Bundeshaushalt 2024: Bürgergeld, Rente und Kindergrundsicherung gesichert, Elterngeld gekürzt

Am letzten Mittwoch wurde von der Bundesregierung der Bundeshaushalt 2024 abgesegnet. Unterm Strich lässt sich festhalten dass in Deutschland wieder gespart werden muss. Während der Corona-Zeit wurde viel ausgegeben, was heutzutage nicht mehr sein soll bzw. muss. Der Haushalts 2024 sieht Gelder für das Bürgergeld und das Wohngeld vor. Diese Ausgaben sind im Sozialbereich Mittelpunkt der Ausgaben. Für die Kindergrundsicherung werden Rücklagen geschaffen. Anders sieht es beim Elterngeld aus. Hier wird gekürzt. Wir erklären die Entscheidung der Bundesregierung im nachfolgenden Artikel.

Bürgergeld

Das Bundesfinanzministerium, das den Entwurf des Haushalts 2024 vorgelegt hat, erklärt den Kabinettsbeschluss wie folgt:

Mit dem Beschluss über den Haushalt 2024 seien wesentliche Vorhaben der Regierungskoalition zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe bis 2027 finanziell abgesichert worden. Das Bürgergeld und die Wohngeldreform seien wesentliche Ziele, damit die Würde des Einzelnen geachtet, gesellschaftliche Teilhabe besser gefördert und angemessenes und familiengerechtes Wohnen gesichert werden könnten. Das reformierte Wohngeld unterstütze Haushalte mit geringem Einkommen oberhalb der Grundsicherung dauerhaft, zielgenau und verlässlich.

Für das Bürgergeld sind im Sozialhaushalt für das Jahr 2024 24,3 Milliarden Euro vorgesehen, nach 23,8 Milliarden im laufenden Jahr.

Wir sind gespannt, wie die Details der Gelderverteilung aussehen wird.

Kindergrundsicherung

Für die Kindergrundsicherung wurden im langfristigen Haushaltsplan pro Jahr 2 Milliarden Euro jährlich vorgesehen. Für 2024 werden 100 Millionen Euro für die Digitalisierung der Leistung bereitgestellt. Die geplanten Kindergrundsicherung soll verschiedene Familienleistungen vereinen und der Zugang und die Beantragung vereinfachen.

Die Bundesfamilienministerin merkte zu den 2 Milliarden Euro an: Das sei nur ein „Merkposten“. Die endgültige Summe werde in ihrem Gesetzentwurf verzeichnet sein. Für zwei Milliarden Euro werde es eine wirksame Bekämpfung der Kinderarmut nicht geben.

Elterngeld wird gekürzt

Nicht alle Familienleistungen bleiben allerdings im bisherigen Umfang erhalten. Es wird Einsparungen geben. Diese wrden hinsichtlich des Elterngeldes greifen. Betroffen davon sind gut verdienende Elternteile.

Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, die der Staat zahlt, wenn Eltern nach der Geburt der Kinder zu Hause bleiben. Spitzenverdiener erhalten in Zukunft kein Elterngeld mehr, sondern nur noch Eltern, die zusammen nicht mehr als 150.000 Euro im Jahr verdienen – eine beachtliche Summe, wie wir meinen. Bisher lag diese Einkommensgrenze bei 300.000 Euro. In Euro ausgedrückt: Die Ausgaben für das Elterngeld sind von 7,6 Milliarden im letzten auf 8,3 Milliarden Euro im laufenden Jahr gestiegen. Die Streichung des Elterngeldes für Spitzenverdiener wird voraussichtlich Einsparungen von 290 Millionen Euro erreichen können.

Rentenversicherung

Auch an die Rentner ist im Haushaltsentwurf der Bundesregierung gedacht worden.

Allein für die Rentenversicherung werden dem Haushaltsbeschluss zufolge 127 Milliarden Euro Steuergeld für 2024 bereitgestellt, nach 121 Milliarden im laufenden Jahr. Das erklärt sich wie folgt: der Bund leistet Zuschüsse an die Rentenkasse zahlt und auch Beiträge für die Zeit der Kindererziehung. Das Bundesarbeitsministerium rechtfertigt dies dadurch, dass die gesetzliche Rentenversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben abzusichern habe.

Was im Detail das auch immer heißen mag: die Rente ist sicher!

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