Bürgergeld: Unter welchen welche Voraussetzungen besteht der Anspruch?

Menschen mit nur geringem Einkommen fragen sich, unter welche Voraussetzungen man Bürgergeld erhalten kann? Wann hat man als Bürger einen Anspruch auf das Geld, auf den Regelsatz, auf die Erstattung der Kosten für seine Wohnung?

Bürgergeld ist eine staatliche Leitung, die an Bedingungen geknüpft ist. Es handelt sich somit nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern um eine Grundsicherung für Personen, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die Leistung erfüllen.

Die Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld sind in § 7 SGB II aufgelistet.

Bürgergeld ist nur eine von mehreren Sozialleistungen. Sie ist in erster Linie für erwerbsfähige Personen gedacht.

Welche Voraussetzungen hat das Bürgergeld?

Bürgergeld Voraussetzungen für den Anspruch

Unter welchen Vorausetzungen hat man einen Anspruch auf Bürgergeld? Lesen Sie hier!

Die Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld sind:

  • Bedürftigkeit
  • Erwerbsfähigkeit
  • Alter
  • Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
  • Antrag

Zusätzliche Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld gelten für:

  • Ausländische Staatsangehörige: Ausländerinnen und Ausländer haben nur Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie sich seit mindestens drei Monaten legal in Deutschland aufhalten und einer Erwerbstätigkeit nachgehen – ob angestellt oder selbstständig.
  • Personen mit Erwerbsminderung: Personen mit Erwerbsminderung haben keinen Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich einer Beschäftigung nachzugehen.
  • Personen mit Behinderung: Personen mit Behinderung haben keinen Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich einer Beschäftigung nachzugehen.

Die Höhe des Bürgergelds wird anhand des Lebensunterhaltsbedarfs der leistungsberechtigten Person oder der Bedarfsgemeinschaft berechnet. Der Lebensunterhaltsbedarf umfasst die Kosten für Unterkunft, Heizung, Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Gesundheit, Bildung und Freizeit.

Bedürftigkeit

Die wichtigste Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld ist das Vorliegen von Bedürftigkeit. Bedürftigkeit bedeutet, dass nicht genug Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, um den eigenen Lebensunterhalt oder den der Familie sicherzustellen. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass nicht jedes Einkommen oder Vermögen für den Lebensunterhalt eingesetzt werden muss.

Erwerbsfähigkeit

Erwerbsfähigkeit bedeutet, dass man in der Lage ist, wenigstens 3 Stunden pro Tag am Stück zu arbeiten. Für Menschen, die nicht erwerbsfähig sind, gibt es kein Bürgergeld, sondern andere staatliche Leistungen.

Alter

Bürgergeld gibt es nur für Menschen, die zwischen 15 Jahre und 67 Jahre alt sind. Für Menschen, die das Rentenalter erreicht haben, stehen andere staatliche Leistungen zur Verfügung.

Aufenthalt in Deutschland

Ausländer haben auch einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Antrag

Bürgergeld gibt es nicht automatisch, sondern nur, wenn ein Antrag gestellt wird. Bürgergeld beantragen kann man auf unterschiedliche Art und Weise. Zuständig für den Antrag ist das Jobcenter. Mann kann sich dort einen Termin geben lassen, man kann den Antrag schriftlich an das Jobcenter übermitteln. Man kann Bürgergeld aber auch online beantragen, oder digital per Email.

Unterschied zum bedingungslosen Grundeinkommen?

Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist so konzipiert, dass jeder sich legal im Land aufhaltende Bürger einen Anspruch auf die staatliche Leistung hat. Es gibt also keine Bedingungen. Auch Millionäre hätte einen Anspruch auf das bedingungslose Grundeinkommen, auch Menschen, die ein gutes Einkommen haben.

Höhe Anspruch auf Bürgergeld?

Die Höhe des Anspruchs auf Bürgergeld kann man leicht selbst berechnen: Nutzen Sie den Bürgergeld Rechner im Internet: Bürgergeld Online Rechner

Lassen Sie sich beraten. Die örtlichen Jobcenter sind hierzu verpflichet. Vereinbaren Sie einen Termin.

Zusammenfassung zu Voraussetzungen für das Bürgergeld

Die wichtigsten Voraussetzungen für das Bürgergeld kurz zusammengefasst:

  • Bedürftigkeit: Die wichtigste Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld ist das Vorliegen von Bedürftigkeit. Bedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt oder den der Bedarfsgemeinschaft nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten kann.
  • Erwerbsfähigkeit: Bürgergeld-Bezieher müssen dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen. Dabei müssen sie in der Lage sein, mindestens drei Stunden täglich einer Beschäftigung nachzugehen.
  • Erreichbarkeit: Bürgergeld-Bezieher müssen erreichbar für das Jobcenter sein. Das bedeutet, dass sie sich an den Meldeterminen des Jobcenters einfinden und die vereinbarten Maßnahmen erfüllen müssen.
  • Vermögen: Das Vermögen von Bürgergeld-Beziehern darf einen bestimmten Freibetrag nicht übersteigen. Für die erste leistungsberechtigte Person in der Bedarfsgemeinschaft liegt der Freibetrag bei 40.000 Euro, für jede weitere Person bei 15.000 Euro.