Bürgergeld: Gibt es den 1-Euro-Job noch?

Gibt es den 1-Euro-Job noch?
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Ein 1-Euro Job hat den Zweck, Beziehern von Bürgergeld zu helfen, wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden. Nach längerer Zeit der Arbeitslosigkeit sollen wieder Erfahrungen wie in einem Arbeitsverhältnis gesammelt werden und so eine Vorbereitung auf das „richtige“ Berufsleben erfolgen.

Ein Gehalt im Sinne einer Gegenleistung für erfolgte Arbeit gib es beim 1-Euro-Job nicht. Das Geld, das man bekommt, ist nur eine Aufwandsentschädigung.

Muss man einen 1-Euro-Job annehmen? Wird der gezahlte „Lohn“ auf das Bürgergeld angerechnet?

Was ist ein 1-Euro-Job?

Ein 1-Euro-Job hat seine gesetzliche Grundlage im Bürgergeld-Gesetz, genauer in § 16 d SGB II. Dort wird er nicht 1-Euro-Job genannt, sondern „Arbeitsgelegenheit mit Entschädigung für Mehraufwendungen“.

Diese Arbeitsgelegenheit dienen dazu, so beschreibt es das Bürgergeld-Gesetz, Leistungsbezieher wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Sie sollen dadurch ihre Beschäftigungsfähigkeit erlangen oder erhalten. Gearbeitet wird für kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen. Die Aufwandsentschädigung wird vom Staat gezahlt.

Es handelt sich nicht um ein Arbeitsverhältnis. Allerdings gelten die Arbeitsschutzgesetze. Eine bestimmte Wochenarbeitszeit ist nicht vorgeschrieben.


Wie hoch ist der Stundenlohn beim 1-Euro-Job?

Beträgt der Stundenlohn beim 1-Euro-Job wirklich nur 1 Euro? Nein lautet die Antwort, denn es wird kein Lohn als solcher bezahlt, da kein Arbeitsverhältnis, sondern nur eine Arbeitsgelegenheit vorliegt. Das Geld, das man erhält, ist eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt ca 2 bis 3 Euro pro Stunden. Entsteht durch die An- und Abreise zum Arbeitsort sowie aufgrund Verpflegungskosten ein höherer Aufwand, so können die zusätzlichen Kosten ebenfalls erstattet werden.

Wird die Aufwandsentschädigung auf Bürgergeld angerechnet?

Der 1-Euro-Job dient der Wiedereingliederung des Bürgergeld-Beziehers in den Arbeitsmarkt. Das Bürgergeld-Gesetz bestimmt ausdrücklich, dass die Aufwandsentschädigung zusätzlich zum Bürgergeld, also zusätzlich zum Regelsatz, gezahlt wird. Eine Anrechnung des erhaltenden „Gehalts“ findet also nicht statt.


Wie lange dauert ein 1-Euro-Job?

Die Dauer einer 1-Euro-Job-Eingliederungsmaßnahme des Jobcenters darf zwischen sechs Wochen und neun Monaten dauern. Sie kann auch verlängert werden. Leistungsbezieher dürfen innerhalb von fünf Jahren allerdings nicht länger als 24 Monate in einer Arbeitsgelegenheit tätig sein.

Kann man einen 1-Euro-Job ablehnen?

Wenn die Voraussetzungen für einen 1-Euro-Job vorliegen, er also zur Erlangung oder zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dient, darf er nicht abgelehnt werden.

Ein 1-Euro-Job dient der Integration in den Arbeitsmarkt, indem er auf ein Arbeitsverhältnis vorbereitet. Die Integration in den Arbeitsmarkt ist das oberster Ziel des Bürgergeld-Gesetzes.

Wird der 1-Euro-Job abgelehnt, obwohl er zweckdienlich ist, kann das Jobcenter Leistungsminderungen (vormals: Sanktionen) verhängen.

Ist man der Auffassung, dass ein 1-Euro-Job nicht zweckdienlich ist, kann man gegen den Zuweisungsbescheid des Jobcenters Widerspruch einlegen.


Besteht ein Urlaubsanspruch während des 1-Euro-Jobs

§ 16d SGB II als gesetzliche Grundlage des 1-Euro-Jobs bestimmt, dass das Bundesurlaubsgesetz anwendbar ist. Das bedeutet, dass man einen regulären Urlaubsanspruch hat. Einen Anspruch auf Urlaubsentgelt, also Weiterzahlung der Aufwandsentschädigung während des Urlaubs hat man jedoch nicht. Selbstverständlich gibt es auch kein Urlaubsgeld (dieses ist eine freiwillige oder vertragliche Zahlung des Arbeitgebers).

Zusammenfassung zu 1-Euro-Job und Bürgergeld

Das Wichtigste kurz notiert:

Das Bürgergeld-Gesetz sieht den 1-Euro-Job als Arbeitsgelegenheit zur Erlangung oder zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit vor.

Der 1-Euro-Job ist kein Arbeitsverhältnis. Es gibt kein Lohn oder Gehalt, sondern nur eine Aufwandsentschädigung von 1 bis 3 Euro pro Stunde.

Die Aufwandsentschädigung wird zusätzlich zum Bürgereld gezahlt, also nicht auf dieses angerechnet.

Ein 1-Euro-Job kann nicht abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen für die Zuweisung vorliegen.