Bürgergeld Auszahlung 2024 – wann und wie gezahlt wird!

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Wichtig: Das Bürgergeld für den jeweils bewilligten Monat wird immer im Vormonat überwiesen.

Bürgergeld Auszahlungstermine 2024

In der der Tabelle Bürgergeld Auszahlungstermine 2024 finden Sie das exakte Datum, wann das Bürgergeld 2024 ausgezahlt wird, sowie den Wochentag der Bürgergeld Auszahlung 2024 .

Hier finden sie den Link zum Bürgergeld Kalender mit allen Terminen der Bürgergeld Auszahlung 2024 zusammengefasst:


Bürgergeld Auszahlungstermine 2025

In der der Tabelle Bürgergeld Auszahlungstermine 2025 finden Sie als Ausblick auf das kommende Jahr das exakte Datum, wann das Bürgergeld 2025 ausgezahlt wird, sowie den Wochentag der Bürgergeld Auszahlung 2025 .

Nachfolgend finden sie den Link zum Bürgergeld Kalender 2025 mit allen Terminen der Bürgergeld Auszahlung 2025:

Wann wird das Bürgergeld ausgezahlt? Bürgergeld Auszahlung im Voraus

Das Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt und muss deshalb kraft Gesetz im Voraus ausgezahlt werden. Die Auszahlung des Bürgergeldes muss dabei vom Jobcenter so gestaltet werden, dass es den Berechtigten zwingend am ersten Werktag des Monats, in dem der Anspruch besteht, auf ihrem Konto zur Verfügung steht.

Die Auszahlung des Bürgergeldes erfolgt immer für einen Monat, wobei ein Monat immer mit 30 Tagen berechnet wird. In jedem Monat des Jahres wird also immer die gleiche Summe an Bürgergeld ausgezahlt, unerheblich wie viele Tage der Monat hat.

Das Bürgergeld besteht aus dem Regelsatz, den Kosten für die Wohnung sowie Mehrbedarfen. Diese Bürgergeld Leistungen werden monatlich gezahlt und stehen den Anspruchsberechtigten im Voraus zur Verfügung. Das ist in § 42 Abs. 1 SGB II (Bürgergeld-Gesetz) festgelegt. Es bedeutet: Das Bürgergeld muss – da es dem Lebensunterhalt dient – bereits am ersten Tag eines jeden Monats auf dem Konto des Leistungsberechtigten verfügbar sein. Da es nicht selten vorkommt, dass der erste eines Monats auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, überweist das Jobcenter das Bürgergeld so, dass es bereits am letzten Werktag (Bankarbeitstag) des Vormonats auf dem Girokonto der Bürgergeld-Bezieher gutgeschrieben wird.

Aus der Verpflichtung in § 42 Abs. 1 SGB II (Bürgergeld-Gesetz), der Verpflichtung des Jobcenters zur Zahlung im Voraus, ergibt sich die vorstehende Bürgergeld-Auszahlungstabelle für das Jahr 2024. Sie zeigt für jeden Monat des Jahres 2024 das Datum der Bürgergeld-Auszahlung und den Wochentag der Auszahlung an. Auszahlung ist dabei die Gutschrift auf dem Konto des Bürgergeld-Beziehers.


Ausnahme von der Vorauszahlung des Bürgergeldes

Eine Ausnahme von der Auszahlung des Bürgergeldes im Voraus besteht in den Fällen, in denen der Bürgergeld Anspruch oder der Anspruch auf Mehrbedarf erst im Läufe eines Monats entsteht. Es versteht sich von selbst, dass die Auszahlung der anteiligen Leistung dann nicht im Voraus erfolgen kann. Der Jobcenter wird die Zahlung jedoch so schnell wie möglich veranlassen.

