Ohne Antrag kein Bürgergeld! Dennoch: Bürgergeld zu beantragen ist einfach. Einen Bürgergeld Antrag kann man sogar online stellen. Natürlich geht es auch per Bürgergeld-Antragsformular in Papierform oder mündlich im Jobcenter.
Bürgergeld beantragen? Bei uns finden Sie alle nötigen Jobcenter Formulare 2023 zum PDF Download sowie die Ausfüllhinweise.
Das Wichtigste zum Bürgergeld Antrag vorab
Kann man Bürgergeld online beantragen?
Ja, Bürgergeld online beantragen ist möglich. Die Bundesagentur für Arbeit bietet die Möglichkeit einer digitalen Beantragung von Bürgergeld. Auf ihrer Internetseite wird ermöglicht, Bürgergeld online zu beantragen. Sämtliche Bürgergeld Formulare sowie der Weiterbewilligungsantrag und Veränderungsmitteilungen können online bei der Bundesagentur für Arbeit bearbeitet bzw gestellt werden. Auch Nachweise können hochgeladen werden.
Wo findet man das Formular für den Bürgergeld Antrag?
Das Formular bzw. die Formulare für den Bürgergeld Antrag finden Sie hier. Download, ausfüllen, ausdrucken und speichern ist möglich. Das Antragsformular ist auch im Jobcenter vor Ort im Papierformat erhältlich.
Wo beantrage ich Bürgergeld?
Der Bürgergeld-Antrag muss beim Jobcenter gestellt werden. Oder bei der Bundesagentur für Arbeit. Und das ist wichtig: ohne Antrag gibt es kein Bürgergeld. Eine Rückwirkung ist grundsätzlich nicht vorgesehen, was bedeutet, dass es das Geld erst ab dem Tag der Antragstellung gibt – bzw. ab dem 1. Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde (eingeschränkte Rückwirkung nur innerhalb des Antragmonats).
Wie beantrage ich Bürgergeld?
Der Antrag kann zunächst auch formlos gestellt werden, mündlich oder schriftlich. Den Fragebogen zum Antrag – die Antragsformulare– kann man dann später ausfüllen. Man sollte darauf achten, dass man einen Nachweis über die Antragstellung erhält bzw sich schafft.
Antragsformulare Bürgergeld
Nachfolgend finden Sie die offiziellen Antragsformulare zum Bürgergeld nebst Anlagen und Ausfüllhinweisen zum DOWNLOAD im PDF-Format. Bitte lesen Sie auch noch die allgemeinen Hinweise zu den Antragsvoraussetzungen weiter unten auf der Seite.
Sämtliche Bürgergeld Formulare der Bundesagentur für Arbeit gibt es als pdf-Dateien zum Download. Die neuen Bürgergeld Formulare 2023 unterscheiden sich nur wenig von denen des Vorjahres. Wichtigste Änderungen waren das Ersetzen der Namen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld durch den neuen Namen Bürgergeld.
Für einen Antrag auf Bürgergeld ist zunächst der Hauptantrag (HA) erforderlich. Alle weiteren offiziellen (amtlichen) Antragsformulare sowie Melde- und Änderungsformulare finden Sie ebenfalls hier.
Bürgergeld online beantragen
Wie schon oben angerissen, kann man Bürgergeld online beantragen, wenn man möchte. So erspart man sich allerdings Papier, Druckertinte und hilft dem Jobcenter, den Antrag schnell zu bearbeiten. Auf der Internetseite der Agentur für Arbeit (nicht des örtlichen Jobcenters) kann man mittels des eServices den Antrag auf Bürgergeld online stellen.
Bürgergeld Antrag online stellen
Den Bürgergeld Antrag online auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit mittels des eService zu stellen, gibt die Möglichkeit, den Antrag von jedem Ort und zu jeder Zeit zu stellen.
Man kann sich in aller Ruhe mit dem Formular befassen, kann eine Bearbeitungspause einlegen und mit dem Ausfüllen des Online-Antrags fortfahren, wann man möchte. Voraussetzung ist allerdings, das man sich auf der Internetseite der Arbeitsagentur registriert.
Was braucht man für den Bürgergeld-Online-Antrag?
