Haben Bürgergeld Empfänger einen Anspruch auf Elterngeld? Wird das Elterngeld auf das Bürgergeld angerechnet? Welche Freibeträge gibt es? Kann man zusätzlich Bürgergeld beantragen, wenn man Elterngeld bezieht?
Viele Fragen, die sich nach der Geburt des Kindes stellen. Die Antwort auf die wichtigste Frage lautet: Bürgergeld Berechtigte haben einen Anspruch auf Elterngeld. Es gibt jedoch eine Einschränkung: Elterngeld ist Einkommen nach dem Bürgergeld Gesetz und wird aus diesem Grund komplett auf das Bürgergeld angerechnet.
Elterngeld wird mit Bürgergeld verrechnet
Beim Elterngeld verhält es sich hinsichtlich der Anrechnung somit wie beim Kindergeld. Auch das Kindergeld ist Einkommen und wird deshalb auf das Bürgergeld angerechnet. Der Bürgergeld- Satz wird folglich in der Höhe gekürzt, in der Elterngeld gezahlt wird.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn der Anspruch auf Elterngeld aus einer Erwerbstätigkeit herrührt, sind bis zu maximal 300 Euto von der Anrechnung auf den Bürgergeld – Anspruch ausgenommen. Das bedeutet: wurde in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt gearbeitet, so kann ein Freibetrag für das Elterngeld in Höhe von maximal 300 Euro genutzt werden.
Beispiel Freibetrag Elterngeld: Hat die Mutter des Kindes in einem Minijob durchschnittlich 250 Euro monatlich verdient, so beträgt der Freibetrag für das Elterngeld 250 Euro. Hat die Mutter 500 Euro an Gehalt bezogen, so beträgt der Freibetrag 300 Euro; 300 Euro ist die Höchstgrenze des Freibetrags für Elterngeld beim Bürgergeld.
Nachfolgend finden Sie die Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Elterngeld und Bürgergeld (FAQ)
Was ist Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung für eine gewissen Zeitraum nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ist eine staatliche Transferleistung. Es ersetzt den weggefallenen Lohn. Der Anspruch auf Elterngeld steht somit dem Elternteil zu, der das Kind betreut und aus diesem Grunde nicht in der Lage ist zu arbeiten. Das Elterngeld wird somit für den Kindesvater oder die Kindesmutter geleistet, nicht direkt für das Kind. Anders verhält es sich beim Kindergeld. Dieses stellt eine steuerrechtliche Ausgleichszahlung bis zum 18. Lebensjahr des Kindes für das Kind dar und dient dem Unterhalt des Kindes.
Wer kann Elterngeld beanspruchen?
Der Anspruch auf Elterngeld steht folgenden Personengruppen zu: Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte, Studenten und auch erwerbslose Väter oder Mütter, also Hausfrauen oder Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben.
In welcher Höhe wird Elterngeld gezahlt?
Die Höhe des Elterngeldes ist davon abhängig, wie viel vor der Geburt des Kindes verdient wurde. Diese Abhängigkeit vom Verdienst hat den Grund darin, dass das Elterngeld eine Lohnersatzleistung darstellt. Die maximale Höhe des Elterngeldes beträgt 1. 800 Euro. Im Minimum werden 300 Euro Elterngeld gezahlt. Auf diesen Minimalbetrag Elterngeld besteht immer ein Anspruch (von wenigen Ausnahmen abgesehen). Diese Ausführungen gelten für das Basis-Elterngeld.
Das ElterngeldPlus beträgt hingegen zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich.
Eltern, die mehrere kleine Kindern haben, erhalten einen Elterngeld – Geschwisterbonus: Mehrkindfamilien steht ein Zuschlag von zehn Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes zu, wenigstens aber 75 Euro bei Basiselterngeld (37,50 Euro bei ElterngeldPlus).
Im Falle einer Mehrlingsgeburt zahlt der Staat an Väter und Mütter einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro (150 Euro bei ElterngeldPlus). Der Mehrlingszuschlag wird auch für jedes weitere neugeborene Kind gezahlt.
Wann habe ich einen Anspruch auf Elterngeld?
Die Anspruchsvoraussetzungen für das Elterngeld sind in § 1 BEEG niedergelegt. Nach dieser Vorschrift besteht ein Anspruch auf Elterngeld , wenn der antragstellende Elternteil (Vater oder Mutter)
– mit dem Kind zusammenwohnt,
– das Kind persönlich betreut,
– höchstens 32 Stunden pro Woche arbeitet,
– den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Was ist ElterngeldPlus?
Das ElterngeldPlus ist eine zeitliche Ausdehnung des Elterngeld – Anspruchs.
Beim ElterngeldPlus wird die Zeit des Bezugs von Elterngeld verdoppelt. Auf der anderen Seite wird in dieser doppelten Zeit nur die Hälfte des Elterngeldbetrages gezahlt, den man ohne die zeitliche Verdoppelung erhalten würde. Die Leistung des Elterngeldes wird somit auf die doppelte Zeit verteilt, allerdings monatlich halbiert. Beispiel ElterngeldPlus: Anstelle monatlich 300 Euro werden monatlich nur 150 Euro Elterngeld gezahlt.