Schnelligkeit der Bürgergeld Auszahlung durch das Jobcenter

Vom Tag der Antragstellung bis zur Auszahlung des Bürgergeldes vergeht ein gewisser Zeitraum, der selbstverständlich von Fall zu Fall unterschiedlich ist, aber auch von Jobcenter zu Jobcenter. Manche Jobcenter arbeiten sehr schnell und erledigen die Auszahlung noch am Tag der Bearbeitung des Bürgergeld-Antrags. Manche Jobcenter benötigen für die Bearbeitung des Antrags und entsprechend für die Auszahlung mehrere Wochen. Hier hilft dann die Zahlung eines Vorschusses auf das Bürgergeld.

Manche Jobcenter sind schneller als andere. Die oben dargestellte Tabelle zu den Auszahlungen bildet die Zeitpunkte der jeweils spätesten Zahlung ab. Einige Jobcenter zahlen schon zwei bis drei Tage eher als am letzten Werktag des Monats.


Wie wird das Bürgergeld ausgezahlt?

Besteht ein Anspruch auf Bürgergeld, wurde ein Antrag gestellt und liegt ein Bewilligungsbescheid vom Jobcenter vor, so steht der Zahlung des Bürgergeldes nichts mehr im Weg. Oder doch? Braucht man ein Bankkonto, um Bürgergeld ausgezahlt zu erhalten? Muss es ein Pfändungsschutzkonto sein? Oder kann man auch Bargeld oder einen Scheck vom Jobcenter bekommen?

Muss man ein eigenes Konto haben, um das Bürgergeld ausgezahlt zu erhalten?

Die meisten Bezieher von Bürgergeld verfügen über ein eigenes Bankkonto. Das Jobcenter überweist das Geld spätestens zum letzten Werktag des Vormonats auf das Konto des Leistungsberechtigten. Das bedeutet, das Geld geht dort am letzten Werktag des Vormonats ein, für den Bürgergeld bewilligt ist. Beispiel: Das Bürgergeld für März wird bereits am letzten Bankarbeitstag des Februars auf dem Konto des Bürgergeld-Beziehers gutgeschrieben. Einen Überblick über die Auszahlungstermine für das Bürgergeld finde Sie hier: Auszahlungstermine 2023

Die Auszahlung des Bürgergeldes durch das Jobcenter geschieht durch Überweisung auf das im Antrag angegebene Girokonto des Anspruchsberechtigten. Es empfiehlt sich, das der Anspruchsberechtigte auch der Kontoinhaber ist; zwingend vorgeschrieben ist das nicht. Auf Wunsch des Antragstellers kann die Auszahlung des Bürgergeldes auch auf das Konto einer dritten Person erfolgen. Das Konto muss nicht bei einer deutschen Bank bestehen. Die Auszahlung des Bürgergeldes auf ein Konto im europäischen Ausland ist ebenfalls zulässig. Das Bankinstitut muss jedoch dem SEPA Zahlungsverfahren angeschlossen sein.


Darf das für den nächsten Monat gezahlte Bürgergeld bereits im alten Monat vom Konto abgehoben werden?

Mit Zahlungseingang kann das Bürgergeld bereits vom Konto abgehoben werden. Es muss nicht der 1. Tag des Monats abgewartet werden, für den das Geld bewilligt worden ist.

Ist ein Pfändungsschutzkonto für das Bürgergeld notwendig?

Damit das Bürgergeld von Gläubigern nicht gepfändet werden kann, haben viele Bürgergeld-Bezieher ein Pfändungsschutzkonto bei ihrer Bank eingerichtet, ein sogenanntes P-Konto. Das ist kostenlos und immer dann empfehlenswert, wenn titulierte Schulden vorhanden sind. Tituliert sind Schulden, wenn ein Gericht diese durch Urteil oder Vollstreckungsbescheid festgesetzt hat. Gesetzlich vorgeschrieben für den Zahlungsempfang des Bürgergeldes ist ein Pfändungsschutzkonto jedoch nicht.


Wie funktioniert die Bürgergeld Auszahlung, wenn man kein eigenes Konto hat?

