Behinderte Menschen haben seit der Einführung des neuen Bürgergeldes einen Anspruch auf Mehrbedarf. So gibt es den spezifischen Mehrbedarf bei Behinderung. Allerdings müssen die besonderen Voraussetzungen hinsichtlich der Behinderung und die allgemeinen Voraussetzungen des Bürgergeldes (insbesondere Erwerbsfähigkeit) erfüllt werden. Unter bestimmten Umständen haben behinderte Menschen auch ein Anrecht auf weitere Hilfen nach dem Schwerbehindertengesetz.
In folgendem Artikel fassen wir die wichtigsten Punkte zum Thema Bürgergeld für behinderte Menschen zusammen.
Behinderung und Bürgergeld – was ist zu beachten?

Welche zusätzlichen Leistungen beim Bürgergeld gibt es für behinderte Menschen?
Wer bedürftig ist, hat grundsätzlich ein Anspruch auf Bürgergeld. Für behinderte Menschen ist aber entscheidend, wie die Behinderung sich auf das tägliche Leben auswirkt. Sie haben nur dann einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie trotz einer Behinderung noch aktiv am Arbeitsleben teilnehmen können. Die gesetzliche Vorgabe setzt eine Erwerbsfähigkeit voraus. Diese bezieht sich aber nicht ausschließlich auf behinderte Menschen, sondern gilt als Schlüsselvoraussetzung für alle Bürgergeld Bezieher. Personen können nur Bürgergeld beziehen, wenn Sie mindestens drei Stunden am Tag einer Arbeit nachgehen können. Sie müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und vermittelbar sein. Neben dem regulären Bürgergeld Regelsatz haben behinderte Menschen dann noch einen Anspruch auf den behindertenspezifischen Mehrbedarf.
Erwerbsfähigkeit muss vorliegen
Die Erwerbsfähigkeit ist neben der Bedürftigkeit eine Grundvoraussetzung für den Erhalt von Bürgergeld – und für den Anspruch auf Mehrbedarf. Die Erwerbsfähigkeit bei behinderten Menschen kann sich aber auch auf eine Rehabilitation oder Wiedereingliederung in den Beruf beziehen. Ferner kann es sich um eine Maßnahme handeln, die eine generelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bietet. Die Maßnahme kann somit auch unabhängig vom Beruf erfolgen. Entscheidend ist, ob am Ende eine höhere Vermittlungswahrscheinlichkeit vorliegt. Alle Eingliederungshilfen und Maßnahmen müssen die Vorgabe unterstützen, dass die behinderte Person sich besser für den Arbeitsmarkt qualifiziert. Denkbar sind auch Kurse oder Bildungsmaßnahmen innerhalb des Berufes, die sich auf einen bestimmten Fachbereich beziehen oder eine Qualifikation in einem verwandten Beruf sicherstellen. Behinderte Bezieher von Bürgergeld haben hier eine Vielzahl an Möglichkeiten.
Eventuell kann vom Jobcenter sogar eine Ausbildung bewilligt werden. Auch zahlreiche Weiterbildungsmaßnahmen werden vom Jobcenter angeboten.
Die Definition einer Behinderung
Der Nachweis einer Behinderung muss für den Anspruch auf Mehrbedarf erbracht werden. Es muss also festgestellt worden sein, dass eine Behinderung vorliegt. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 2 Abs. 1 SGB IX . Damit eine anerkannte Behinderung vorliegt, muss sich der Gesundheitszustand der betreffenden Person von dem für das Lebensalter typischen Zustand unterscheiden. Der Unterschied bezieht sich auf die körperlichen Bewegungen, die geistigen Funktionen und den seelischen und psychischen Umständen. Unabhängig davon, muss es sich bei einer Behinderung um eine dauerhafte Beeinträchtigung handeln. Der Zustand der Beeinträchtigng muss länger als sechs Monate vorliegen.
Der Nachweis einer Behinderung
Für den Erhalt des Mehrbedarfes muss die Behinderung dem Jobcenter nachgewiesen werden. Dazu reicht in der Regel die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises aus. Schwieriger wird es, wenn der Antrag auf Schwerbehinderung bereits gestellt ist, aber die Entscheidung noch aussteht. Zudem ist der Erhalt eines Schwerbehindertenausweises nicht immer gewährleistet. Einen Schwerbehindertenausweis erhalten behinderte Personen nur dann, wenn der Grad der Behinderung bei mindestens 50 liegt. Das zuständige Versorgungsamt kann aber eine Behinderung schon mit einem Schweregrad von 20 aussprechen. Sollte es Probleme mit der Anerkennung einer Behinderung geben, sollte man dem Jobcenter ärztliche Gutachten, Befunde oder Entlassungsberichte vorlegen. Reicht das nicht, können behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht entbunden werden. Ob eine Erwerbsfähigkeit vorliegt, kann letztendlich auch mittels eines amtsärztlichen Gutachtens geklärt werden.
Der Mehrbedarf für behinderte Bürgergeld Bezieher
Sobald die Erwerbsfähigkeit und die Behinderung anerkannt sind, kann beim örtlich zuständigen Jobcenter der Antrag auf Mehrbedarf bei Behinderung gestellt werden. Das Bürgergeld sieht für Behinderte einen Mehrbedarf von 35 % des geltenden Regelsatzes vor. Entscheidend ist hier die persönliche Regelbedarfsstufe.
Nachfolgend eine Beispielrechnung für eine alleinstehende, behinderte Person: Ihr Regelsatz liegt mit der Einführung des neuen Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 bei 502 Euro im Monat. Mit der Anerkennung der Behinderung liegt der monatliche Mehrbedarf bei Behinderung hier bei 175,70 Euro.
Beipsielrechnung für Partner eine Lebensgemeinschaft: Ehepartner und Partner einer Lebensgemeinschaft fallen in die Regelbedarfsstufe 2.. Lebt ein behinderter Bürgergeldbezieher mit einem Partner zusammen, liegt sein oder ihr monatliche Regelsatz bei 451 Euro. Der monatliche Mehrbedarf bei Behinderung reduziert sich dann auf 157,85 Euro.
Der Antrag auf den Mehrbedarf muss beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Da der Mehrbedarf nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann, sollte die Antragstellung sofort erfolgen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.