Wann wird das Bürgergeld ausgezahlt? Wann sind die Bürgergeld Auszahlungstermine? Diese Frage stellen sich Monat für Monat Tausende von Leistungsbeziehern.
Das Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt und wird aus diesem Grund kraft Gesetz im Voraus ausgezahlt. Die Bürgergeld Auszahlung muss dabei vom Jobcenter so gestaltet werden, dass es den Berechtigten zwingend am ersten Werktag des Monats, in dem der Anspruch besteht, auf ihrem Konto zur Verfügung steht.
Die Bürgergeld Auszahlung erfolgt immer für einen Monat, wobei ein Monat immer mit 30 Tagen berechnet wird. In jedem Monat des Jahres wird also immer die gleiche Summe an Bürgergeld ausgezahlt, unerheblich wie viele Tage der Monat hat. Nachfolgend stellen wird Ihnen die Bürgergeld Auszahlungstermine 2023 und die Bürgergeld Auszahlungstermine 2024 vor.
Bürgergeld Auszahlung 2023 / 2024 (Tabelle)
In nachfolgender
Monat des Anspruchs | Datum der Auszahlung | Wochentag der Auszahlung |
Januar | 30.12.2022 | Freitag |
Februar | 31.01.2023 | Dienstag |
März | 28.02.2023 | Dienstag |
April | 31.03.2023 | Freitag |
Mai | 28.04.2023 | Freitag |
Juni | 31.05.2023 | Mittwoch |
Juli | 30.06.2023 | Freitag |
August | 31.07.2023 | Montag |
September | 31.08.2023 | Donnerstag |
Oktober | 29.09.2023 | Freitag |
November | 31.10.2023 | Dienstag |
Dezember | 30.11.2023 | Donnerstag |
Januar 2024 | 29.12.2023 | Freitag |
Februar 2024 | 31.01.2024 | Mittwoch |
März 2024 | 29.02.2024 | Donnerstag |
April 2024 | 29.03.2024 | Freitag |
Mai 2024 | 30.04.2024 | Dienstag |
Zudem werden Auszahlungen nicht in allen Jobcentern täglich vorgenommen, vielfach gibt es hierfür ein oder zwei feste Buchungstermine pro Woche. Es kann also vorkommen, dass die Zahlungen bereits vor den o.g. Terminen bei manchen Bürgergeld Bedürftigen sind – die obige Tabelle bildet nur die spätesten Auszahlungstermine ab.
Eine Ausnahme von der Auszahlung des Bürgergeldes im Voraus besteht in den Fällen, in denen der Bürgergeld Anspruch oder der Anspruch auf Mehrbedarf erst im Läufe eines Monats entsteht. Es versteht sich von selbst, dass die Auszahlung der anteiligen Leistung dann nicht im Voraus erfolgen kann. Der Jobcenter wird die Zahlung jedoch so schnell wie möglich veranlassen.
Wie wird der im laufenden Monat entstehende Bürgergeld Anspruch berechnet?
In dem gerade geschilderten Ausnahmefall, dass der Bürgergeld Anspruch erst im Laufe eines Monats entsteht, erfolgt die Berechnung der Anspruchshöhe wie folgt: die Zahl der Tage, für die ein Anspruch besteht wird mit einem mit einem Dreißigstel der vollen Monatsleistung multipliziert.
Rechtsgrundlage für die Auszahlung und Berechnung des Bürgergeldes
Die Rechtsgrundlage für die Bürgergeld Auszahlung und Bürgergeld Berechnung findet man hier:
§ 41 SGB II – Berechnung der Bürgergeld Leistungen
§ 42 SGB II – Auszahlung der Bürgergeld Geldleistungen
Wie erfolgt die Bürgergeld Auszahlung?
Die Bürgergeld Auszahlung erfolgt in aller Regel bargeldlos durch Überweisung auf das Konto des Anspruchsinhabers. Es muss sich um ein Girokonto in Deutschland oder eines im europäischen Ausland handeln, auf das der Anspruchsinhaber Zugriff hat. Es muss sich um ein SEPA-Konto handeln.
Probleme können sich ergeben, wenn der Bürgergeld Bezieher nicht (Mit-) Kontoinhaber ist. Dann kann er nur mit Vollmacht auf das Konto zugreifen. Bei einem Konto im Ausland wird das Jobcenter nachfragen, wie der Anspruchsinhaber auf das Konto zugreifen kann, denn Bürgergeld erfordert Ortsanwesenheit, aus dem Ausland kann es nicht bezogen werden.