Nachdem man sich auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit registriert hat, ist es möglich, das Bürgergeld online zu beantragenn. Diese Unterlagen bzw. Nachweise muss man bereithalten bzw. im Zuge des Online-Antrags auf die Internetseite der Agentur für Arbeit hochladen:
- Personalausweis oder Reisepass
- zum bisherigen Erwerbseinkommen
- zu sonstigem Einkommen (etwa Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsleistungen, Unterhaltsvorschuss, Arbeitslosengeld)
- zur Wohnung (Miete, Nebenkosten, Heizkosten)
- Kontoauszüge der letzten drei Monate vor Antragstellung
Fazit: Bürgergeld kann sehr einfach online beantragt werden, und zwar auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Dort besteht die Möglichkeit sich als Privatperson zuregistrieren. Danach stehen die Antragsformulare online zum Ausfüllen zur Verfügung.
Bürgergeld online beantragen auf Internetportal der Bundesagentur für Arbeit
Wollen Sie Bürgergeld online beantragen, dann auf folgenden Link klicken: Bundesagentur für Arbeit – online beantragen
Bürgergeld Online zu beantragen ist jedoch unpersönlich. Bei offenen Fragen empfiehlt es sich, den Antrag auf Bürgergeld direkt vor Ort bei dem jeweiligen Jobcenter in der Gemeinde oder Stadt zu stellen. Dort steht eine Beratung zur Verfügung und der Antrag ist sofort an Ort und Stelle
Wer kann Bürgergeld beantragen?
Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld, also der Grundsicherung für Arbeitssuchende, ist, dass man
- hilfebedürftig und
- erwerbsfähig ist,
- die Altersgrenzen nicht über- bzw. unterschreitet.
Nur dann kann man mit Erfolg einen Bürgergeld Antrag stellen. Die Hilfebedürftigkeit ist abhängig vom Einkommen und Vermögen. Festgelegte Vermögens- und Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Erwerbsfähigkeit steht im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit. Diese wird im SGB II für den Bezug von Bürgergeld wie folgt definiert: Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass unter den normalen Bedingungen des Arbeitsmarkts auf Grund von Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können. Erwerbsunfähigkeit besteht auch bei Personen, die länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind.
1. Antragvoraussetzung: Erwerbsfähigkeit
Bürgergeld bekommt nur, wer erwerbsfähig ist, also unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann.
Nicht erwerbsfähige Bedürftige haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit oder auf Sozialhilfe nach dem SGB XII. Auch Suchtkranke und Behinderte fallen deshalb (bei Erwerbsfähigkeit) u.U. in den Bürgergeld-Bezug.
Das Problem liegt in der unterschiedlichen Kostenlast für das Bürgergeld und die Sozialhilfe: Für das Bürgergeld muss der Bund aufkommen, die Kosten für Sozialhilfeempfänger tragen hingegen die Kommunen.
2. Antragsvoraussetzung: Bedürftigkeit
Wenn sie anderweitig nicht abgesichert sind, erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige zwischen 15 und 67 Jahren Bürgergeld zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Sofern in deren Haushalt auch nicht erwerbsfähige Personen leben, haben diese ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld (§ 28 SGB II). Das Bürgergeld entspricht nach Höhe und Struktur der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, wird aber nur auf Antrag geleistet (§ 37 SGB II). Hilfebedürftig sind diese Personen, wenn sie ihren Bedarf und den Bedarf der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen aus eigenen Mitteln nicht oder nicht im vollen Umfang decken können.
Diese Personengruppe stehen zwar grundsätzlich dem Arbeitsmarkt noch nicht oder nicht mehr zur Verfügung, haben aber als Teil einer Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Bürgergeld.
Ist das nicht der Fall, so sind für sie andere Sozialleistungen einschlägig: Sozialhilfe, ggf. ergänzend für Altersrentner und Personen über 65 Jahre die Grundsicherung im Alter, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe für Personen unter 15 Jahren (dieses wird an die Sorgeberechtigten gezahlt).
Wer kann nicht Bürgergeld beantragen?
Wer keinen Bürgergeld-Antrag mit Erfolg stellen kann, ist zum einen in § 7 SGB II geregelt. Danach haben folgende Personen keinen Bürgergeld Anspruch:
- Personen unter 15 Jahren
- Personen über 67 Jahren
- Altersrentner (unter 67 Jahren)
Auch nicht erwerbsfähige Personen (siehe die Definition oben) erhalten kein Bürgergeld. Sie sind auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Sozialhilfe, die sog. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) angewiesen.
Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben, haben ebenfalls keinen Anspruch auf Bürgergeld. Denn auch sie stehen dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Diese Regelung gilt zum einen für Ausländer, die in Deutschland eine Arbeitserlaubnis haben, aber auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Auch EU Ausländer, die zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, erhalten kein Bürgergeld. Asylbewerber haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und keinen Bürgergeld-Anspruch.