Bürgergeld: Was tun, wenn es nicht bis Monatsende reicht?

Die Bürgergeld Auszahlung erfolgt monatlich, und zwar jeweils am letzten Werktag bzw. Bankarbeitstag des Vormonats. So haben die Anspruchsberechtigten das Geld sicher am 1. Tag eines jeden Monats auf ihrem Konto. Nun muss man sich das Geld so einteilen, dass es bis zum letzten Tag des Monats freicht. Angesichts des niedrigen Regelsatzes kein leichtes Unterfangen, die Inflation ist hoch.

Verlust des Bürgergeldes – was dann?

Was tun, wenn das Bürgergeld nicht für den ganzen Monat reicht? Wenn man das Geld verlorgen hat? – Es besteht die Möglichkeit, einen Vorschuss beim Jobcenter zu beantragen.

Viele Bezieher von Bürgergeld heben ihr Geld komplett schon am 1. Tag des Monats ab bzw sofort, wenn es dem Konto gutgeschrieben wird. Sie fürchten sich vor Pfändungen – was jedoch unbegründet ist, wenn sie das Konto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingerichtet haben.

Manchmal kommt es vor, dass Leistungsberechtigte ihr Geld verlieren. Das ist nicht nur ärgerlich sondern auch bedrohlich – da es um den Lebensunterhalt geht. Das gilt besonders dann, wenn es bis zum nächsten Zahltag noch einige Wochen dauert.

Gründe, warum das Bürgergeld nicht für den Monat ausreicht

Liegen andere Gründe vor, aus denen der Regelsatz nicht bis zum Ende des Monats reicht, sollten diese unbedingt mit dem Jobcenter besprochen werden. Eventuell besteht ein Anspruch auf Mehrbedarf oder Sonderbedarf. Das gilt beispielsweise, wenn teuere Lebensmittel aufgrund einer Erkrankung gekauft werden müssen. Es kann dann ein Anspruch auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung gegenüber dem Jobcenter bestehen.

Beim Jobcenter Vorschuss beantragen

Hat man einen Teil des ausgezahlten Bürgergeldes verloren, so besteht kein Anspruch auf erneute Auszahlung der verloren gegangenen Summe. Schließlich wäre es auch schwierig bzw. unmöglich nachzuweisen, dass ein Verlust des Geldes vorliegt.

Dennoch kann das Jobcenter helfen: es kann auf Antrag einen Vorschuss auf das Bürgergeld des nächsten Monats geben. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Überbrückungsdarlehen. Das bedeutet, dass das Geld, was man als Vorschuss vom Jobcenter erhält, bei der nächsten Auszahlung vom Regelsatz einbehalten wird. Möglich ist auch eine Aufteilung der Rückzahlung in mehrere Raten.

Muss man ein Überbrückungsdarlehen vom Jobcenter in Anspruch nehmen, so heißt es: besonders streng haushalten. Man muss nun auch im nächsten Monat oder in den nächsten Monaten mit weniger Geld auskommen.

Wie kann man einen Vorschuss beantragen?

Wenn das laufende Bürgergeld verloren gegangen ist, sollte man persönlich beim Jobcenter vorsprechen und die Situation erklären. Dann kann man gleich mündlich einen Vorschuss beantragen bzw. ein Überbrückungsdarlehen stellen. In aller Regel wird das Jobcenter den Antrag bewilligen müssen, da es schließlich um die Sicherstellung des Lebensunterhalts geht.

Wiederholter Verlust des Bürgergeldes – und dann?

Kommt es wiederholt zu einem Verlust oder wird aus sonstigen Gründen wiederholt ein Darlehen auf Überbrückung beim Jobcenter gestellt, so kann dies vom Jobcenter als Anhaltspunkt für eine Unzuverlässigkeit des Leistungsempfängers gewertet werden. Das Jobcenter hat dann unterschiedliche Möglichkeiten zu reagieren. Denkbar sind sogar Lebensmittelgutscheine oder andere Sachleistungen.