Ohne Rechnen geht es beim Bürgergeld nicht, denn der Geldbetrag setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. So zählt zum Bürgergeld der Regelsatz, also die laufenden Kosten für den monatlichen Lebensunterhalt, also Nahrungsmittel, Kleidung, Haushaltsstrom. Dazu kommen die Kosten für Miete und Heizung . Nachfolgend präsentieren wird deshalb eine Beispielrechnung für eine vierköpfige Familie (Mutter und / oder Vater, 2 oder 3 Kinder). Je nach Familienkonstellation gibt es unterschiedliche Bürgergeld Auszahlungen durch das Jobcenter.
Die Bürgergeld Berechnungsbeispiele richten sich aus am Eckregelsatz für eine alleinstehende Person. Dieser beträgt 502 im Jahr 2023. Der Bürgergeld Regelsatz für Familien, für Kinder und Alleinerziehende wird hiervon prozentual abgeleitet bzw. berechnet. Lesen sie die Beispielrechnungen zum Bürgergeld!
Regelsatz vierköpfige Familie: Mutter, Vater, 2 Kindern
Wie viel Bürgergeld zahlt das Jobcednter einer vierköpfigen Familie? Eine Möglichkeit zur Beantwortung dieser Frage ist die Nutzung des Bürgergeld Rechners.
Wir schlüsseln hier die dortige Berechnung nachvollziehbar auf und geben eine Beispielrechnung Bürgergeld für eine Familie (Eltern und 2 Kinder):
Wir legen folgende Familienzusammensetzung zugrunde: Mutter, Vater, einem 4 jährige Tochter und einer 17 jähriger Sohn besteht. Dann sieht die Bürgergeld-Regelleistung für die Familie wie folgt aus:
Regelsatz
Regelsatz in einer Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Bedarfsgemeinschaft, pro Partner: 451 Euro (pro Paar also 902 Euro) Regelsatz für Kind bis 5 Jahren: 318 Euro Regelsatz für Kind von 14 bis 17 Jahren: 420 Euro Der Familie mit 2 Kindern stehen folglich 1.640 Euro zur Verfügung (Regelsatz) Hinzu kommen die Kosten der Wohnung.
Kosten für Miete
Zusätzlich zum Regelsatz werden die Kosten für die Wohnung vom Jobcenter übernommen. Diese bestehen aus den Kosten der Kaltmiete, den Nebenkosten und den Heizkosten besteht. Das Gesetz nennt dies die Kosten der Unterkunft (KdU). Die Höhe der vom Jobcenter zu tragenden Wohnungskosten hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. In einem Ballungsgebiet sind die Mieten und Unterkunftskosten höher als etwa in einer ländlichen Gegend im Osten Deutschlands. Nimmt man in unserer Bürgergeld Beispielrechnung Unterkunftskosten in Höhe von 700 Euro an, so hat die Familie einen Anspruch auf Bürgergeld von ca 2.340 Euro monatlich.
Regelsatz für vierköpfige Familie: alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern
Anders sieht die Bürgergeld Berechnung für ein alleinerziehendes Elternteil aus, eine alleinerziehende Mutter oder einen alleinerziehenden Vater. Eine alleinerziehende Person hat einen Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende. Hier die Beispielrechnung Bürgergeld für Alleinerziehende mit Kind oder Kindern.
§ 21 SGB II (Bürgergeld-Gesetz) bestimmt einen Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende.
Der Mehrbedarf für Alleinerziehende beträgt 36 Prozent des Regelsatzes, wenn ein Kind unter 7 Jahren, zwei Kindern unter 16 Jahren oder drei Kindern vorhanden sind. Für Alleinerziehende mit einem Kind über 7 Jahren gibt es einen Mehrbedarf 12% des Regelsatzes. Für Alleinerziehende mit zwei Kindern über 16 Jahren oder einem Kind über 7 Jahren und einem Kind über 16 Jahren beträgt der Mehrbedarf 24% des Regelsatzes. Sind 4 Kinder vorhanden, so beträgt der Mehrbedarf für Alleinerziehende 48%. Hat der oder die Alleinerziehende 5 Kinder und mehr, kann er oder sie 60% Mehrbedarf für Alleinerziehende beanspruchen.
Tabelle: Bürgergeld Mehrbedarf für Alleinerziehende
Wie viel Bürgergeld wird an eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern gezahlt?
Unsere Bürgergeld Beispielrechnung für eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern sieht stellt sich wie folgt dar:
Beispielrechnung 1: Die Kinder der alleinerziehenden Mutter sind 10, 15 und 17 Jahre alt
Mutter Regelsatz: 502 Euro
Mutter: 36 % Mehrbedarf alleinerziehend: 180,72 Euro
Regelsatz Kind 10 Jahre: 348 Euro
Regelsatz Kind 15 Jahre: 420 Euro
Regelsatz Kind 17 Jahre: 420 Euro
Summe der Regelsätze: 1.850,72Euro
Beispielrechnung 2: Die Kinder der alleinerziehenden Mutter sind 11, 13 und 17 Jahre alt
Mutter Regelsatz: 502 Euro
Mutter: 36 % Mehrbedarf alleinerziehend: 180,72 Euro
Regelsatz Kind 11 Jahre: 348 Euro Regelsatz Kind 13 Jahre: 348 Euro Regelsatz Kind 17 Jahre: 420 Euro Summe der Regelsätze: 1.798,72 Euro Das sind die Bürgergeld-Beträge, die sich aus den unterschiedlichen Regelsätzen für Alleinstehende und Kinder und dem Mehrbedarf als Alleinerziehende ergeben. Zusätzlich zahlt das Jobcenter noch die angemessenen Kosten für die Wohnung, also die Miete und die Heizkosten. Bei drei Personen in einem Haushalt darf die Wohnungsgröße bei ca. 80 Quadratmeter liegen. Das ist jedoch nicht sehr erheblich. Entscheidend für das Jobcenter ist, ob die Höhe der Miete angemessen ist; das ergibt sich aus den örtlichen Vergleichsmieten im unteren Preissegment.
Bürgergeld Beispielrechnung zusammengefasst
Das Wichtigste kurz zusammengefasst:
Beispielrechnungen für das Bürgergeld zeigen, dass unterschiedliche Familienzusammensetzungen unterschiedlich hohe Regelsätze hervorrufen.
Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern erhält einen Mehrbedarf für Alleinerziehende, dessen Höhe vom Alter der Kinder abhängt.
Neben dem jeweiligen Regelsatz bekommt eine Familie im Bürgergeld-Bezug auch die Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter ausgezahlt.