Bundesfreiwilligendienst BFD am 1. Juli 2023 12 Jahre alt

Am 1. Juli 2011, startete der Bundesfreiwilligendienst, BFD. Bereits seit  Anfang März 2011 konnten seinerzeit die BFD-Verträge aus dem Internet heruntergeladen werden.  Im Mai 2011 war das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst wirksam geworden.  In jenem Monat hatte die Bundesregierung zudem mit einer groß angelegten Werbekampagne begonnen.

Bundesfreiwilligendienst wird am 1. Juli 2023 12 Jahre alt

Nunmehr, am 1. Juli 2023 feiert der Bundesfreiwilligendienst seinen 12 Geburtstag.
Das Bundesfamilienministerium erklärte, dass ab dem 1. Juli 2011 mehr als 17.300 Freiwillige an die Stelle der zuletzt etwa 19.700 Zivis getreten sind. Diese Zahlen gliedern sich wie folgt auf. Ungefähr 14.300  Zivildienstleistende haben ihre Dienstzeit freiwillig verlängert und etwa 3000 Freiwillige haben sich für den Bundesfreiwilligendienst verpflichtet.
Einen Pflegenotstand gäbe es nicht. Richtig sei allerdings, dass mehr qualifiziertes Pflegepersonal benötigt werde. Dennoch sei ein guter Übergang vom Zivildienst zum Freiwilligendienst gelungen.

Pflegenotstand

Rückblickend lässt sich sagen, dass es mittlerweile dennoch einen Pflegenotstand gibt. Es werden viel mehr Pflegefachkräfte benötigt, als gegenwärtig vorhanden sind. Fachkräfte werden auch aus dem Ausland aquiriert.

Die Bundesregierung stellte seinerzeit  mit 350 Millionen Euro so viel finanzielle Mittel wie nie zuvor  für freiwilliges Engagement zur Verfügung. Nun seien Länder und Kommunen ebenfalls aufgefordert, Anreize für das ehrenamtliche Engagement in ihren Bereichen zu schaffen. Die Verbände und Einsatzstellen müssten zudem aktiv auf die Menschen zugehen und sie für ihre Zwecke überzeugen.  Sie können nicht darauf warten, dass der Bund ihnen Freiwillige zuteile, so das Ministerium.

Der Bundesfreiwilligendienst im Überblick

Männern und Frauen jeden Alters steht der BFD offen. Die Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein. Die Freiwilligenarbeit dauert in der Regel ein Jahr, im Minimum ein halbes, und höchstens zwei Jahre. Das ist wie beim FSJ und FÖJ geregelt. Der Bundesfreiwilligendienst ist eine  Vollzeitbeschäftigung. Freiwillige über 27 Jahre können auch in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden tätig sein. Der Bundesfreiwilligendienst ist  arbeitsmarktneutral ausgestaltet. Jeder einzelne Platz wird vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) nur genehmigt, wenn keine     reguläre Arbeitskraft verdrängt oder ersetzt wird; es dürfen ausschließlich  unterstützende Tätigkeiten ausgeübt werden. Das war bereits im Zivildienst so. Der BFD wird in den Bereichen geleistet, in denen bisher die Zivildienstleistenden tätig waren. Es gibt jetzt jedoch zusätzliche Einsatzbereiche im  Sport, in der Integration, Kultur und Bildung. Die Freiwilligen sind gesetzlich sozialversichert. Die Eltern erhalten Kindergeld. Das ist genauso wie im FSJ und FÖJ. Alle diese Freiwilligendienste sind gleich ausgestaltet. Die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld mit einer in Ost- und Westdeutschland einheitlichen Obergrenze, die derzeit 438 Euro beträgt, vor 12 Jahren lag sie bei 330 Euro. Die Höhe des Taschengeldes wird nicht vorgegeben, sondern mit der Einsatzstelle vereinbart. Das ist genauso wie im FSJ.

Bürgergeld und Bundesfreiwilligendienst

Wer einen Bundesfreiwilligendienst absolviert und Bürgergeld bezieht, kommt in den Genuss von Einkommensfreibeträgen. Er muss also das Taschengeld nicht auf das Bürgergeld anrechnen lassen.

2 Gedanken zu „Bundesfreiwilligendienst BFD am 1. Juli 2023 12 Jahre alt“

  1. Wie sieht das aus? Darf man das auch im ALG2 machen, wenn man nichts anderes bekommt? Denn eigentlich muss ich einen sozialversicherungspflichtigen Job machen, laut EGV.

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