Bürgergeld Regelsatz

Bürgergeld Regelsatz, auch Bürgergeld Satz genannt, ist die Geldsumme, die für den regulären Bedarf, also den Regelbedarf, vom Jobcenter gezahlt wird.

Die Höhe variiert je nachdem, um welche Person der Bedarfsgemeinschaft es sich handelt.

Der Regelbedarf wird jährlich neu ermittelt. Die Höhe des Regelbedarfs folgt aus § 20 Abs. 2 bis 4 SGB II und § 23 SGB II in Verbindung mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz.

Jedes Jahr, immer zum 1. Januar, werden die Regelbedarfe für die einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auf Basis der durchschnittlichen Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen sowie der Entwicklung der Nettolöhne ermittelt. Sie werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Wenn Ehepartner nicht zusammenleben und keinen gemeinsamen Haushalt führen, richtet sich der Anspruch nach dem Regelbedarf für alleinstehende Personen.

So setzt sich der Regelbedarf zusammen

Tabelle Bürgergeld Regelsatz 2023

Regelbedarfsstufe 1502 € (+53 €)Alleinstehende Person
Regelbedarfsstufe 2451 € (+50 €)Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft
Regelbedarfsstufe 3402 € (+45 €)Volljährige in einer stationären Einrichtung und nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
Regelbedarfsstufe 4420 € (+47 €)– Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
– junge Erwachsene unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters ausgezogen sind
Regelbedarfsstufe 5348 € (+39 €)Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
Regelbedarfsstufe 6318 € (+35 €)Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren

Höhe der Bürgergeld Regelsätze 2023

Bürgergeld Tabelle: So viel Geld gibt es im Vergleich zu Hartz IV

AnspruchsberechtigterMonatliche Höhe Regelsatz BürgergeldMonatliche Höhe Regelsatz Hartz IV (alt)
Alleinstehende502 Euro449 Euro
Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft451 Euro404 Euro
Kinder ab 14 Jahre420 Euro376 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahre348 Euro311 Euro
Kinder bis 5 Jahre318 Euro245 Euro

 

Regelbedarfe für Kinder

Für die Berechnung der Bürgergeld Sätze werden auch kinderspezifische Bedarfe ermittelt. Es gibt keine prozentuale Ableitung des Kinderbedarfs von dem Erwachsenenbedarf mehr. Ein Kind ist kein kleiner Erwachsener. So berechnet sich der Regelsatz für Kinder wie folgt neu:

AlterEuro
Kinder von 0 bis einschließlich 5 Jahre318 Euro
Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahre348 Euro
Kinder von 14 bis einschließlich 17 Jahre420 Euro

Die Regelleistungen werden zukünftig jedes Jahr auf der Grundlage der Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Eine Kopplung des Bürgergeld Satzes an die Renten erfolgt wegen des dämpfenden demografischen Faktors in der Rentenformel nicht mehr.

Zusammensetzung des Regelsatzes 2023

Der Bürgergeld Regelsatz wird auf der Grundlage der Verbrauchsausgaben der untersten 20 Prozent der nach Nettoeinkommen geschichteten alleinstehenden Haushalte berechnet. Nicht berücksichtigt werden dabei Empfänger, die überwiegend von Leistungen der Sozialhilfe gelebt haben. Die Höhe des aktuellen Regelsatzes (für alleinstehende Erwachsene) ergibt sich aus dem Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe für 2023.

KategorieAusgaben in Euro der unteren 20 % der Haushalte nach der EVS (alt)Bürgergeld-Satz 2023 in Euro
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren137,66174,19
Bekleidung und Schuhe34,6041,65
Wohnen einschl. Energie, Instandhaltung35,0142,55
Einrichtungs-, Haushaltsgegenstände24,3430,57
Gesundheitspflege15,0019,16
Verkehr32,9045,02
Nachrichtenübermittlung35,3144,88
Freizeit, Unterhaltung, Kultur37,8848,89
Bildungswesen1,011,81
Beherbergungs- / Gaststättendienstleistung9,8213,11
Andere Waren und Dienstleistungen31,3140,06
Insgesamt394,84502

Jährliche Erhöhung des Bürgergeld Satzes

Der Regelsatz ist eine Pauschalleistung, die den Lebensunterhalt des Hilfebedürftigen sicherstellen soll. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt der Bürgergeld Regelsatz für alleinstehende Erwachsene  502 Euro.

Jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres steigt der Bürgergeld Satz regelmäßig entsprechend der Entwicklung der Gehälter und Lebenshaltungskosten an. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Transparenz der Regelsätze.

Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Regelsatz für das Jahr 2023 um 53 Euro angehoben. Die Basis der Neuberechnung bildete die Einkommens- und Verbrauchsstatistik. Darin sind etwa 230 Positionen enthalten.
Es wurde untersucht, welche Ausgaben Geringverdiener in Deutschland tatsächlich tätigen. Einiges wurde neu aufgenommen, so etwa die Praxisgebühr oder Internet-Downloads. Ausgabepositionen, die nicht relevant für den Bürgergeld Regelsatz sind, etwa für Kraftfahrzeuge, Flugreisen, Tabak, Alkohol, oder illegale Drogen, wurden aus der Berechnungsgrundlage herausgenommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar dem Gesetzgeber aufgegeben, eine transparente und nachvollziehbare Berechnungsgrundlage zu schaffen

Mehrbedarfe zusätzlich zum Regelsatz

Neben dem Regelsatz zahlt das Jobcenter einen Mehrbedarf, wenn der Bürgergeld Bezieher weitere Voraussetzungen erfüllt. So gibt es beispielsweise den Mehrbedarf für Alleinerziehende, den Mehrbedarf für Schwangere und de Mehrbedarf bei Behinderung.