Der Bürgergeld Anspruch umfasst neben dem Bürgergeld Regelsatz auch die angemessenen Kosten der Unterkunft, also die Miete nebst Nebenkosten und die Heizkosten.
Problematisch und Gegenstand vieler Gerichtsverfahren war und ist der unbestimmte Rechtsbegriff „Angemessenheit“. Welche Miete ist angemessen?
Angemessene Miete
Die Antwort auf die Frage, ob eine Miete angemessen ist, richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. In München beispielsweise sind die Mietpreise im Durchschnitt weit höher als in Ostdeutschland auf dem Land. Um die aufgeworfene Frage zu beantworten, nimmt man also den örtlichen Mietspiegel zu Hilfe.
Wohnt der Bürgergeld Anspruchberechtigte in einer Wohnung, für die die Miete nach den o.g. Maßstäben unangemessen ist, setzt ihm das Jobcenter eine Frist, dies abzuändern. Er kann jemanden zur Untermiete in die Wohnung nehmen oder sich eine günstigere, also angemessene Wohnung suchen. Oder aber er zahlt den Betrag der Miete, die die Angemessenheit übersteigt, aus dem Regelsatz.
Mietregeln aus der Corona-Pandemie nunmehr in Bürgergeld Karenzzeit
Aufgrund an die – nunmehr beendete – Pandemie angepasster Gesetzesänderungen, musste das Jobcenter bis Ende 2022 unangemessen hohe Wohnkosten übernehmen.
Diese Verpflichtung des Jobcenters folgte aus einer Sonderregelung aus Anlass der Corona-Krise, mit der der Gesetzgeber nicht nur durch die Corona-Pandemie in Not geratene Neuantragsteller begünstigen wollte, sondern die auch berücksichtigte, dass es für Leistungsbezieher seinerzeit besonders schwierig war, eine kostengünstigere Wohnung zu finden.
Dieser Verzicht auf die Prüfung der Angemessenheit der Miete ist in die Bürgergeld Karenzzeit übernommen worden.
Fast keine Umzüge möglich
Die neue Gesetzeslage berücksichtigte auch, dass es aufgrund der Pandemie seinerzeit keine Wohnungsbesichtigungen mehr gab. Es war somit nahezu unmöglich, eine neue, angemessene Wohnung zu finden.
Viele Jobcenter vertraten zunächst die Ansicht, dass die wegen der Corona-Epidemie erlassenen Regelungen nicht auf die Leistungsberechtigtendes SGB II anwendbar seien, die schon seit Jahren im Leistungsbezug stünden.
Diese Rechtsauffassung mussten die Jobcenter aber aufgeben, nachdem viele Sozialgerichte darauf gerichteten Klagen stattgaben.
Bürgergeld: Karenzzeit für ein Jahr
Auch die gesetzliche Neuregelung im Bürgergeld-Gesetz berücksichtigt nicht nur Erleichterungen für Antragsteller, die aufgrund einer Notlage im laufenden Jahr einen Antrag auf Bürgergeld Leistungen stellen müssen, sondern die Karenzzeit gilt auch für schon im Leistungsbezug stehende Anspruchsberechtigte.
Weiter Informationen zur Karenzzeit finden Sie hier: Karenzzeit für die Miete
Ich war in Harz IV, Ich wurde plötzlich von einem Mieter rausgeschmissen, weil ich als Expatriate alleine in Deutschland lebte. Die Kaution wird nicht zurückerstattet und verhält sich wie eine Mafia. Ich war in Q4 10 68161 gewohnt, jetz in Park oder Straße