Was ist der 1-Euro-Job?
Ein „Ein Euro Job“ oder „1 Euro Job“ist eine Arbeitsgelegenheit, mit deren Hilfe der Gesetzgeber vor allem Bürgergeld-Bezieher wieder in den ersten Arbeitsmarkt integrieren will. Sie haben den Zweck, die Arbeitsfähigkeit aufrecht zu erhalten und sollen den Bürgergeld Empfänger an regelmäßige Arbeit und einen strukturierten Tagesablauf gewöhnen. Ein-Euro-Jobs sind nicht unumstritten und häufig in der Kritik unterschiedlicher Verbände und Parteien. Sie müssen nach der Intention des Gesetzgebers im öffentlichen Interesse liegen. Sie müssen ein zusätzlich Angebot sein, d.h. es darf sich nicht um eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt handeln. Ein solcher 1 Euro Job muss befristet sein und darf auch zeitlich nicht an eine Vollzeitbeschäftigung heranreichen. Ser basiert nicht auf einem Arbeitsvertrag; durch die Tätigkeit wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Basis ist vielmehr direkt das Gesetz. Eine Arbeit in Schichten und am Wochenende ist möglich.
Nicht zu verwechseln ist der Ein-Euro-Job mit dem Minijob oder 520-Euro-Job, der ein reguläres Arbeitsverhältnis als Grundlage hat. Bürgergeld-Bezieher ist grundsätzlich verpflichtet einen „Ein-Euro-Job“ anzunehmen. Er muss ihn nur dann nicht annhmen, wenn ihm dies i. S. d. § 10 SGB II unzumutbar ist. Zumutbar ist grundsätzlich jede legale und nicht sittenwidrige Arbeit.
Ein-Euro-Job ablehnen: Sanktionen
Nimmt ein Bürgergeld-Bezieher ohne Grund die angetragene Tätigkeit nicht auf, leht er den Ein-Euro-Job also ab, so muss er Sanktionen befürchten. Es kann ihm als Sanktion gem. § 31 SGB II das Arbeitslosengeld II um bis zu 30 % gekürzt werden.
Anrechnung
Einkommen, die aus einem „Ein-Euro-Job“ erzielt werden, werden auf den Bürgergeld Anspruch nicht angerechnet. Das bedeutet, dass der Ein-Euro-Job eine zusätzliche Einnahmequelle bedeutet, die man unabhängig vom Regelsatz erhält. Es spielt keine Rolle, wieviel man insgesamt mit dieser Arbeitsgelegenheit verdient.