Bundesverfassungsgericht entscheidet über Hartz 4

Das Bundesverfassungsgericht wird noch im Jahr 2007 über eine Verfassungsklage zur Arbeitsmarktreform „Hartz IV“ urteilen. Die Gerichtssprecherin erklärte, das Urteil über die Verfassungsbeschwerde von elf Landkreisen zur organisatorischen Umsetzung von „Hartz 4“ werde „voraussichtlich Ende dieses Jahres verkündet“.

Das Verfahren ist für Hartz IV Empfänger nicht von direkter Bedeutung, es geht nicht um die Höhe oder den Umfang der Leistungen für Arbeitssuchende, sondern um die Regelung von Zuständigkeiten. Betroffen sei „das organisatorische Herzstück“ des Gesetzes, sagte der Berichterstatter in dem Verfahren, Verfassungsrichter in der mündlichen Verhandlung im Mai 2007

Die klagenden elf Landkreise rügen eine Verletzung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie. Sie kritisieren, dass ihnen der Bund die Zuständigkeit für einzelne Hartz IV-Leistungen übertragen hat, ohne für einen vollständigen finanziellen Ausgleich zu sorgen. Die Kommunen sind für Unterkunft und Heizung, Bekleidung sowie für Betreuungsleistungen für Hilfsbedürftige zuständig.

Indem der Bundesgesetzgeber den Kreisen einzelne Leistungen zugewiesen habe, habe er „unzulässig auf die kommunale Ebene durchgegriffen“, heißt es in der Begründung der Verfassungsbeschwerde. Die Kommunen beanstanden zudem, dass sie Arbeitsgemeinschaften mit der Bundesagentur für Arbeit bilden mussten. Hierdurch sei eine „unzulässige Mischverwaltung“ entstanden.

1 Gedanke zu „Bundesverfassungsgericht entscheidet über Hartz 4“

  1. Und wenn interessiert es?
    Dabei gehts nur drum wie wer zahlt..
    Als würde dies IRGENDWAS Ändern:)

    Hartz 4 als solches gehört vors Verfassungsgericht weil es ganz klar gegen das Grundgesetz verstößt.

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