Bundesarbeitsgericht: Abmahnung vor Bagatellkündigung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Revisionsentscheidung die Bagatellkündigung einer Kassiererin eines Supermarktes wegen der Unterschlagung zweiere Leergutbons aufgehoben und damit die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts und des Arbeitsgerichts korrigiert.  Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde: Die Kassiererin war nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit bei einer Supermarktkette fristlos gekündigt worden. Der Leiter der Filiale, in der sie arbeitete, hatte ihr zwei gefundene Leergutbons ausgehändigt.  Sie solle sie aufbewahren für den Fall, dass sich der Besitzer noch melden würde. 10 Tage später löste die Frau die Bons im Wert von 82 und 48 Cent beim Einkaufen ein.  Sie selbst sagte, dies sei unwissentlich erfolgt. Daraufhin kündigte ihr Arbeitgeber fristlos. Sie habe schwerwiegend gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen. Die Arbeitnehmerin klagte vor dem Arbeitsgericht. Doch dieses und auch das Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz wiesen die Klage ab. Das Bundesarbeitsgericht stellte jedoch klar, dass der Vertragsverstoß nur als erhebliche Pflichtwidrigkeit zu bewerten sei.  Es sei eine Abwägung erforderlich. Diese habe ergeben, das eine Abmahung ausreichend gewesen wäre. Eine fristlose Kündigung sei unverhältnismäßig. Für die  Arbeitnehmerin habe gesprochen, dass sie schon drei Jahrzehnte ohne rechtlich relevante Störung bei dem Unternehmen beschäftigt war. Sie habe ein hohes Maß an Vertrauen erworben. Zu beachten sei auch die vergleichsweise nur sehr geringe Schädigung des Unternehmens.

Das Aktenzeichen des BAG lautet: 2 AZR 541/09

1 Gedanke zu „Bundesarbeitsgericht: Abmahnung vor Bagatellkündigung“

  1. Hallo,

    ich habe da ein Problem und weiss nicht was ich machen kann bzw ob das Gesetz hinter mir steht.

    Also ich habe heute Abend um 22 Uhr von meiner Filiale einen Anruf bekommen das soeben die Bezirksleitung bei denen anrief um mit zu teilen das sich mein arbeitsplan geändert habe.

    ich Arbeite ursprünglich in Pforzheim, meine Arbeitszeit wäre um 6 uhr gewesen, und habe erfahren das ich Spätschicht habe, allrdings solle ich nach Baden-Baden.

    Der witz bei der sache ist, das eine Mitarbeiterin von Baden-Baden für den Monat August bei uns in Pforzheim ist, und ich als Pforzheimerin nach Baden-Baden soll. Versteh da jetzt natürlich nicht die logig. Habe meine Bezirksleitung angerufen und gefragt was das denn solle, sie könne doch die aus Baden-baden wieder in ihre filiale zu teil und ich in meiner in pforzheim bleiben, da es für mich keine logig ergibt. Darauf hin bekam ich nur zu hören das ich es ihr überlassen müsste.

    Ich meinte dann das ich garantiert nicht nach baden-baden ( 65km) fahre, darauf meinte sie ich wüsste ja was das für konziquenzen haben würde.
    ich meinte dann nur, alles klar wir sehen uns vor dem arbeitsgericht. wie stehen denn da meine chancen??

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