Die gesetzliche Regelung ist eindeutig: Das Bürgergeld muss dem Leistungsberechtigten zu Beginn des Monats vom Jobcenter zur Verfügung gestellt werden. Die Auszahlung des Geldes – Regelsatz und der Kosten der Unterkunft – erfolgt durch die Jobcenter also spätestens am letzten Werktag des Vormonats für den Folgemonat.
Die interessante Frage aber lautet: Was passiert, wenn das Bürgergeld zu spät auf dem Konto der Leistungsempfänger ist? Die Frage tut sich vor folgendem Hintergrund auf: Der Bürgergeldbezieher haben selbstverständlich auch finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen, oftmals wurden Einzugsermächtigungen erteilt, etwa für Strom, Telefon, Internet oder Gas oder auch für die Miete: Wenn das Jobcenter zu spät überweist, werden sie von der Bank nicht eingelöst. Grund: Das Konto eines Bürgergeld Berechtigten kann in der Regel nicht überzogen werden. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich beim dem Konto um ein P-Konto handelt. Im Falle einer Nichteinlösung der Lastschrift verlangt die Bank Rücklastschriftgebühren, die vom Konto des Bürgergeld Beziehers einbehalten werden.
Rücklastschrift verursacht Kosten für Bürgergeld Bezieher
In dem Fall, dass Lastschriften mangels Kontodeckung von der kontoführenden Bank nicht eingelöst werden, kostet das Geld für den Zahlungspflichtigen. Die Bank verlangt ein Rücklastschriftentgelt. Sind der Bürgergeld Regelsatz und die Miete nicht pünktlich zum Monatsanfang auf dem Konto des Leistungsbeziehers, so kommt es häufig dazu, dass Lastschriften nicht eingelöst werden. Einzugsermächtigungen werden vor allem für die Begleichung von Rechnungen für Telefon, Internet, Strom, Gas oder Pay-TV erteilt. In den Kontoführungsbedingungen der Bank ist zu lesen, dass die Bank nur dann verpflichtet ist, eine Lastschrift per Einzugsermächtigung einzulösen, wenn ausreichende Kontodeckung gegeben ist. Eine Ausnahme besteht für den Fall, dass ein Überziehungskredit eingeräumt worden ist. Das ist bei Beziehern von Bürgergeld selten gegeben.
Gibt die Bank eine Lastschrift zurück, so entstehen schnell Kosten von 2 Euro bis 5 Euro. Die Höhe der Kosten sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Für einen Bürgergeld Bezieher sind diese Kosten sehr hoch. Beispiel: 5 Euro machen ein Prozent des für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehenden Geldbetrages, aus, sind 1 Prozent vom Bürgergeld Regelsatz.
Kosten für eine nicht eingelöste Lastschrift werden auch von den Gläubigern in Rechnung gestellt, deren Rechnung durch die Rückgabe der Lastschrift nicht pünktlich beglichen worden sind, beispielsweise vom Versorgungsunternehmen. Diese können in den zweistelligen Bereich hineinwachsen. Auch Verzugsentgelte werden oft berechnet und müssen vom Bürgergeld Bezieher beglichen werden.
Jobcenter ist verpflichtet, Rücklastschriftkosten zu erstatten
Muss das Jobcenter die verspätete Überweisung des Bürgergeldes verantworten, so muss auch das Jobcenter die Kosten, die durch die Rückgabe einer Lastschrift entstehen, an den Bürgergeld Bezieher erstatten. In Deutschland gilt der Rechtsgrundsatz, dass der der einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, dem Geschädigten diesen Schaden ersetzen muss. Dabei ist es egal, ob der Schaden von einer Privatperson oder einer Behörde verursacht worden ist.
Bürgergeld muss am 1. des Monats zur Verfügung stehen
Das Bürgergeld wird immer zum Ende des Vormonats für den Folgemonat auf das Konto des Berechtigten, des Antragstellers überwiesen. Die Termine für die Auszahlung des Bürgergeldes können Sie hier nachlesen: Bürgergeld Auszahlungstermine.
Doch Vorsicht: Bei einem Bürgergeld Erstantrag wird das Geld selbstverständlich erst nach der Bewilligung des Antrags ausgezahlt. Hier gilt also nicht die Regel, dass das Bürgergeld am 1. des Monats zur Verfügung stehen muss. Diese Ausnahme kommt auch für Folgeanträge zum Tragen. Dauert die Prüfung der Unterlagen und die Bewilligung des Bürgergeldes jedoch zu lang, kann entsprechend § 42 SGB II ein Vorschuss vom Jobcenter beansprucht werden.
Erstattung der Kosten für eine Rücklastschrift muss man beantragen
Die Erstattung der Kosten für eine oder mehrere Rücklastschriften, die durch eine verspätete Zahlung des Bürgergeldes durch das Jobcenter entstanden sind, muss beim Jobcenter beantragt werden. Dem Antrag müssen die Kontoauszüge, aus denen sich die Kosten der Rücklastschrift ergeben, beigefügt werden.
Wenn das Jobcenter nicht auf den Antrag reagiert, also untätig bleibt, so kann man nach einem halben Jahr eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben. Wird der Antrag auf Kostenerstattung jedoch abgelehnt, kann hiergegen Widerspruch und anschließend Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
Zusammenfassung zu Kostenerstattung bei Bank-Rücklastschriften
Das Wichtigste kurz zusammengefasst:
- Das Bürgergeld muss dem Antragsteller immer am 1. des Monats auf seinem Konto zur Verfügung stehen.
- Wird das Bürgergeld zu spät überwiesen, können Lastschriften oft nicht eingelöst werden. Es entstehen Kosten für Rücklastschriften.
- Hat das Jobcenter die verspätete Zahlung des Bürgergeldes zu vertreten, so besteht ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Jobcenter für Kosten, die durch nicht eingelöste Lastschriften entstanden sind.