Hat jemand, der einen Anspruch auf Bürgergeld hat, kein eigenes Bankkonto, so kann er selbstverständlich dennoch das Bürgergeld erhalten. Es gibt mehrere Möglichkeiten.

Er oder sie kann sich einen Barscheck vom Jobcenter ausstellen lassen und diesen bei einer Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder Postbank einlösen. Hierdurch entstehen jedoch für das Jobcenter Mehrkosten, die das Jobcenter pauschal vom Bürgergeld abzieht Auch an den Auszahlungsstellen werden noch einmal Gebühren fällig. Je nach Höhe des auszuzahlenden Betrages bis zu 7,50 Euro. Es ist also besser, ein Konto zu eröffnen, auf das das Bürgergeld überwiesen wird, also sich das Geld per Scheck auszahlen zu lassen.

Möglich ist es auch, sich das Geld auf ein Konto einer anderen Person des Vertrauens überweisen zu lassen. Man kann dem Jobcenter ein Konto einer dritten Person angegeben, auf welches das Bürgergeld überwiesen werden soll.

Bargeld zahlt das Jobcenter übrigens nicht aus.

Was tun, wenn man sein Bürgergeld verliert?

Es kommt vor, dass das Bürgergeld vom Konto abgehoben wird und anschließen verloren geht, beispielsweise, wenn man die Geldbörse verliert. Kann man in Fall des Verlusts des Bürgergeldes vom Jobcenter eine zweite Zahlung erhalten? Die Antwort lautet: nein. Der Verlust des Bürgergeldes stellt ein Risiko des Leistungsbeziehers dar, das nicht vom Jobcenter ausgeglichen werden muss. Möglich ist lediglich, vom Jobcenter über ein Darlehen einen Vorschuss auf die nächste Bürgergeldzahlung zu erhalten. Im nächsten Monat wird dann der Vorschuss mindestens teilweise einbehalten.


Berechnung des Bürgergeld Anspruchs für den Monat der Antragstellung

Für den Fall, dass der Bürgergeld Anspruch erst im Laufe eines Monats entsteht, so gibt § 41 Abs. 1 SGB II (Bürgergeld-Gesetz) die Vorgaben, wie der Bürgergeld-Anspruch für den laufenden Monat zu berechnen ist. Berechnet wird wie folgt: Jeder Monat wird mit 30 Tagen in Ansatz gebracht. Es wird also geschaut, wie hoch der Anspruch für den ganzen Monat wäre. Dieser Monatsbetrag wird durch 30 geteilt und anschließend mit der Anzahl der Tage multipliziert, für die ein Anspruch besteht.

Berechnungsbeispiel:

Entsteht der Anspruch am 17. Tag eines beliebigen Monats, so wird von 17 bis 30 gerechnet, wobei der Tag der Entstehung des Anspruchs mitgezählt wird. Im Beispiel also der 17. Tag. Der Anspruch besteht in dem Monat also für 14 Tage. Würde der Anspruch für den vollen Monat 600 Euro betragen, so teilt man die 600 Euro durch 30 und multipliziert das Ergebnis mit 14. Man erhält 280 Euro. Dies Summe wird an den Antragsteller ausgezahlt.

Die Auszahlung des Bürgergeldes durch das Jobcenter geschieht durch Überweisung auf das im Antrag angegebene Girokonto des Anspruchsberechtigten. Es empfiehlt sich, das der Anspruchsberechtigte auch der Kontoinhaber ist; zwingend vorgeschrieben ist das nicht. Auf Wunsch des Antragstellers kann die Auszahlung des Bürgergeldes auch auf das Konto einer dritten Person erfolgen. Das Konto muss nicht bei einer deutschen Bank bestehen. Die Auszahlung des Bürgergeldes auf ein Konto im europäischen Ausland ist ebenfalls zulässig. Das Bankinstitut muss jedoch dem SEPA Zahlungsverfahren angeschlossen sein.

