Corona Zuschuss für Hartz IV Bezieher

Nach der aktuellen Gesetzeslage wird im Mai 2021 ein Corona Zuschuss an alle volljährigen Hart IV Bezieher gezahlt.

Das Sozialschutz-Paket III ist im März 2021 in Kraft getreten. Damit wird unter anderem der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung bis zum 31.12.2021 verlängert. Hartz IV Leistungsbezieher erhalten zudem eine Einmalzahlung zum Ausgleich pandemiebedingter Nachteile.

Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen (Hartz IV, ALG II, Grundsicherung) soll gewährleisten, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, weiterhin einfach und schnell die erforderlich Unterstützung erhalten. Die im SGB II, SGB XII, BVG und Bundeskindergeldgesetz (BKGG) getroffenen Sonderregelungen sind bis zum 31.12.2021 verlängert worden.

 

Corona Zuschuss zur gering?

Den Corona Zuschuss in Höhe von 150 Euro, der im Mai an Hartz Bezieher ausgezahlt werden soll, hat in einem Einzelverfahren das Sozialgericht Karlsruhe als zu gering und verfassungswidrig eingestuft.

Hintergrund

Von der Bundesregierung waren einmalige 150 Euro Corona Bonus für erwachsene Hartz IV Bedürftige bewilligt worden. Dieser Zuschuss wird im Mai 2021 ausgezahlt.

Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Hartz IV Leistungen oder Sozialgeld gegeben ist. Das Sozialgericht Karlsruhe vertritt die Auffassung, dass das Existenzminimum von Leistungsbeziehern für Januar bis April nicht erst im Mai gedeckt werden kann.

Zudem seien die Anforderungen zu Ermittlung existenzsichernder Leistungen bei dem pauschalen Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro nicht erfüllt seien. Hartz IV Bezieher müssten einen Corona-Zuschuss in Höhe von 100 Euro je Pandemiemonat erhalten.

 

Der neue § 70 SGB II lautet:

Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.

 

Geht es nach dem Sozialgericht Karlsruhe, müssten Hartz IV Bezieher für die Monate Januar bis Juni 2021 jeweils 100 Euro erhalten und somit 600 Euro insgesamt. Diese Summe wird auch von Sozialverbänden und andere Organisationen bereits seit Beginn der Coronavirus-Pandemie gefordert haben.

Der konkrete Fall beim Sozialgericht Karsruhe

 

Antragstellerin war eine Mutter, die eine zweijährige, kranken Tochter hat. Sie hatte einen Antrag auf einen Zuschuss für FFP2-Masken eingereicht, da sie zwei Mal wöchentlich mit ihrer Tochter mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in Krankenhaus fahren muss. Das Jobcenter hatte den Antrag abgelehnt

Das Sozialgerichts Karlsruhe entschied, dass die Mutter nun ihr Kind wöchentlich zu den Behandlungen bringen kann – mit den Zuschüssen des Jobcenters.

Der Beschluss der 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe unter dem Az.: S 12 AS 711/21 ER vom 24.03.2021 ist rechtskräftig. Er ist allerdings ausschließlich und allein für die unmittelbaren Beteiligten des Verfahrens bindend.

Der Beschluss hat keine allgemeine Bindung. Andere Gerichtsverfahren können somit einen anderen Ausgang haben und müssen nicht der Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe folgen. Wer ähnliche Verfahren anstrebt, sollte kann aber auch die aktuelle Entscheidung mit anführen.

1 Gedanke zu „Corona Zuschuss für Hartz IV Bezieher“

  1. Ich fände es auch fair die Grundsicherung von 100 Euro monatlich als Zusatzleistungen zu zahlen. Rückwirkend und,oder zukünftig. Es reicht eh kaum wenn alle Fixkosten z.n Strom etc. Gezahlt sind und eventuell auch ein Monatsticket von 40euro, Dank Köln Pass, eigentlich günstig,aber zum Leben und einkaufen bleiben c.a knapp dreihunderter Euro. Da wären hundert Euro mehr im Monat ein wahrer Segen.
    Liebe Grüße an die Leser
    M.w

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