Das Bundessozialgericht hat das Hausarztmodell der Barmer Ersatzkasse gekippt. Nach Ansicht des Bundessozialgerichts in Kassel entpricht das System mit einem festen Hausarzt und einer verbindlichen Hausapotheke nicht den gesetzlichen Regelungen. In einem Grundsatzurtei machte die Richter in ihrer Entscheidung vom 06. Februar 2008 klar, dass die Verbindung aus Arzt und Apotheker nicht als integrierte Versorgung im Sinne des Gesetzes gelten könne. Dafür sei eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit erforderlich
Auch ich musste jetzt erfahren das das Hausarztmodell der Barmer abgeschafft wurde. Auch ich finde es für ungut das alles stillschweigend beim Bundessozialgericht abgeschafft wird. Aber wie schaut es denn dann icm nÄchsten Jahr zur Gesundheitsreform aus, da dürfte meiner Meinung nach garkeine Praxisgebühr mehr verlangt werden da die Kassen ja einen einheitlichen Betrag erhalten und nur in Ausnahmen den Zusatzbetrag erheben dürfen, oder hab ich da was falsch verstanden.
Meine Frau und ich haben seit Einführung des Hausarztmodells daran teilgenommen. Es war ein einfaches praxisbezogenes Modell, welches dem Arzt eine komplette Übersicht des Krankenbildes des Patienten erlaubte (Rückmeldung durch überwiesene FachÄrzte) und dem Patienten Geld sparte.
Da es aber scheinbar in der heutigen Zeit nicht mehr um eine optimale Versorgung der Patienten geht, sondern nur um das Geld, wurde der Gerichtsbeschluß erlassen.
Es wÄre noch sehr interessant, wer dieses Urteil angestrebt hat.