Seit Anfang 2023 gilt in Deutschland das veränderte SGB II in Form des Bürgergeldes. Es hat das bisherige Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz-IV, in die Vergangenheit katapultiert und sich an seine Stelle gesetzt.. Das Ziel des Bürgergeld Gesetzes ist es, Menschen in der Grundsicherung besser zu qualifizieren und ihnen dauerhaft eine Arbeitsstelle zu verschaffen. Das Bürgergeld sollte in zwei Schritten wirksam werden. Zum 1.1.23 trat nur der erste Teil der Reform des SGB II in Kraft. Der weite Teil wird zum 1. Juli 2023 Gesetz werden. Wichtigige Änderungen sind vor allem die Erhöhung der Freibeträge für Bürgergeld-Aufstocker, also für Menschen mit geringem Einkommen, die ergänzend Bürgergeld beantragt haben. Diese Menschen und ihre Familien werden beser gefördert. Arbeit soll sich zudem noch mehr lohnen als bisher. Die Anreize werden größer.
Was bis zum 30. Juni beim Bürgergeld gilt?
Zu Beginn des Jahres 2023 wurden die Regelbedarfe für Menschen in Grundsicherung angehoben worden. Eine alleinstehende Person erhält nun monatlich 502 Euro, was einer Erhöung von 53 Euro im Vergleich zum vorherigen Hartz-IV-System entspricht. Es handelt sich den Eckregelsatz.
Weiteres: Hinsichtlich der Angemessenheit der Wohnung gilt eine Karenzzeit von einem Jahr: Erst nach zwölf Monaten wird vom Jobcenter eine Prüfung durchgeführt. Während dieser Zeit ist auch ein Vermögenswert von bis zu 40.000 Euro geschützt. Wenn die Bedarfsgemeinschaft mehr als eine Person umfasst, erhöht sich der Betrag um jeweils 15.000 Euro. Es handelt sich dabei um Schonvermögen während der Karenzzeit.
Die Karenzzeit ist eine wichtige Maßnahme, um sicherzustellen, dass Bürgergeld Bezieher ohne Sorgen um Geld und Wohnung nach einem Job suchen können. Nach dem Ende der Karenzzeit gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Weitere Neuerung: Die Jobcenter sollen sich nicht mehr hauptsächlich auf die Vermittlung von Geringqualifizierten in irgendeine Art von Arbeit konzentrieren, sondern auf die berufliche Weiterbildung der Geringqualifizierten. In dem Fall, dass ein Empfänger von Bürgergeld nicht genügend mit dem Jobcenter zusammenarbeitet, können ab dem ersten Tag des Bezugs weiterhin Sanktionen verhängt werden. Diese nennen sich Leistungsminderungen.
Diese Korrektur der Rerform war insbesondere von der CDU / CSU im Bundesrat gewollt gewesen. Sie hat dort die Mehrheit.
Was ist ab dem 1. Juli 2023 neu beim Bürgergeld?
Die bedeutendste Änderung zum 1. Juli 2023 betrifft Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen zu, die gleichzeitig Bürgergeld beziehen, die sogenannten Aufstocker. Diese Gruppe profitiert von erhöhten Einkommens-Freibeträgen: Für monatliche Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro darf zukünftig ein Anteil von 30 Prozent behalten werden. Bisher lag die Einkommensgrenze in diesem Bereich bei 20 Prozent. Die Entscheidung, die Untergrenze der 30-Prozent-Regeldung bei 520 Euro anzusetzen, wurde getroffen, da dies derzeit die Einkommensgrenze bei einem Minijob ist.
Bisher und auch künftig ist es beim Bürgergeld möglich, einen Nebenverdienst von bis zu 100 Euro zu erzielen, ohne dass dies auf das Bürgergeld angerechnet wirde. BeiDoch bei höheren Einkommens-Beträgen gibt es nun eine dreifach gestaffelte Regelung: Wer zwischen 100 und weniger als 520 Euro im Monat verdient, darf weiterhin wie bisher 20 Prozent des Verdienstes behalten. Verdient man zwischen 1.000 und 1.200 Euro im Monat, sind es immerhin noch zehn Prozent. Ist ein Kind vorhanden, reicht die 10 Prozent-Regelung bis zu einem Verdienst von 1500 Euro.
Neu ist, wie gesagt, dass vom Verdienst, der zwischen 520 und 1000 Euro liegt, 30 Prozent behalten werden können.