Wie werden Geburtstage bei Kindern hinsichtlich der Auszahlung eines höheren Regelsatzes berücksichtigt?

Manche Kindergeburtstage führen zu einer Veränderung der Regelbedarfsstufe. Das ist beim 6., 14. und 18. Geburtstag der Fall. Wie wird dies hinsichtlich der Auszahlung des Bürgergeld-Satzes berücksichtigt? Die Neuberechnung und Auszahlung erfolgt für den Monat, in den der Geburtstag fällt, wie folgt: die Bürgergeld-Leistung wird anhand der Tage bis zum 30. des Monats berechnet (weil beim Bürgergeld ein Monat immer mit 30 Tagen gezählt wird). Der Tag des Geburtstages wird bereits mit der neuen Stufe des Regelsatzes berechnet, da es die Regelbedarfsstufen immer bis zur Vollendung des genannten Lebensjahres gelten. Ein Lebensjahr wird immer am Vortag des Geburtstages vollendet.

Fällt der Geburtstag auf den 31. eines Monats, so wird ein Tag mit dem neuen und 29 Tage mit dem alten Regelsatz ausgezahlt.

Beispielrechnungen:

  • Geburtstag am 22. August: es werden 21/30 des bisherigen und 9/30 des neuen Regelsatzes ausgezahlt
  • Geburtstag am 15. Oktober: es werden 14/30 des bisherigen und 16/30 des neuen Regelsatzes ausgezahlt

Wie wird bei Veränderungen in der Bedarfsgemeinschaft gerechnet?

Entsteht im Laufe eines Monats eine neue Bedarfsgemeinschaft und werden zwei alte beendet, twa weil zwei Bürgergeld-Bezieher zusammenziehen und eine Lebensgemeinschaft bilden, so erfolgt ab dem Tag des Beginns der neuen Bedarfsgemeinschaft eine anteilige Neuberechnung des Leistungsanspruchs. Das das Geld für den laufenden Monat bereits ausgezahlt wurde (Regelfall) erfolgt eine Verrechnung.


Wie berechnen sich Mehrbedarfe und wann erfolgt die Auszahlung?

Ein Anspruch auf Mehrbedarf entsteht nicht selben im Laufe eines Monats, so erfolgt ebenfalls eine anteilige Berechnung und Auszahlung des Bürgergeld Anspruchs auf Mehrbedarf. Für den laufenden Monat erfolgt dann eine gesonderte Auszahlung, für nachfolgende Monate eine gemeinsame Auszahlung des Regelsatzes und des Anteils für den Mehrbedarf.

Die Berechnung für den im Monat neu entstandenen Mehrbedarf erfolgt nah dem Dreißigstel-Prinzip. Der Anspruch auf Mehrbedarf für de vollen Monat wird durch 30 geteilt und mit der Anzahl der restlichen Tage des Monats einschließlich des Tages der Entstehung multipliziert.

Beispielrechnungen:

  • Besteht der Anspruch auf Mehrbedarf ab dem 13. April, so wird der Mehrbedarf für die Zeit vom 13. – 30. April (18 Tage = 18/30) ausgezahlt.
  • Besteht der Anspruch auf Mehrbedarf ab dem 21. Dezember, so wird der Mehrbedarf für die Zeit vom 21. – 31. Dezember (11 Tage =11/30) ausgezahlt.

Wie wird berechnet und ausgezahlt, wenn sich der Mehrbedarf erhöht?

In dem Fall, dass sich ein bestehender Anspruch auf Mehrbedarf im laufenden Monat erhöht, erfolgt eine Neuberechnung des Anspruchs auf Mehrbedarf ab dem Zeitpunkt der Erhöhung. Dabei wird ein Monat auch hier mit 30 Tagen berücksichtigt.

