Bürgergeld: Welche Freibeträge gibt es beim Einkommen?

Über das Bürgergeld wurde viel diskutiert, wird immer noch diskutiert. Neben einer Änderung der Regelsätze, weniger Sanktionen hat es eine Erhöhung der Freibeträge bei Erwerbseinkommen gegeben. Diese Regelung der Freibeträge ist erst Mitte 2023 in Kraft getreten. Doch wie hoch sind die Freibeträge – und was muss man generell beachten? Nachfolgend werden alle wichtigen Fragen zum Thema Freibeträge geklärt.

Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld

Seit Juli 2023 gibt es neue Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld. Wie hoch sind die Hinzuverdienstgrenzen?

Das Bürgergeld ist wahrscheinlich die umfangreichste Reform, die seit Jahrzehnten auf den Weg gebracht wurde. Auch der Freibetrag für erwerbstätige Bürgergeldbezieher hat sich geändert. Dieser Schritt war lange überfällig, da sich der Freibetrag für erwerbstätige Hartz-IV-Empfänger seit 2011 nicht mehr verändert hatten. In Zukunft soll sich Arbeit wieder lohnen und mit der Änderung der Freibeträge sollen neue Anreize geschaffen werden. Die neuen Freibeträge sind erst zum 1. Juli 2023 eingeführt worden. Bis dahin galten für Bürgergeldbezieher die bisherigen Freibeträge, die innerhalb des Arbeitslosengeldes II gesetzlich festgeschrieben waren.

Freibeträge bis Mitte 2023

Obwohl das neue Bürgergeld planmäßig zum 1. Januar 2023 eingeführt wurde, gelten die neuen Freibeträge erst ab dem 1. Juli 2023. Bis dahin waren die gesetzlichen Regelungen des Arbeitslosengeldes II weiterhin gültig. Wer also bisher Hartz IV bezogen hatte, der behielt die Freibeträge bis Mitte 2023 bei. Personen, die bisher keine anderen Leistungen bezogen hatten und ab dem 1. Januar 2023 das neue Bürgergeld erhielt, erhielten automatisch die Arbeitslosengeld-II-Freibeträge. Das bedeutete, dass bis Mitte 2023 ein Grundfreibetrag von 100 Euro bestand. Dieser besteht auch weiterhin. Ferner gilt der sogenannte Erwerbstätigenfreibetrag. Bei einem monatlichen Verdienst zwischen 101 und 1.000 Euro beträgt der Freibetrag 20 % des Bruttoeinkommens. Liegt der monatliche Verdienst zwischen 1.001 und 1.200 Euro, dann bleibt ein Freibetrag von 10 % des Bruttoeinkommens. Für Alleinerziehende stieg die Einkommensgrenze auf 1.500 Euro an. Hier beträgt der Freibetrag 10 % des monatlichen Bruttoeinkommens, wenn der monatliche Verdienst zwischen 1.001 und 1.500 Euro liegt.

Freibeträge ab dem 1. Juli 2023

Ab dem 1. Juli 2023 ist die neue Bürgergeldregelung bei den Freibeträgen in Kraft getreten. Der Grundfreibetrag von 100 Euro blieb aber auch mit der Einführung der neuen Regelung bestehen. Ab einem monatlichen Bruttoverdienst ab 101 Euro gilt eine gestaffelte Regelung: Liegt das monatliche Einkommen zwischen 101 und 520 Euro, beträgt der Freibetrag 20 %. Personen, die einen Bruttolohn zwischen 521 und 1.000 Euro pro Monat verdienen, erhalten einen Freibetrag von 30 % auf das monatliche Bruttoeinkommen. Ab einem Bruttoeinkommen zwischen 1.001 und 1.200 Euro monatlich bleibt ein Freibetrag von 10 % auf das monatliche Bruttoeinkommen. Für Alleinerziehende bleibt der monatliche Freibetrag von 10 % bis zu einem Monatseinkommen von 1.500 Euro erhalten.

Freibeträge sollen Anreize schaffen

Gegenüber den Hartz-IV-Freibeträgen hat sich also einiges getan. Arbeit kann sich also durchaus lohnen. Trotzdem bleiben eine ganze Menge Kritikpunkte. Sozialverbände kritisieren die späte Einführung der Freibetragsänderungen. Es ist unverständlich, warum die Änderungen erst ein halbes Jahr nach der Einführung des Bürgergeldes in Kraft getreten sind. In Anbetracht der Inflation und der stetig steigenden Energiekosten wäre eine frühere Einführung mehr als angebracht gewesen. Vielen geht die Bürgergeld-Reform in Bezug auf die Freibeträge nicht weit genug. Insbesondere Familienverbände fordern eine Nachbesserung, denn der Freibetrag für Eltern ist vergleichsweise gering. Gerade in der letzten Stufe bei einem monatlichen Verdienst zwischen 1.001 und 1.500 Euro sind alleinerziehende Mütter und Väter benachteiligt. Der ganze Aufwand hinsichtlich der Kinderbetreuung und der gesamten Organisation Beruf und Kind unter einen Hut zu bringen, ist bei einem Freibetrag von 50 Euro nicht lukrativ.