Bürgergeld: Verhütung und Liebesleben

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Verhütungsmittel stellen ein Mittel zur Verhinderung einer Schwangerschaft dar. Sie sind sowohl für Männer als auch für Frauen erhältlich, wie z.B. Antibabypillen, Kondome, Spiralen, Dreimonatsspritzen oder Sterilisationen. Können Verhütungsmittel durch Bürgergeld aus dem Regelsatz finanziert werden, oder gibt es einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein Verhütungsmittel durch das Jobcenter? Muss das Jobcenter sogar monatlich zahlen? Beeinflusst das Bürgergeld das Liebesleben?

Pille, Kondome und andere Verhütungsmittels sind teuer – zahlt der Staat?

Verhütungsmittel sind nicht billig. Eine Schwangerschaft zu vermeiden kostet viel Geld. Wie viel, das präsentieren wir in nachfolgender Tabelle:

Tabelle: Kosten der gängigen Verhütungsmittel

  • Pille: ca 30 Euro für 30 Tage
  • Nuva-Ring: ca 30 Euro
  • Kupferspirale ca 200 Euro für 3–5 Jahre
  • Hormonspirale ca. 500 Euro für 5 Jahre
  • Implanon ca 400 Euro für 3 Jahre
  • Diaphragma: ca. 40 – 80 Euro plus Kosten für Gel und für die Anpassung
  • Sterilisation Frau ca. 500 – 1000 Euro
  • Sterilisation Mann ca. 600 Euro
  • Kondom (10 St ück.) 10 Euro

Gesetze widersprechen sich – jede Stadt entscheidet unterschiedlich

Es gibt zwei sich widersprechende  gesetzliche Regelungen hinsichtlich der staatlichen Übernahme der Kosten von Verhütungsmitteln im Rahmen, und zwar im Rahmen des Bürgergeldes und im Rahmen der Sozialhilfe:

§ 49 SGB XII Hilfe zur Familienplanung

“Zur Familienplanung werden die ärztliche Beratung, die erforderliche Untersuchung und die Verordnung der empfängnisregelnden Mittel geleistet. Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind.”

Nach dieser Regelung müssen bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung Verhütungsmittel von der Sozialhilfe getragen werden. Eine Antibabypille hingegen gibt es nur aufgrund ärztlicher Verordnung.

Demgegenüber steht folgende gesetzliche Regelung:

§ 52 SGB XII Leistungserbringung, Vergütung

“(1) Die Hilfen nach den §§ 47 bis 51 entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Soweit Krankenkassen in ihrer Satzung Umfang und Inhalt der Leistungen bestimmen können, entscheidet der Träger der Sozialhilfe über Umfang und Inhalt der Hilfen nach pflichtgemäßem Ermessen.”

Die Regelung, nur Leistungen zu bezahlen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, basiert auf dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG). Dies bedeutet, dass Frauen ab 20 Jahren keine Kostenübernahme für ärztlich verordnete Verhütungsmittel erhalten, da die gesetzlichen Krankenkassen nur für Frauen bis zum Erreichen des 22. Lebensjahres Verhütungsmittel bezahlen. Daher lehnen viele kommunale Träger, wie Städte und Gemeinden, die Kostenübernahme für Verhütungsmittel ab. Anstelle dessen müssen Verhütungsmittel dann aus dem Regelsatz des Bürgergeldes finanziert werden.

Zusammenfassung zu: Bürgergeld und Verhütung (Anti-Babypille, Kondome usw)

Es gibt zwei unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Kostenübernahme für Verhütungsmittel im Bürgergeld, die sich gegenseitig widersprechen. Diese Situation führt zu Verunsicherung und Ungerechtigkeit, denn je nach Wohnort wird das Gesetz unterschiedlich interpretiert. Manche Gemeinden verweigern die Übernahme der Kosten, da dem SGB nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz übergeordnet ist. Andere hingegen übernehmen sie.

Um sicherzugehen wie die Kostenfrage in Ihrer Stadt gehandhabt wird, empfiehlt es sich, sich beim örtlichen Jobcenter zu erkundigen.

Fazit: Das Bürgergeld bzw. das Geld beeinflusst das Liebesleben. Das sollte nicht so sein!

1 Gedanke zu „Bürgergeld: Verhütung und Liebesleben“

  1. Die Altersgrenze für die Kostenübernahme stimmt nicht. Gesetzlich versicherte Mädchen unter 22 Jahren brauchen die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel nicht zu bezahlen, da die gesetzliche Krankenkasse die Kosten vollständig übernimmt.

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