Die Forderung nach einer Vereinheitlichung von Bürgergeld und Sozialhilfe wurde von der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag erhoben. Der Grund für diese Forderung liegt in der aktuellen Schlechterstellung der Sozialhilfe im Vergleich zum Bürgergeld. Dieses Problem soll nach dem Willen der Linksfraktion – so in der der Bundestagsdrucksache 20/7642 zu lesen – von der Regierung dringend behoben werden. Betroffen von der Ungleichbehandlung SGB II und SGB XII seien Menschen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen. Das derzeitige System des SGB XII benachteiligt sie. Diese Situation betreffe auch viele Rentner, deren Rente allein nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Bürgergeld und Grundsicherung im Alter sind in 2 unterscheidlichen Sozialsystemen angesiedelt
In Deutschland existieren zwei Systeme, die Menschen in Armut unterstützen sollen: Das Bürgergeld im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für erwerbsfähige Personen auf der einen Seite sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) bzw die Sozialhilfe. auf der anderen Seite.
Unterschiedliche Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Beide Systeme verfolgen das Ziel, das Existenzminimum zu sichern. Obwohl die Leistungshöhe identisch ist, unterscheiden sich die Systeme in der Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Personen, die aufgrund gesundheitlicher oder altersbedingter Einschränkungen dauerhaft auf die Grundsicherung angewiesen sind und höchstens geringfügig erwerbstätig sein können, werden durch die stärkere Anrechnung von geringem Erwerbseinkommen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung benachteiligt.
Erwerbsfähige Menschen, die einen kleinen Nebenjob ausüben, sehen sich damit konfrontiert, dass ihr Bürgergeld um 80 Euro reduziert wird. Ältere und erwerbsgeminderte Personen hingegen müssen mit einer Verminderung der Sozialhilfe um ganze 140 Euro rechnen. Ein Unterschied von 60 Euro, der nicht zu gerechtgertigt ist, so die Linksfraktion. Die Begründung für diese Schlechterstellung der Menschen, die Sozialhilfe beziehen, wird wie folgt gegegeben: chronisch kranke und ältere Menschen stünden dem dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung; das Leistungssystem sei nicht auf Arbeitsvermittlung ausgelegt.
Linksfraktion im Bundestag kritisiert Ungleichbehandlung von Bürgergeld und Sozialhilfe
Die Linksfraktion im Bundestag äußert Kritik an der derzeitigen Rechtslage und betont, dass es keinen plausiblen Grund für die Ungleichbehandlung gäbe. Die Bundesregierung habe bereits durch die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Renten den Übergang zwischen Rentenbezug und Erwerbstätigkeit aufgeweicht. Gereade ältere und kranke Menschen seien oft nicht in der Lage, ihre Lebenssituation eigenständig zu verbessern und müssten ohne Hoffnung auf eine Erwerbstätigkeit leben. Sie könnten ihre Bedürftigkeit nicht überwinden. Zudem stellt die Ungleichbehandlung älterer und erwerbsgeminderter Personen beim Übergang zwischen den beiden Systemen (also Bürgergeld und Grundsicherunge im Alter) ein Problem dar. Das gleiche gilt für die sogenannten „Mischhaushalte“; in solchen Haushalten leben Menschen aus verschiedenen Leistungssystemen.
Es darf keinesfalls dazu kommen, dass Menschen im System des SGB XII schlechter behandelt werden als Bürgergeldempfänger – so die Linksfraktion im Bundestag. Zusätzlich zu den oben genannten Punkten stellt sie fest, dass eine Ungleichheit bei der Festlegung der Leistungshöhe besteht. Grund: die Regelbedarfe werdem anhand der Ausgaben in Einkommensgruppen mit niedrigem Einkommen ermittelt. Besonders ältere und chronisch kranke Menschen hätten jedoch spezifische Mehrkosten, die bei jüngeren Menschen nicht auftreten, insbesondere im Bereich der Gesundheit und Mobilität. Deshalb müssten alters- und krankheitsbedingte Mehrkosten im SGB XII berücksichtigt werden. Mittelfristig sollte die Höhe dieser zusätzlichen Kosten durch eine spezielle Analyse der Einkommens- und Verteilungsstichprobe berechnet werden.
Die Linke fordert hinsichtlich der Grundsicherung im Alter die Übernahme des Bürgergeld-Systems
Darum geht es der Linksfraktion im Bundestag:
Die Linken fordern eine Anpassung der Regelungen zur Vermögensanrechnung im SGB XII an das SGB II, also das Bürgergeld Gesetz. Dabei sollen selbstgenutztes und angemessenes Wohneigentum sowie der Vermögensschonbetrag geschützt werden, der einheitlich bei 15.000 Euro liegen müsse.
Auch die Regelungen zur Einkommensanrechnung im SGB XII sollen an das SGB II, das Bürgergeld Gesetz, angeglichen werden.
Die Vorschriften zur Nachwirkung eines Antrags auf Heizungskosten aus § 37 Abs. 2 Satz 3 SGB II müsse ins SGB XII übernommen werden und zusätzlich bis Ende 2024 in beiden Bereichen verlängert werden.
Zudem solle ein alters- und krankheitsbedingter Mehrbedarf zu den Mehrbedarfen nach § 30 SGB XII hinzugefügt werden. Alle leistungsberechtigten Personen über 65 Jahren sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen sollen ohne weitere Beantragung einen Anspruch in Höhe von 17 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs haben.