Beispielrechnung:

Eine alleinerziehende Mutter mit einem 7 Jahre altem Kind hat einen Anspruch auf Mehrbedarf von 12 Prozent des Regelsatzes einer alleinstehenden Person. Bekommt sie nun am 19. Juli ein weiteres Kind, so hat die Mutter ab dem Tag der Geburt (dieser wird mitberechnet) einen Anspruch auf Mehrbedarf von 36 Prozent ihres Regelbedarfs. Für 18 Tage des Monats besteht somit ein Anspruch auf Mehrbedarf von 12 Prozent, für 12 Tage ein Anspruch auf Mehrbedarf von 36 Prozent.

Die Differenz zu dem schon ausgezahlten Mehrbedarf zu dem nunmehr höheren Mehrbedarf muss das Jobcenter so schnell wie möglich auszahlen.

Mehrere neue unterschiedliche Mehrbedarfe in einem Monat werden getrennt berechnet und ausgezahlt. Unterschiedliche Mehrbedarfe werden getrennt voneinander berechnet und bei Neuentstehen getrennt ausgezahlt. Bei laufendem Bezug erfolgt die Auszahlung gemeinsam und zusammen mit dem Regelsatz.


Bürgergeld Auszahlung verspätet – werden Zinsen fällig?

Was passiert, wenn das Jobcenter das Bürgergeld verspätet auszahlt. Müssen die Zahlungen dann vom Jobcenter verzinst werden.

Die Frage nach Verzinsung des Anspruchs auf Bürgergeld ist in § 44 SGB I geregelt. Die Vorschrift bestimmt, dass Geldleistungen frühestens nach sechs Monaten, nachdem der vollständige Bürgergeld Antrag beim Jobcenter eingegangen ist, mit 4 Prozent zu verzinsen sind.

Das bedeutet, das dann, wenn ein Anspruch auf Bürgergeld besteht und das Jobcenter dennoch keine Auszahlung vornimmt (warum auch immer), der Zahlungsanspruch, also die Nachzahlung mit 4 Prozent verzinst werden muss. Jeder Monat wird auch hier mit 30 Tagen zugrunde gelegt. Zinsen fallen nur auf volle Euro-Beträge an. Zur Verzinsung des Bürgergeldanspruchs gibt es ein Urteil des Bundessozialgerichts, vgl. BSG Urt. v. 24.04.2015 – B 4 AS 32/14 R.

Jobcenter für Bürgergeld Auszahlung zuständig

Die Zuständigkeit für die pünktliche und korrekte Auszahlung des Bürgergeldes liegt beim örtlichen Jobcenter. Folglich ist es die erste Anlaufstelle für den Fall, dass es Probleme mit der Auszahlung gibt. Gleichzeitig sollte man allerdings auch bei seiner Bank nachfragen, ob dort interne Schwierigkeiten vorliegen.


Zusammenfassung zu Bürgergeld Auszahlung und Auszahlungstermine 2024

Das Wichtigste kurz notiert:

1, Wann erfolgt die Bürgergeld Auszahlung?

Das Bürgergeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt. Es steht den Anspruchsberechtigten am ersten Tag des Monats zur Verfügung. Das bedeutet, dass es am letzten Werktag (Bankarbeitstag)des Vormonats auf dem Konto des Bürgergeld-Beziehers gutgeschrieben sein muss. Die genauen Tage der jeweiligen Bürgergeld Auszahlung werden in der Tabelle Bürgergeld Auszahlungstermine 2024 aufgelistet.

2. Zahlungsarten der Bürgergeld Auszahlung?

Das Bürgergeld wird auf das vom Antragsteller angegebene Bankkonto überwiesen. Eine Auszahlung per Scheck oder Gutschein ist ebenfalls möglich.

3. Auszahlungstermine: Wann erfolgt die Gutschrift des Bürgergeldes auf dem Konto?

Bürgergeld Leistungen werden spätestens am letzten Werktag des Vormonats auf dem Konto des Bürgergeld-Berechtigten gutgeschrieben. Das Bürgergeld muss am ersten Tag des jeweiligen Monats verfügbar sein.

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