Auszahlung ohne Girokonto
Ein Girokonto ist nicht zwingend Voraussetzung für die Auszahlung des Bürgergeldes. Es gibt Alternativen, die wir hier aufzeigen: Bürgergeld ohne Girokonto
Dauer der Auszahlung: Wie lange dauert es, bis das Bürgergeld auf dem Konto ist?
Die Bearbeitungsdauer eines Bürgergeld Antrags ist von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich lang. Manche Jobcenter erledigen die Bearbeitung des Bürgergeld Antrags und die Auszahlung des Bürgergeldes in wenigen Tagen, in Eilfällen sogar am selben Tag. Bei anderen Jobcentern dauert es mehrere Wochen von Antragstellung bis zur Auszahlung des Bürgergeldes.
Auszahlungen des Bürgergeldes werden nicht täglich durchgeführt. Pro Woche gibt es bei den Jobcentern ein bis zwei fixe Zahlungstermin, an den die Überweisungen veranlasst werden. Die in obiger Tabelle dargestellte Bürgergeld Auszahlungstermine sind die spätestens Zahlungstermine. Das Bürgergeld kann auch schon vorher auf dem Konto des Anspruchsberechtigten eingehen.
Wie werden Geburtstage bei Kindern hinsichtlich der Auszahlung eines höheren Regelsatzes berücksichtigt?
Manche Kindergeburtstage führen zu einer Veränderung der Regelbedarfsstufe. Das ist beim 6., 14. und 18. Geburtstag der Fall. Wie wird dies hinsichtlich der Auszahlung des Bürgergeld-Satzes berücksichtigt? Die Neuberechnung und Auszahlung erfolgt für den Monat, in den der Geburtstag fällt, wie folgt: die Bürgergeld-Leistung wird anhand der Tage bis zum 30. des Monats berechnet (weil beim Bürgergeld ein Monat immer mit 30 Tagen gezählt wird). Der Tag des Geburtstages wird bereits mit der neuen Stufe des Regelsatzes berechnet, da es die Regelbedarfsstufen immer bis zur Vollendung des genannten Lebensjahres gelten. Ein Lebensjahr wird immer am Vortag des Geburtstages vollendet.
Fällt der Geburtstag auf den 31. eines Monats, so wird ein Tag mit dem neuen und 29 Tage mit dem alten Regelsatz ausgezahlt.
Beispielrechnungen:
- Geburtstag am 22. August: es werden 21/30 des bisherigen und 9/30 des neuen Regelsatzes ausgezahlt
- Geburtstag am 15. Oktober: es werden 14/30 des bisherigen und 16/30 des neuen Regelsatzes ausgezahlt
Wie werden Veränderungen in der Bedarfsgemeinschaften berechnet?
Entsteht im Laufe eines Monats eine neue Bedarfsgemeinschaft und werden zwei alte beendet, twa weil zwei Bürgergeld-Bezieher zusammenziehen und eine Lebensgemeinschaft bilden, so erfolgt ab dem Tag des Beginns der neuen Bedarfsgemeinschaft eine anteilige Neuberechnung des Leistungsanspruchs. Da das Geld für den laufenden Monat bereits ausgezahlt wurde (Regelfall) erfolgt eine Verrechnung.
Wie berechnen sich Mehrbedarfe und wann erfolgt die Auszahlung?
Ein Anspruch auf Mehrbedarf entsteht nicht selben im Laufe eines Monats, so erfolgt ebenfalls eine anteilige Berechnung und Auszahlung des Bürgergeld Anspruchs auf Mehrbedarf. Für den laufenden Monat erfolgt dann eine gesonderte Auszahlung, für nachfolgende Monate eine gemeinsame Auszahlung des Regelsatzes und des Anteils für den Mehrbedarf.
Die Berechnung für den im Monat neu entstandenen Mehrbedarf erfolgt nah dem Dreißigstel-Prinzip. Der Anspruch auf Mehrbedarf für de vollen Monat wird durch 30 geteilt und mit der Anzahl der restlichen Tage des Monats einschließlich des Tages der Entstehung multipliziert.
Beispielrechnungen:
- Besteht der Anspruch auf Mehrbedarf ab dem 13. April, so wird der Mehrbedarf für die Zeit vom 13. – 30. April (18 Tage = 18/30) ausgezahlt.
- Besteht der Anspruch auf Mehrbedarf ab dem 21. Dezember, so wird der Mehrbedarf für die Zeit vom 21. – 31. Dezember (11 Tage =11/30) ausgezahlt.
