Das Bürgergeld-Gesetz ist beschlossen und wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Ab diesem Datum hat das Arbeitslosengeld Ii und das Sozialgeld ausgedient. Es gibt Bürgergeld für alle, die die Voraussetzungen erfüllen.
Wichtigste Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld sind Bedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit.
Das Bürgergeld-Gesetz sieht viele Neuerungen im Vergleich zum alten Arbeitslosengeld II vor.
Regelsatz Bürgergeld wird erhöht
Die wohl wichtigste Neuregelung für die Menschen, die auf staatliche Unterstützung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts angewiesen sind, ist wohl die: Der Regelsatz des Bürgergeldes beträgt ab dem 1. Januar 2023 für eine alleinstehende Person 502 Euro pro Monat. Hinzu kommen die Kosten für die Unterkunft, also die Miete, die Nebenkosten und die Heizkosten.
Eine Anhebung des Regelsatzes im Vergleich zur alten Hartz IV Regelung erfolgt selbstverständlich in allen Regelbedarfsstufen. Das bedeutet, dass auch Kinder mehr Geld erhalten.
Kein Antrag auf Bürgergeld erforderlich
Auch nicht unwichtig ist die Tatsache, dass es für viele Leistungsberechtigte das Bürgergeld automatisch gibt: Personen, die bereits im Jahr 2022 Leistungen nach dem SGB II beziehen, müssen keinen Antrag auf Bürgergeld stellen, wenn ihr Bewilligungsbescheid in das Jahr 2023 hineinreicht.
Ist also bereits 2022 ein Bewilligungsbescheid für das Arbeitslosengeld II ergangen und gilt dieser Bescheid auch für mindestens Januar 2023,, so wird im Januar 2023 automatisch das Bürgergeld bezahlt.
Karenzzeiten
Beim Bürgergeld gibt es ab Januar 2023 gilt eine sogenannte Karenzzeit . Diese Karenzzeit betrifft zum einen die Kosten der Unterkunft (ausgenommen Heizkosten), also die Kaltmiete und die Betriebskosten.. Im ersten Jahr der Bewilligung von Bürgergeld prüft das Jobcenter nicht, ob die Miete für die Wohnung angemessen ist. Die Bezieher von Bürgergeld müssen sich also im ersten Jahr nicht um ihre Wohnung oder um einen Umzug kümmern. Sie können sich voll und ganz der Suche einer Arbeit widmen.
Die Karenzzeit von einem Jahr betrifft zum zweiten auch das Vermögen. Im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld beträgt das Schonvermögen 40.000 Euro für den Antragssteller und 15.000 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft. Schonvermögen ist das Vermögen, dass nicht für die Sicherstellung des Lebensunterhalts verwendet werden muss.
Ausbildung und Umschulung: Weiterbildungsgeld
Wer mittels einer Ausbildung oder Umschulung seine Chancen auf eine Arbeitsstelle verbessern möchte, wird nach dem Bürgergeldgesetz nun besser dabei unterstützt. So kann ein Berufsabschluss auch in 3 statt 2 Jahren nachgeholt werden. Für die Teilnahme an Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, wird ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro ausgezahlt. Außerdem werden die Weiterbildungsprämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen dauerhaft gezahlt
Bürgergeldbonus
Eine weitere Neuregelung ist, dass auch die Teilnahme an Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss zielen und länger als 8 Wochen dauern, gefördert wird. Hierfür gibt es einen Bürgergeldbonus , der monatlich 75 Euro beträgt.