregungen hierzu geben?

    MfG

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  5. Ich habe folgende Frage:

    Wir sind seit ca.20 Jahren verheiratet und haben 2 schulpflichtige Kinder. Wir haben ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück das meiner Frau gehörte, gebaut. Sie wird auch als Eigentümer geführt. Die Raten für das Haus habe ich als Alleinverdiener bisher abgetragen.
    Wie sähe das im Falle einer Scheidung aus? Das ich das Haus nicht bekomme, ist klar! Aber da ich allein für die Schulden aufkomme muß das doch irgendwie verrechnet werden?

    Danke im Vorraus für eine Antwort!

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  6. Ich lebe in Zugewinngemeinschaft mit meinem Ehemann, und es ist
    eine Scheidung vorgesehen. Wir leben seit dem 16. August 2009 getrennt und haben keine Beziehungen mehr. Mein Ehemann zahlt
    unregelmässig Unterhalt, sowohl was die Zeitpunkte als auch die
    betragsmässige Höhe betrifft. Sowohl über Zeitpunkt als auch Höhe der Unterhaltszahlungen besteht keine rechtsgültige Vereinbarung, und die Leistungen erfolgen willkürlich.
    Im Jahr 2003 erbte mein Ehemann einen Wert von € 200.000 (zweihunderttausen Euro). Bin ich nach erfolgter Scheidung anteilsberechtigt an diesem Wert und falls ja, zu welchem Prozentsatz?

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  7. Hallo,
    Ich habe da eine Frage.
    Was Passiert mit den Schulden, die während einer Ehe
    angehäuft wurden (ob gemeinsam oder einzeln ).

    Mit freundlichen Grüßen
    F.Schmidt

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  8. Hallo,

    mein Freund lebt seit April 2009 getrennt. Er war zwei Jahre mit Ausländerin verheiratet. Im April 2010 lassen sie sich scheiden. Wollte fragen, ob sie in Deutschland unbefristete Aufenthalt bekommt oder sollte sie zurück nach Hause. Sie ist erwerbstätig Rechnet Trennungsjahr zu Ehejahren? Wird sie Unterhalt von ihm bekommen? Danke.

    Viele Grüße

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  9. Guten Tag,

    habe zum neuen Scheidungsrecht eine Frage, meine Lebenspartnerin wurde nach neuem Scheidungrecht geschieden. Der Ex Mann hat nun erfahren das wir neu heiraten möchten , er ist bezieher einer EU Rente und ist nun der Meinung das meine zukünftige Frau ihm später Unterhalt gewähren muß. Ist dieses zutreffend ?

    Mit freundlichen Grüßen

    J.Kaiser

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  10. hallo,

    ich bin neu hier und hoffe es gibt jemand der mir helfen kann. Ein Freund von mir lebt seit 20 Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft, jetzt möchte er diese Frau verlassen. Frage: Muss er für 20 Jahre Ihr eine art Abfindung zahlen? Wenn ja, weiß jemand wie hoch?
    Wäre super wenn ich diese Info bekommen könnte um diese weiter zu leiten, denn er weiß nicht was auf ihn zu kommt.

    Liebe Grüße
    Emanuela Petone

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  11. Guten Tag!

    Ich hab eine Frage zur allgemeiner Scheidung.
    Und zwar habe ich einen Freund, den seine Frau ohne weiteres verlassen hat. Der Freund hat keine deutsche Staatsangehörigkeit, aber eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Doch seine Frau hat nur ein befristetes Visum für diesen Jahr noch. Der Freund möchte sich scheiden lassen,weil er nicht mal weiß wo seine frau ist,doch sie hat noch immer keine Scheidung eingereicht, obwoh sie ja weg ist. Was soll er lieber tun?
    Damit er später auch nicht alle Kosten tragen muss, wenn er selber die Scheidung einreicht?!

    Liebe Grüße
    Swetlana Kopp

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  12. Guten Tag!

    Ich habe eine Frage zum Unterhalt.
    Ich bekomme von meinem Mann monatlich € 821,- Unterhalt, werde ich dann nach der Scheidung veniger Unterhalt erhalten? da mein mann die Scheidung im Oktober 2009 eingereicht hat. Was habe ich zu erwarten?

    MfG
    Gisele ben-daady

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  13. Guten Tag!
    Ich habe eine Frage zum Versorgungsausgleich.
    Heute Früh war in der ARD ein Experte zum neuen Scheidungsrecht. Hier wurde erwähnt, dass Scheidungen zu DDR-Recht nach der Wende ohne Versorgungsausgleich nochmals überprüft werden soll! Ich bin 1993 geschieden wurden. Hier bestand keine Anwalts- und Versorgungsausgleichpflicht.
    Was habe ich zu erwarten?

    MfG
    Daniela Kersting

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