Bürgergeld wird nur gewährt, wenn der Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen gedeckt werden kann.
Im Grundsatz wird das gesamte vom Bürgergeld-Antragsteller erzielte Einkommen deshalb auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet.
Doch von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. So gibt es Einkommensfreibeträge. Anrechnungsfreier oder nur zum Teil anrechenbarer Zuverdienst und Nebenverdienst zum Bürgergeld ist somit möglich.
Darüber hinaus gibt es noch andere Einnahmen, die bei der Berechnung des Bürgergel Anspruchs nicht berücksichtigt werden.