Wie wird berechnet und ausgezahlt, wenn sich der Mehrbedarf erhöht?
In dem Fall, dass sich ein bestehender Anspruch auf Mehrbedarf im laufenden Monat erhöht, erfolgt eine Neuberechnung des Anspruchs auf Mehrbedarf ab dem Zeitpunkt der Erhöhung. Dabei wird ein Monat auch hier mit 30 Tagen berücksichtigt.
Beispielrechnung:
Eine alleinerziehende Mutter mit einem 7 Jahre altem Kind hat einen Anspruch auf Mehrbedarf von 12 Prozent des Regelsatzes einer alleinstehenden Person. Bekommt sie nun am 19. Juli ein weiteres Kind, so hat die Mutter ab dem Tag der Geburt (dieser wird mitberechnet) einen Anspruch auf Mehrbedarf von 36 Prozent ihres Regelbedarfs. Für 18 Tage des Monats besteht somit ein Anspruch auf Mehrbedarf von 12 Prozent, für 12 Tage ein Anspruch auf Mehrbedarf von 36 Prozent.
Die Differenz zu dem schon ausgezahlten Mehrbedarf zu dem nunmehr höheren Mehrbedarf muss das Jobcenter so schnell wie möglich auszahlen.
Mehrere neue unterschiedliche Mehrbedarfe in einem Monat werden getrennt berechnet und ausgezahlt
Unterschiedliche Mehrbedarfe werden getrennt voneinander berechnet und bei Neuentstehen getrennt ausgezahlt. Bei laufendem Bezug erfolgt die Auszahlung gemeinsam und zusammen mit dem Regelsatz.
Wie wird das Bürgergeld gezahlt, wenn der Anspruch im Laufe des Monats wegfällt?
In dem Falls, dass der Bürgergeld Anspruch im Laufe eines Monats wegfällt, also nicht mehr besteht, so wird die Leistung, also der Auszahlungsbetrag, tagesgenau, also pro Anspruchstage berechnet. Wurde für den Monat zu viel gezahlt, wird der überzahlte Teil der Leistung zurückgefordert. Wichtig dabei ist, dass der Monat, egal, wie viel Tage er tatsächlich hat, mit 30 Tagen berechnet wird.
Beispiel 1:
Wenn der Bürgergeld Anspruch ab dem 21. des laufenden Monats, beispielsweise des März, entfällt, so wird wie folgt berechnet:
Vom 1. – 20. März lag ein Bürgergeld Anspruch vor, also für 20 Tage,
vom 21. – 31. März lag kein Bürgergeld Anspruch vor, also für 10 Tage.
Die überzahlte Leistung an den 10 Tagen kann somit vom Jobcenter zurückgefordert werden.
Beispiel 2:
Wenn der Bürgergeld Anspruch ab dem 21. des laufenden Monats, beispielsweise des Februar, entfällt, so wird wie folgt berechnet:
Vom 1. – 20. Februar lag ein Bürgergeld Anspruch vor, also für 20 Tage,
vom 21. – 28. Februar lag kein Bürgergeld Anspruch vor, also für 10 Tage.
Die überzahlte Leistung an den 10 Tagen kann somit vom Jobcenter zurückgefordert werden.
Falls der Bürgergeld Anspruch mit dem 31. eines Monats wegfällt, kann die Leistung für diesen Tag nicht zurückgefordert werden, weil jeder Monat nur mit 30 Tagen berechnet wird. Anders ist die Situation, wenn der Leistungsanspruch im Laufe des Monats entstand und am 31. desselben Monats wieder endet.
Beispiel:
- Entfällt der Bürgergeld Anspruch am 31. August und wurden Leistungen für die Zeit vom 01. – 31. August gezahlt, so ist keine Rückzahlung fällig. Begründung: Bürgergeld wird für jeweils 30 Tage gezahlt bzw. berechnet, sodass für den 31. August kein Rückforderungsanspruch besteht.
- Wurden Bürgergeld Zahlungen hingegen vom 17. bis 31. März bewilligt und geleistet und fällt der Bürgergeld Anspruch am 31. August weg, so bestand ein Anspruch auf Bürgergeld für auf 14 Tage, allerdings wurden Leistungen für 15 Tage ausgezahlt. Die Leistung für den 31. August muss daher zurückgezahlt werden. Da auch der August, wie jeder Monat, mit 30 Tagen berechnet wird, müssen 1/30 der Gesamtmonatsleistung zurückgezahlt werden.
Bürgergeld Bezieher verstirbt – wie wird berechnet?
