Alleinerziehende Mütter und Väter

Bürgergeld – eine Thema, das Frauen und Männer in gleicher Weise berührt. Allerdings gibt es spezielle Sachfragen zum Themenbreich Bürgergeld, die sich für Frauen anders stellen als für Männer. Auch für Kinder gibt es Sonderregeln. Hier geben wir einen Überblick zum Themenkreis alleinerziehende Mütter oder Väter.

Alleinerziehend und Bürgergeld

Wie viele Alleinerziehende beziehen Bürgergeld?

Zunächst wollen wir einen Blick darauf werfen, wie viele Alleinerziehende Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) beziehen. Nach der letzten offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Dezember 2013 610000 alleinerziehende erwerbsfähige Bürgergeld-Leistungsberechtigte, davon waren 94 Prozent (573000) Frauen und oder 6 Prozent (37000) Männer. Im Lauf der letzten Jahre veränderte sich die Zahl der alleinerziehenden Bürgergeld-Bezieher wie folgt:

im Dezember

 

des Jahres

insgesamtFrauenMänner
2013609.716572.94236.774
2012607.262571.30635.956
2011608.071573.77434.297
2010617.828583.67534.153
2009635.221601.04434.177
2008641.490608.94232.549
2007659.270624.96634.304

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Dezember-Monate 2007 – 2013; Stand Mai 2014

Bürgergeld-Quote der Alleinerziehenden

Interessant zu wissen ist ebenfalls, wie hoch ist der Anteil der Alleinerziehenden, die Bürgergeld-Leistungen beziehen, an allen Alleinerziehenden, wie hoch also die SGB-II-Quote im jährlicher Durchschnitt ist. seit dem Jahr 2005)?

Anhand der Bevölkerungsdaten aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes, die sich auf eine Stichprobenbefragung gründen, lässt sich die Zahl der alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf die Zahl aller die Alleinerziehenden in der Bevölkerung beziehen. So kann eine Bürgergeld-Quote der Alleinerziehenden berechnet werden.
Diese Bürgergeld-Quote der Alleinerziehenden lag im Dezember 2013 bei 39 Prozent und hat sich seit Dezember 2007 (42 Prozent) um 3 Prozent verringert.

Dezember

 

des Jahres

Anteil in Prozent
201338,9
201238,6
201139,1
201039,9
200941,4
200841,1
200742,4

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Dezember-Monate 2007 bis 2013, Stand: Mai 2014

Unterschiedliche Situation der Alleinerziehenden

Die Ausgangssituation der Alleinerziehenden im SGB-II-Leistungsbezug sind unterschiedlich. Die Alleinerziehenden im Bürgergeld Bezug sind entweder arbeitslos, erwerbstätig, in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme oder stehen wegen der Erziehung eines Kindes bis drei Jahre oder der Pflege einer bzw. eines Angehörigen (nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 und 4 SGB II) dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Aus der Bürgergeld-Statistik können die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entnommen werden, die arbeitslos oder erwerbstätig sind. Im Dezember 2013 lag die Zahl der alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei ca. 610000. Hiervon 40 Prozent (245000) arbeitslos und 36 Prozent (218000) erwerbstätig. Beachtet werden muss bei diesen Zahlen, dass ein Teil der Erwerbstätigen auch gleichzeitig arbeitslos sein kann, wenn die Beschäftigung weniger als 15 Wochenstunden umfasst.

Arbeitslose und erwerbstätige Bürgergeld beziehende Alleinerziehende

Dezember

 

des Jahres

erwerbsfähigarbeitslos und

 

erwerbsfähig

erwerbstätig
2013609.714345.091217.767
2012607.262238.859216.355
2011608.070247.695214.080
2010617.865251.443208.635
2009635.247263.751210.693
2008640.138268.886208.545
2007656.304296.060193.565

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Dezember-Monate 2007 bis 2013, Stand: Mai 2014

Die Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit stellt dar, wie viele Alleinerziehende im Dezember 2013 an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnahmen. Danach gab es ca. 70.000 alleinerziehende Teilnehmer aus dem SGB II Bereich. Dies kann anhand der Kostenträgerschaft ermittelt werden.

Alleinerziehende Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Dezember

 

des Jahres

mit Kind unter 3 Jahrenpflegende HilfebedürftigeGesamtzahl
201395.4625.030100.492
201292.3064.71997.025
201186.7934.80591.598
201091.1244.92196.045
200990.5684.49095.058
200889.6053.93793.542
    

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Dezembermonate 2008 – 2013; Stand: Mai 2014

Die Arbeitslosenstatistik offenbart darüber hinaus, wie viele Alleinerziehende Leistungen empfangen und im Bereich Bürgergeld (SGB II) gemeldet sind, aber den Sondertatbestand des § 10 Absatz 3 und 4 SGB II erfüllen und daher als Nichtarbeitslose gelten.

Im Dezember 2013 waren ca. 100000 Personen von dieser Regelung betroffen, davon standen etwa 95000 wegen der Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren und 5000 wegen der Pflege Angehöriger der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung.