Kooperationsplan statt Eingliederungsvereinbarung mit Jobcenter
Bisher haben die Jobcenter und die SGB II Bezeiher, eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung definiert die Pflichten und Leistungen beider Seiten im Hinblick auf die Jobsuche. Allerdings ist es so, dass ein Über- und Unterordnungsverhältnis besteht, keine Kooperation auf Augenhöhe. Ab dem 1. Juli 2023 wird die Eingliederungsvereinbarung schrittweise durch einen Kooperationsplan ersetzt. Dieser wird von dem Jobcentern und dem Bezieher von Bürgergeld gemeinsam erarbeitet. Dieser Plan soll eine Zusammenarbeit fördern und sicherstellen, dass alle Beteiligten fair und angemessen behandelt werden.
Der Kooperationsplan soll in klaren Worten beschreiben welche Maßnahmen die Arbeitssuchenden und die Arbeitsvermittlungsstellen ergreifen, um den Arbeitssuchenden in eine Beschäftigung zu bringen oder ihm bei der beruflichen Weiterbildung zu helfen.
Wichtig dabei ist, dass sowohl Bürgergeld Bezieher als auch Integrationsfachkräfte des Jobcenters zusammenarbeiten, um die Ziele der Bürgergeld-Reform zu erreichen. So kann den Arbeitssuchenden geholfen werden, einen Arbeitsplatz zu finden oder ihre Fähigkeiten zu verbessern.
Neu: 520 Euro Selbstbehalt für Schüler und Studenten
Schüler und Studenten dürfen bis zu einer Grenze von 520 Euro pro Monat ihr Einkommen vollständig behalten, ohne dass es auf das Bürgergeld angerechnet wird. Dies gilt auch für Berufsausbildungen, für den Bundesfreiwilligendienst, das Freiwillige Soziale Jahr oder eine Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung.
Zudem bleibt das Einkommen aus Ferienjobs für das Bürgergeld unberücksichtigt. Betätigt sich jemand in einem Ehrenamt und erhält er dafür eine Aufwandsentschädigung, darf er bis zu 3000 Euro im Jahr ohne Anrechnung behalten. Diese Regelungen ermöglichen Schülern und Studenten, ihre Einkünfte zu steigern und gleichzeitig ihre finanzielle Unterstützung von der Familie aufrechtzuerhalten.
Neu: Weiterbildungsgeld für einen Berufsabschluss
Empfänger von Bürgergeld haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zukunft durch eine berufliche Weiterbildung mit einem konkreten Abschluss zu verbessern. Deswegen unterstützen die Jobcenter sie mit einem monatlichen Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Doch mehr noch: Wird eine Zwischenprüfung erfolgreich absolviert, so gibt es eine Weiterbildungsprämie von 1.000 Euro. Bei Bestehen der Abschlussprüfung bekommt man sogar noch einmal zusätzlich 1.500 Euro. Dies bedeutet nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern auch eine Wertschätzung von Ausbildugnsleistungen und und Engagement.
Bei einer geförderten Berufsausbildung verlängert sich ab dem 1. Juli 2023 die Unterstützung vom Jobcenter auf bis zu drei Jahre. So ist ausreichend Zeit vorhanen, um eineAusbildung erfolgreich abzuschließen und einen Wunschberuf zu erlernen.
Neu: berufliche Qualifizierungen gefördert
Die berufliche Fortbildung von Beziehern von Bürgergeld soll einen höheren Stellenwert erhalten. Das langfristige Ziel ist, diese Menschen in dauerhafte Beschäftigung zu bringen und ihnen dadurch ein eigenes Einkommen sowie eine vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Individuelle Coachings, die auf die speziellen Bedürfnisse der Jobsuchenden zugeschnitten sind, sollen dabei helfen. Zudem wird ein Zuschlag zum Bürgergeld gewährt, wenn sich die Betroffenen weiterbilden. Der Bürgergeld Bonus beträgt 75 Euro monatlich für Weiterbildungen, die zwar keinen konkreten Abschluss zum Ziel haben, aber dennoch wichtige Qualifikationen vermitteln, wie beispielsweise Computer- oder Deutschkurse. Es soll Weggehen von unqualifizierten Kurzfrist-Jobs und hin zu einer nachhaltigen Perspektive für die Zukunft.
Ihr seit alle nur am jammern. Alleinerziehende Mütter ausgenommen. Aber sich auf dem Rücken derer auszuruhen, die sich den Buckel für eure Sozialhilfe krum schuften, das ist OK.
Es gibt soo viele offene Arbeitsstellen, aber die Faulen unter euch finden immer eine Ausrede.
Bei den Preissteigerung ist das neue Bürgergeld ein Witz. Für die Ausländer haben Sie Geld. Aber um mich in der Stadt Roßwein weiter zu beschäftigen ist kein Geld da, trotz das dieser neue Bürgermeister gesagt hat bei seinen Einstand er braucht jeden. Trotz jahrelange Erfahrung erst in Niederstriegis, danach in Roßwein war Schluß, als die Förderung vom Amt ausblieb. Leben in Roßwein ist lebenswert im Stadtanzeiger. Alles gelogen bei so einen Bürgermeister
Weiß nicht, ob das hier der richtige Ort für deinen Frust ist, Joachim.