Verstirbt ein Bürgergeld Bezieher, so entfällt der Bürgergeld Anspruch mit Ablauf des Todestages, automatisch. Das ist in § 39 Abs. 2 SGB X geregelt. Die zu viel gezahlte Leistung, also das für die restlichen Tage des Monats gezahlte Bürgergeld, muss an dem Jobcenter erstattet werden. Das zu viel gezahlte Bürgergeld ist nicht Teil des Nachlasses, da kein Anspruch auf diese Beträge bestand. Die Erben müssen dem Jobcenter das Bürgergeld für den Todesmonat somit anteilig für die Zeit nach dem Tod zurückzahlen.
Beispiel:
- Der Bürgergeld Bezieher ist am 17. Juli verstorben, somit ist sein Bürgergeld Anspruch mit Ablauf des 17. Juli erloschen. Der Bürgergeld Anspruch bestand demnach für 17 Tage, 30 Tage wurden am Ende des Vormonats ausgezahlt. 13/30 des gezahlten Bürgergeldes muss von den Erben an das Jobcenter zurückgezahlt werden.
Da der Bürgergeldanspruch immer für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt besteht, so gilt obiges Beispiel nur für den Fall, dass die Bedarfsgemeinschaft aus einer Person bestand, also für eine alleinstehende Person.
Besteht die Bedarfsgemeinschaft aus mehreren Personen, so erflogt bei Tod eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft keine anteilige Rückforderung für die Tage des Monats, die nach dem Todestag liegen. Der Anspruch der nunmehr kleineren Bedarfsgemeinschaft wird erst für den nächsten Monat neu berechnet.
Auszahlung des Bürgergelds verspätet – werden Zinsen fällig?
Was passiert, wenn das Jobcenter das Bürgergeld verspätet auszahlt. Müssen die Zahlungen dann vom Jobcenter verzinst werden.
Die Frage nach Verzinsung des Anspruchs auf Bürgergeld ist in § 44 SGB I geregelt. Die Vorschrift bestimmt, dass Geldleistungen frühestens nach sechs Monaten, nachdem der vollständige Bürgergeld Antrag beim Jobcenter eingegangen ist, mit 4 Prozent zu verzinsen sind.
Das bedeutet, das dann, wenn ein Anspruch auf Bürgergeld besteht und das Jobcenter dennoch keine Auszahlung vornimmt (warum auch immer), der Zahlungsanspruch, also die Nachzahlung mit 4 Prozent verzinst werden muss. Jeder Monat wird auch hier mit 30 Tagen zugrunde gelegt. Zinsen fallen nur auf volle Euro-Beträge an. Zur Verzinsung des Bürgergeldanspruchs gibt es ein Urteil des Bundessozialgerichts, vgl. BSG Urt. v. 24.04.2015 – B 4 AS 32/14 R.
Jobcenter für Auszahlung des Bürgergeldes zuständig
Die Zuständigkeit für die pünktliche und korrekte Auszahlung des Bürgergeldes liegt beim örtlichen Jobcenter. Folglich ist es die erste Anlaufstelle für den Fall, dass es Probleme mit der Auszahlung gibt. Gleichzeitig sollte man allerdings auch bei seiner Bank nachfragen, ob dort interne Schwierigkeiten vorliegen.
Zusammenfassung zu Bürgergeld Auszahlung und Auszahlungstermine
Das Wichtigste kurz notiert:
Wann erfolgt die Bürgergeld Auszahlung?
Das Bürgergeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt. Es steht den Anspruchsberechtigten am ersten Tag des Monats zur Verfügung. Das bedeutet, dass es am letzten Werktag (Bankarbeitstag)des Vormonats auf dem Konto des Bürgergeld-Beziehers gutgeschrieben sein muss. Die genauen Tage der jeweiligen Bürgergeld Auszahlung werden in der Tabelle Bürgergeld Auszahlungstermine 2023 aufgelistet.
Zahlungsarten der Bürgergeld Auszahlung?
Das Bürgergeld wird auf das vom Antragsteller angegebene Bankkonto überwiesen. Eine Auszahlung per Scheck oder Gutschein ist ebenfalls möglich.
Wann erfolgt die Gutschrift des Bürgergeldes auf dem Konto?
Bürgergeld Leistungen werden spätestens am letzten Werktag des Vormonats auf dem Konto des Bürgergeld-Berechtigten gutgeschrieben. Das Bürgergeld muss am ersten Tag des jeweiligen Monats verfügbar sein.