Bürgergeld Regelsatz, auch Bürgergeld Satz genannt, ist die Geldsumme, die für den regulären Bedarf, also den Regelbedarf, vom Jobcenter gezahlt wird.
Die Höhe variiert je nachdem, um welche Person der Bedarfsgemeinschaft es sich handelt.
Der Regelbedarf wird jährlich neu ermittelt. Die Höhe des Regelbedarfs folgt aus § 20 Abs. 2 bis 4 SGB II und § 23 SGB II in Verbindung mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz.
Jedes Jahr, immer zum 1. Januar, werden die Regelbedarfe für die einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auf Basis der durchschnittlichen Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen sowie der Entwicklung der Nettolöhne ermittelt. Sie werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Wenn Ehepartner nicht zusammenleben und keinen gemeinsamen Haushalt führen, richtet sich der Anspruch nach dem Regelbedarf für alleinstehende Personen.
So setzt sich der Regelbedarf zusammen
Tabelle Bürgergeld Regelsatz 2023
Regelbedarfsstufe 1 | 502 € (+53 €) | Alleinstehende Person |
Regelbedarfsstufe 2 | 451 € (+50 €) | Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft |
Regelbedarfsstufe 3 | 402 € (+45 €) | Volljährige in einer stationären Einrichtung und nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern |
Regelbedarfsstufe 4 | 420 € (+47 €) | – Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren – junge Erwachsene unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters ausgezogen sind |
Regelbedarfsstufe 5 | 348 € (+39 €) | Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren |
Regelbedarfsstufe 6 | 318 € (+35 €) | Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren |
Höhe der Bürgergeld Regelsätze 2023
Bürgergeld Tabelle: So viel Geld gibt es im Vergleich zu Hartz IV
Anspruchsberechtigter | Monatliche Höhe Regelsatz Bürgergeld | Monatliche Höhe Regelsatz Hartz IV (alt) |
Alleinstehende | 502 Euro | 449 Euro |
Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft | 451 Euro | 404 Euro |
Kinder ab 14 Jahre | 420 Euro | 376 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahre | 348 Euro | 311 Euro |
Kinder bis 5 Jahre | 318 Euro | 245 Euro |
Regelbedarfe für Kinder
Für die Berechnung der Bürgergeld Sätze werden auch kinderspezifische Bedarfe ermittelt. Es gibt keine prozentuale Ableitung des Kinderbedarfs von dem Erwachsenenbedarf mehr. Ein Kind ist kein kleiner Erwachsener. So berechnet sich der Regelsatz für Kinder wie folgt neu:
Alter | Euro |
---|---|
Kinder von 0 bis einschließlich 5 Jahre | 318 Euro |
Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahre | 348 Euro |
Kinder von 14 bis einschließlich 17 Jahre | 420 Euro |
Die Regelleistungen werden zukünftig jedes Jahr auf der Grundlage der Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Eine Kopplung des Bürgergeld Satzes an die Renten erfolgt wegen des dämpfenden demografischen Faktors in der Rentenformel nicht mehr.
Zusammensetzung des Regelsatzes 2023
Der Bürgergeld Regelsatz wird auf der Grundlage der Verbrauchsausgaben der untersten 20 Prozent der nach Nettoeinkommen geschichteten alleinstehenden Haushalte berechnet. Nicht berücksichtigt werden dabei Empfänger, die überwiegend von Leistungen der Sozialhilfe gelebt haben. Die Höhe des aktuellen Regelsatzes (für alleinstehende Erwachsene) ergibt sich aus dem Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe für 2023.
Kategorie | Ausgaben in Euro der unteren 20 % der Haushalte nach der EVS (alt) | Bürgergeld-Satz 2023 in Euro |
---|---|---|
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren | 137,66 | 174,19 |
Bekleidung und Schuhe | 34,60 | 41,65 |
Wohnen einschl. Energie, Instandhaltung | 35,01 | 42,55 |
Einrichtungs-, Haushaltsgegenstände | 24,34 | 30,57 |
Gesundheitspflege | 15,00 | 19,16 |
Verkehr | 32,90 | 45,02 |
Nachrichtenübermittlung | 35,31 | 44,88 |
Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 37,88 | 48,89 |
Bildungswesen | 1,01 | 1,81 |
Beherbergungs- / Gaststättendienstleistung | 9,82 | 13,11 |
Andere Waren und Dienstleistungen | 31,31 | 40,06 |
Insgesamt | 394,84 | 502 |
Jährliche Erhöhung des Bürgergeld Satzes
Der Regelsatz ist eine Pauschalleistung, die den Lebensunterhalt des Hilfebedürftigen sicherstellen soll. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt der Bürgergeld Regelsatz für alleinstehende Erwachsene 502 Euro.
Jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres steigt der Bürgergeld Satz regelmäßig entsprechend der Entwicklung der Gehälter und Lebenshaltungskosten an. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Transparenz der Regelsätze.
Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Regelsatz für das Jahr 2023 um 53 Euro angehoben. Die Basis der Neuberechnung bildete die Einkommens- und Verbrauchsstatistik. Darin sind etwa 230 Positionen enthalten.
Es wurde untersucht, welche Ausgaben Geringverdiener in Deutschland tatsächlich tätigen. Einiges wurde neu aufgenommen, so etwa die Praxisgebühr oder Internet-Downloads. Ausgabepositionen, die nicht relevant für den Bürgergeld Regelsatz sind, etwa für Kraftfahrzeuge, Flugreisen, Tabak, Alkohol, oder illegale Drogen, wurden aus der Berechnungsgrundlage herausgenommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar dem Gesetzgeber aufgegeben, eine transparente und nachvollziehbare Berechnungsgrundlage zu schaffen
Mehrbedarfe zusätzlich zum Regelsatz
Neben dem Regelsatz zahlt das Jobcenter einen Mehrbedarf, wenn der Bürgergeld Bezieher weitere Voraussetzungen erfüllt. So gibt es beispielsweise den Mehrbedarf für Alleinerziehende, den Mehrbedarf für Schwangere und de Mehrbedarf bei Behinderung.