Eltern haben ein Wahlrecht, ob sie das Basis-Elterngeld oder ElterngeldPlus erhalten möchten. Die Option der Wahl ist das ElterngeldPlus beispielsweise, wenn Mutter oder Vater neben dem Elterngeldbezug arbeiten will. Auch wenn Bürgergeld bezogen wird, sollte man überlegen, ob man statt des Basis-Elterngeldes nur das Elterngeld-Plus beantragt, wenn man anderenfalls die Anspruchsvoraussetzungen für das Bürgergeld nicht mehr erfüllen würde, also zu hohes Einkommen hätte (Erinnerung: Elterngeld ist Einkommen und wird auf das Bürgergeld angerechnet). Denn: beim Bürgergeld geht es nicht nur um den Regelsatz und die Übernahme der Wohnungskosten. Beim Bürgergeld Bezug besteht auch ein Krankenversicherungsschutz. Diese Überlegungen sollten deshalb bei der Wahl zwischen der Beantragung von Elterngeld und ElterngeldPlus angestellt werden.
Wie lange bekommt man Elterngeld?
Elterngeld wird für längstens 14 Monate gezahlt. Ein Elternteil, Vater oder Mutter, kann das Elterngeld jedoch nur bis zum ersten Geburtstag des Kindes erhalten, somit längstens für ein Jahr. 14 Monate Elterngeld Bezug ist nur möglich, wenn sich Vater und Mutter gegenseitig bei der Beantragung von Elterngeld abwechseln. So ist es möglich, dass der Vater für 12 Monate Elterngeld beantragt, die Mutter danach für 2 Monate. Die Zeitabschnitte können variiert werden, so kann beispielsweise Vater Elterngeld für 4 Monate beantragen, die Mutter für 10 Monate.
In dem Fall, dass beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beziehen möchten, dann geht dies für maximal 7 Monate; denn insgesamt gibt es Elterngeld für maximal 14 Monate.
Mutterschaftsgeld wird mit Elterngeld verrechnet
Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld steht nach der Geburt in der zweimonatigen Mutterschutzfrist zur Verfügung. Das Mutterschaftsgeld wird jedoch mit dem Elterngeld verrechnet. Die Mutter kann die ersten beiden Monate des Bezugs von Elterngeld auch nicht auf den Vater übertragen. In den Monaten, in denen ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht, kann nur die Mutter Elterngeld beantragen, nicht der Vater
Wann und wo Antrag auf Elterngeld stellen?
Denn Antrag auf Elterngeld kann man frühesten nach der Geburt des Kindes stellen, nicht bereits während der Schwangerschaft. Bis zu drei Monate nach der Geburt ist es möglich, den Antrag auf Elterngeld rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Geburt zu stellen. Das folgt aus § 7 BEEG. Wird der Antrag später als 3 Monate nach der Geburt gestellt, so verfällt der Anspruch für die Zeit, die vor den letzten drei Monaten liegt.
Der Antrag auf Elterngeld muss bei der Elterngeldkasse gestellt werden. Bei welcher Behörde diese angesiedelt ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Dem Antrag auf Elterngeld beizufügen müssen folgende Nachweise beigefügt werden
– Geburtsbescheinigung
– Nachweise über Erwerbseinkommen
– Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld
Sonderfall: Elterngeld für Alleinerziehende
Alleinerziehende Mütter oder Väter haben einen Anspruch auf Elterngeld für 14 Monate . Es soll keine Benachteiligung durch den Umstand entstehen, dass nur ein Elternteil das Kind betreut.
Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Elternzeit?
Elterngeld und Elternzeit sind zwei unterschiedliche Tatbestände
Beim Elterngeld handelt es sich um eine staatliche Transferleistung. Bei der dagegen geht es um eine Freistellung von der Arbeit, die beim Arbeitgeber beantragt werden muss. Es besteht ein Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit.
Das Elterngeld deckt somit maximal 14 Monate der Elternzeit ab.
Elterngeld bei Bezug von Arbeitslosengeld
Wie im Falle des Bezugs von Bürgergeld wird das Elterngeld auch auf das Arbeitslosengeld angerechnet. 300 Euro Elterngeld bleiben aber auch gegenüber dem Arbeitslosengeld anrechnungsfrei. Was man jedoch tun kann, ist, den Bezug von Arbeitslosengeld zu verschieben. Die Verschiebung der Bezugszeit muss bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Hat man im Jahr vor der Geburt Arbeitslosengeld bezogen, wird dies bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt, denn Arbeitslosengeld ist kein Gehalt, sondern eine Leistung der Sozialversicherung. Aus diesem Grunde wird nur der Minimalbetrag des Elterngeldes von 300 Euro monatlich gezahlt.
Zusammenfassung zu Bürgergeld und Elterngeld
Das Wichtigste kurz zusammengefasst:
- Elterngeld kann neben dem Bürgergeld beantragt werden. Allerdings wird das Elterngeld i.d.R. komplett auf das Bürgergeld angerechnet – wie das auch beim Kindergeld der Fall ist.
- Nur, wenn der Anspruch auf Elterngeld aus einer Erwerbstätigkeit herrührt, sind bis zu maximal 300 Euro von der Anrechnung auf das Bürgergeld ausgenommen.
- Auch Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet.
- Elterngeld muss von der Elternzeit unterschieden werden. Elterngeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung, Elternzeit eine unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber, auf die ein Anspruch besteht. Elterngeld deckt maximal 14 Monate Elternzeit ab.