Die Praxis sieht nicht anders aus. Wenn sie Leute brauchen und über das Gehalt nicht rankommen, dann müssen sie eben deutlich mehr bieten, aber so, dass die Jobcenter nicht rankommen.Das kann z.B. so aussehen, dass sie den Mitarbeitern im Monat gratis Frühstück/Mittagessen austeilen (anbieten), aus ihrer Praxis/dem Laden ausrangiertes gratis mitgeben, gratis Fahrkarte, gemeinsame (Geburtstags-)Feiern etc. pp.. Da gibt es unmengen an Möglichkeiten. Aber auf so etwas kommt ihr natürlich nicht.Ihr interessiert euch doch nur für euren eigenen Profit. Da habe ich für euch echt kein Mitleid übrig.
da werden die leute wieder mal beschissen auf der ganzen linie. ich glaube das die politiker nicht rechnen können. die sollten noch mal zur schule gehn wer soll den das machen wenn er nur 520 € bekoomt und dreißig % wird abgerechnet (das sind fast 45€die spinnen), dafür geht keiner arbeiten . die sollten endlich die freibeträge erhöhen und nicht ein solches ding was überhaupt nichts bringt. so und die inflation die bei fast 40% liegt davon soll man sich richtig ernähren zum teufel mit diesen minister der das angekurbelt hat . diesen herrn sollte man mal mit bürgergeld abspeisen.
Wir haben für eine Mitarbeiterin von mir (25h) mal das Bürgergeld gegengerechnet.
Sie würde mit 2 Kindern mehr Bürgergeld erhalten, als aktuell bei mir im Betrieb.
Stundenlohn aktuell 22,50€
…das ist doch verrückt!!!
Dann habt ihr falsch gerechnet. Mit Arbeit gibt es mehr!
Ca 1660€bürgergeld gibt es mit 2 Kindern unter 14 Jahren. +500€ Kindergeld
Sollte es Unterhalt oder Vorschuss von Jugendamt geben, wird dieser zu 100% von Bürgergeld gekürzt. Somit max. 2160€ monatlich für Mutter mit 2 Kindern.
25h die Woche, entspricht mit Steuerklasse 2 ca 1770€
+ 500 Kindergeld
+ 2x Unterhalt und/oder Unterhaltsvorschuss. Also irgendwas bei 2600 bis 3000€!!!!!!
Jedoch ist das der Bürgergeldregelsatz für eine Einzelperson ein Alptraum.
Ich lebe allein in Köln. Meine Miete würde jetzt zum zweiten Mal erhöht.
Beim einzig lag ich noch im Satz.
Jetzt zahle ich 600€ + 200€ Nebenkosten in Köln Kalk.
Dazu mittlerweile 122€ Strom und 50€ für Internet. 49€ Fahrkarte.
Ergibt 1021€ Fixkosten.
Von Jobcenter bekomme ich
651€ wohnen + 502€ zum Leben inklusive Strom. Ergibt 1153
Somit bleibt mir 130€ am Monatsanfang für alles. Also 4,33€ am Tag.
Eine günstigere Wohnung mit negativen Schufa zu finden ist so gut wie unmöglich.
Ergo alleinstehende ohne Kinder kommen mit den Satz nicht über die Runden bei den aktuell steigenden Kosten in allen Bereichen.
Das ist es nicht weil alles abgezogen wird und nur die 100 Euro bleiben das kann man total vergessen
Die Praxis sieht leider anders aus. Suche dringend Mitarbeiter, aber bevor ein Bürgergeld Bezieher sich vom Lohn was abziehen lässt, bleibt er lieber bequem zuhause. Das Arbeiten erscheint unattraktiv, sobald einem schon bei einem Minijob oder Midijob vom Bürgergeld was abgezogen bekommt. Hier wäre eine andere Lösung sinnvoller, da viele eigentlich schon arbeiten möchten!
Ich würde gerne arbeiten aber da ich eine 4 köpfige familie habe müsste ich schon min. 3000€ verdienen damit sich das lohnt. Ich hab schon gearbeitet und sehe da den sinn nicht wenn ich nur ein paar euro im monat mehr habe. dazu bin ich teilweise erwerbsunfähig und so sehe ich einfach nicht ein mir einen job zu suchen bei dem ich dann vielleicht knapp 100€ behalten kann. es wäre sinnvoller bei allen einen freibetrag von 520€ einzurichten. das was da passiert ist wieder mal nur ein tropfen auf den heißen stein.
Ich finde, das ist ein guter Anreiz, eine Arbeit aufzunehmen, die oberhalb der Minijobgrenze liegt.