Bürgergeld und Schulden: In diesen Fällen hilft das Jobcenter

Wenn man Bürgergeld erhält und finanzielle Verpflichtungen hat, bleibt oft wenig Spielraum, um Schulden zu begleichen. Bürgergeldempfänger leben am Existenzminimum. Genau hier liegt das Problem, wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten. Doch was passiert, wenn sich Mietrückstände ansammeln und dadurch die drohende Obdachlosigkeit unausweichlich wird?

Bürgergeld hat keinen Spielraum

Das Bürgergeld, das ab Anfang des Jahres 2023 in Kraft tritt, stellt für seine Empfänger in der Regel eine knappe finanzielle Basis dar – mit einem monatlichen Regelsatz von lediglich 502 Euro. Mit diesem Betrag ist es kaum möglich, Schulden zu begleichen. Besonders bei ausstehenden Mietzahlungen kann dies zu einer gefährlichen Situation führen, da dies zur Kündigung der Wohnung und möglicher Obdachlosigkeit des Empfängers führen kann. Es ist daher von großer Bedeutung, die Mietrückstände schnellstmöglich zu begleichen.

Bürgergeld und Schulden: In diesen Fällen hilft das Jobcenter
Schulden zu haben ist eine große Belastung. Aber was mach ich, wenn ich Bürgergeld beziehe? Hilft das Jobcenter?

Wer zahlt rückständige Miete

Welche Schritte sind in einer derartigen Situation angemessen? Ist das Jobcenter verpflichtet, die ausstehenden Mietzahlungen zu übernehmen, wenn Obdachlosigkeit droht? Muss ein Antrag gestellt werden, um diese Maßnahme zu beantragen? Hier finden Sie alle relevanten Informationen auf einen Blick.

Hilft das Jobcenter bei Mietschulden?

Wie bereits zuvor erwähnt, ist das Jobcenter gemäß einem Urteil des Bundessozialgerichts im Jahr 2022 dazu verpflichtet, Mietschulden durch ein Darlehen zu begleichen. Eine Frau, die Bürgergeld (ehemals Hartz IV) bezog, hatte Klage eingereicht, da ihr das Jobcenter die Gewährung eines Darlehens zur Begleichung ihrer Mietschulden verweigert hatte. Das Gericht entschied, dass auch dann ein Darlehen gewährt werden kann, wenn keine akute Wohnungslosigkeit droht. Darüber hinaus ist es nicht notwendig, einen förmlichen Antrag auf Darlehensgewährung zu stellen, wie das Bundessozialgericht feststellte. Es genügt, wenn der Bürgergeld-Empfänger das Jobcenter darüber informiert, dass ihm eine Kündigung der Wohnung bevorsteht, um ein Darlehen zu erhalten.

Privates Darlehen ist kein K. o. Kriterium für ein Darlehen vom Jobcenter

Ebenso wichtig ist die Entscheidung, die im Urteil festgehalten wurde, dass private Kredite von Freunden oder Familienmitgliedern den Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Jobcenter nicht beeinflussen. Dies wurde in einem Gerichtsurteil bestätigt, bei dem eine Frau geklagt hatte. Das Jobcenter hatte es abgelehnt, ihr ein Darlehen zu gewähren, da sie bereits von einer Bekannten ein Darlehen erhalten hatte.

Gemäß der Entscheidung des Bundessozialgerichts existieren lediglich zwei Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um eine Bewilligung eines Darlehens durch das Jobcenter zu erhalten:

  • Die Notlage (Mietschulden, Kündigungsandrohung) war dem Jobcenter bekannt.
  • Bevor das private Darlehn ausgezahlt wurde, hatte das Jobcenter Zeit über den Antrag zu entscheiden.

1 Gedanke zu „Bürgergeld und Schulden: In diesen Fällen hilft das Jobcenter“

  1. Solange der Bezug von Mindestlohn, nach Abzug von Fixkosten und der hohen Kosten für den Arbeitsweg geringer ausfällt , als das Bürgergeld, ist das Bürgergeld zu hoch….. wer kein Bock auf Arbeit hat, sollte es deutlich spüren….. es kann nicht sein, dass viele für den Mindestlohn Arbeitende schon überlegen müssen, kann ich mir die Fahrkosten um zur Arbeit zu kommen noch leisten , oder wäre es nicht doch sinnvoller zu Haus zu bleiben…. zumal als Mindestlohn Bezieher in jüngeren Jahren schon klar ist, im Alter auch nicht mehr Rente zu erhalten, als jene, die seit Schulende schon von der Gesellschaft leben.

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