Alleinerziehende Bürgergeld-Empfänger, die nach § 10 SGB II (Absatz 3 und 4) nicht zur Verfügung stehen

Dezember

 

des Jahres

mit Kind unter 3 Jahrenpflegende HilfebedürftigeGesamtzahl
201395.4625.030100.492
201292.3064.71997.025
201186.7934.80591.598
201091.1244.92196.045
200990.5684.49095.058
200893.5423.93793.542

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Dezembermonate 2008 – 2013; Stand: Mai 2014

Altersgrenze

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ist verkürzt worden. Bis zur Vollendung des 56. Lebensjahres wird nur noch ein Jahr Arbeitslosengeld gezahlt, für ältere Frauen wird für die Dauer von 18 Monaten Arbeitslosengeld gezahlt.

Alterssicherung

Für alle vor 1948 geborenen Frauen und Männer gilt weiter der Vermögensschutz der Arbeitslosenhilfeverordnung 2002, d.h. ein Vermögensfreibetrag von 520 Euro je vollendetem Lebensjahr, maximal jedoch 33.800 Euro je Partner, wenn beide vor 1948 geboren sind). Bei einer angefallenen Erbschaft (die ja auch einer Alterssicherung dienen kann) müssen die Erben ihnen gezahltes Bürgergeld, das entweder in den letzten 10 Jahren oder als Darlehn gezahlt wurde, aus dem Erbe zurückzahlen. Aufgrund lückenhafter Erwerbsbiographien, Teilzeitarbeit und geringer Löhne erwartet Viele ältere Frauen haben nur eine sehr geringe Rente zu erwarten, etwa wegen Teilzeitarbeit, geringen Löhnen. Dazu kommt, dass die während des Bezugs von Bürgergeld gezahlten Sozialbeiträge nur gering sind. Privat aufgebaute Vorsorge, die bei Frauen eher selten in erheblichen Größenordnungen vorhanden ist, muss auf der anderen Seite bei einem Bürgergeld Bezug zum großen Teil aufgelöst werden. Hinzu kommt, dass bei Wegfall aller Bezüge durch ein zu hohes Partnereinkommen auch die Rentenversicherungspflicht entfällt.

Ältere Frauen

Aufgrund des Abbaus des Kündigungsschutzes und altersdiskriminierender Personalpolitik vieler Unternehmen sind ältere Frauen nicht unerheblich von Arbeitslosigkeit bedroht. Wer bis Ende Januar 2006 arbeitslos wird, älter als 45 Jahre ist und länger als 24 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, für den gilt die bisherige längere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld fort. Wer ab dem 60. Lebensjahr frühverrentet wird, genießt einen Bestandsschutz für die erleichterten Voraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosengeld bis zum Jahr 2006 („58er-Regelung“). Viele Arbeitslose über 58 Jahre hatten mit der Bundesagentur für Arbeit vereinbart, auf Jobvermittlung zu verzichten als Gegenleistung für eine Unterstützung bis zum Renteneintritt. Durch den Bürgergeld Bezug kann ein erheblicher Leistungsverlust eintreten. Ab 2006 erwirbt man bei Erwerbsfähigkeit einen Anspruch aufBürgergeld. Später gilt dies nur noch, wenn der Bürgergeld Anspruch vor dem 1. Januar 2006 entstand und vor diesem Tag das 58. Lebensjahr vollendet wurde. Bei Neueinstellungen können Erwerbslose ab dem 55. Lebensjahr die Arbeitgeberkosten für Sozialversicherungen von der Bundesagentur für Arbeit übernehmen lassen.

Pluspunkte von Bürgergeld

Bei Erwerbsfähigkeit kann Bürgergeld bezogen werden, auch wenn die Betroffene bis zu 6 Monaten wegen Kindesbetreuung oder der Pflege von Angehörigen nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Sie hat außerdem das Recht auf Arbeitsförderungsmaßnahmen, und Beiträge zur Sozialversicherung (allerdings geringe Beiträge; Kranken-, Pflegeversicherung; nur dann, wenn keine Familienversicherung besteht). Bislang waren diese Frauen meist Sozialhilfeempfängerinnen und damit weder rentenversichert noch krankenversichert. Und: Die meisten Sozialhilfeempfänger nach altem Recht waren weiblich. Außerdem liegen die Freibeträge etwas höher als bisher bei der Sozialhilfe.

Minuspunkte von Bürgergeld

Durch die niedrigen Sozialversicherungsbeiträge droht Frauen weiterhin Altersarmut. Und für ehemalige arbeitslosenhilfeberechtigte Frauen besteht der Nachteil, dass für sie nicht mehr im bisherigen Umfang entsprechend der Arbeitslosenhilfe Beiträge gezahlt werden.

Ob ein Anspruch auf Bürgergeld besteht, kann mittels des Bürgergeld Rechners online ermittelt werden.