Bürgergeld: Regierung muss Wohnungskosten reformieren

Ein bedeutendes Hindernis für Empfänger von Bürgergeld stellt erschwinglicher Wohnraum dar. Die Kosten für eine angemessene Unterkunft werden vom Jobcenter übernommen. Dabei variiert die Definition von „angemessen“ von Kommune zu Kommune und von Stadt zu Stadt. Zu den Wohnkosten gehören auch die Ausgaben für Heizung, die ebenfalls in einem angemessenen Rahmen liegen müssen.

Wohnungskosten müssen angemessen sein

Im Bürgergeld Gesetz, genauer gesagt: in § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II, wird festgelegt, dass Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit diese angemessen sind.

Die Thematik der adäquaten Wohnkosten, sprich Miete, Betriebskosten und Heizungsaufwendungen, entfacht fortwährend Debatten zwischen dem Jobcenter und Empfängern von Bürgergeld. Ebenso haben sich Sozialgerichte bereits zahlreiche Male mit dieser Problematik auseinandergesetzt.

Die Kosten für eine angemessene Wohnung hängen sowohl von der Größe der Bürgergeld-Bedarfsgemeinschaft als auch von der Höhe der Miete ab. Es ist offensichtlich, dass größere Familien auch mehr Platz benötigen und somit höhere Kosten haben. Die Jobcenter nutzen den örtlichen Mietspiegel als Orientierung und berücksichtigen dabei die unteren Preiskategorien. Letztendlich ist die Miete das entscheidende Kriterium für die Angemessenheit einer Wohnung.

Niemand sollte gezwungen sein, minderwertige Wohnungen zu akzeptieren. Die Obliegenheit, eine passende Wohnung auszuwählen, geht Hand in Hand mit dem Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Die Tage, in denen mehrere Wohnungen auf einer Etage ein gemeinschaftliches Badezimmer teilen mussten, sind längst vorbei.

Karenzzeit für Miete hilft nur vorübergehend

Durch das Bürgergeld-Gesetz wurde eine Karenzzeit von 12 Monaten für die Mietzahlungen eingeführt. Während des ersten Jahres, in dem Bürgergeld bezogen wird, erfolgt keine Überprüfung der Angemessenheit der Miete durch das Jobcenter. Aber Achtung: Dies betrifft nicht die Heizkosten!

Koalitionsvereinbarung wurde von Bundesregierung nicht umgesetzt

Die Ampel-Regierung hat im Koalitionsvertrag eine umfassende Überarbeitung der Vorschriften zu den Kosten der Unterkunft im Bereich Bürgergeld und Sozialhilfe beschlossen. Die beteiligten Parteien, SPD, FDP und Grüne, waren sich einig, dass eine grundlegende Reform notwendig sei, um eine gerechtere und effektivere Unterstützung der Bedürftigen zu gewährleisten. Wie im Koalitionsvertrag festgehalten, sollte die Reform dazu beitragen, die Wohnsituation der Betroffenen zu verbessern.

Auszug aus der Koalitionsvereinbarung:

„Um die Erstattung der Kosten der Unterkunft transparenter und rechtssicherer auszugestalten, schaffen wir einen verbesserten gesetzlichen Rahmen für die Anwendung der kommunalen Angemessenheitsgrenzen und stellen sicher, dass diese jährlich überprüft und ggf. angepasst werden. Dies erleichtert den Kommunen, die Kosten der Unterkunft und Heizung als regionalspezifische Pauschalen auszuzahlen…..“.

Wohnraum wird immer knapper

Die von der Ampel-Koalition in Aussicht gestellte Reform der Bestimmungen im Bürgergeld Gesetz bezüglich der Wohnkosten sollte unverzüglich umgesetzt werden. Der Grund dafür ist, dass sich die Verfügbarkeit von Sozialwohnungen zunehmend verringert, während die Wohnkosten stetig steigen. Für Empfänger von Bürgergeld wird die Wohnlage immer schwieriger. Zwar sind Wohnungen vorhanden, doch die Behörden übernehmen die Kosten nicht, weil sie zu hoch sind. Es müssen entweder schnell neue Wohnungen im sozialen Wohnungsbau realisiert werden oder die Jobcenter sollten auch höhere Mietkosten akzeptieren. Die Grenze der Angemessenheit muss nach oben angepasst werden.

Wenn die Karenzzeit vorbei ist und der Empfänger von Bürgergeld keine passende Wohnung findet, entsteht ein Problem. Denn dann muss er die Differenz zwischen der tatsächlichen Miete und der vom Jobcenter festgelegten angemessenen Miete aus dem Regelsatz oder den geschützten Ersparnissen (sofern vorhanden) bezahlt werden.

Problem Stromkosten beim Bürgergeld

Die Kosten für den Haushaltsstrom sind nicht Teil der Wohnungskosten; sie sind im Regelsatz enthalten. Angesichts der rapide steigenden Strompreise und der fehlenden Anpassung der Regelsätze an die inflationären Stromkosten ist dies inakzeptabel.

Die Ausgaben für Elektrizität sollten aus dem regulären Bürgergeld – Satz entfernt und den Unterkunftskosten zugeordnet werden – so die Forderung vieler Wohlfahrtsverbände. Nur auf diese Weise kann ein Existenzminimum gewährleistet werden, insbesondere angesichts der rapide anwachsenden Lebenshaltungskosten. Die Kosten für Strom müssen, ähnlich wie die Heizkosten, vom Jobcenter im Rahmen der Wohnkosten getragen werden!

Zusammenfassung zu Bürgergeld und angemessene Kosten der Wohnung

Die Ausgaben für das Wohnen, wie Mietzahlungen, Nebenkosten und Heizkosten, sind Bestandteile der Wohnungskosten. Das Jobcenter übernimmt diese Ausgaben lediglich, wenn sie als angemessen gewertet werden.

Es gestaltet sich jedoch zunehmend schwierig für Empfänger von Sozialleistungen, passenden Wohnraum zu finden, da Sozialwohnungen rar sind.

Die Ampelkoalition hat eine Neugestaltung der Kosten für Unterkunft und der Grenzen für die Angemessenheit zugesichert, jedoch bisher nicht realisiert.

Die Stromkosten sind momentan im Bürgergeld Regelsatz enthalten; es wird gefordert, diese den Unterkunftskosten zuzuordnen.

2 Gedanken zu „Bürgergeld: Regierung muss Wohnungskosten reformieren“

  1. Hallo,
    ich bin nicht sicher, ob das Bürgergeld der Weisheit letzter Schluss ist, aber unverständlich ist für mich, warum das Existenzminimum im Bürgergeld (ebenso wie Angemessenheit) ein anderes ist, als bei Rentnern mit ergänzender Sozialhilfe.

    Antworten
    • Typisches reden und nichts tun der faschistischen Ampelregierung! Mal wieder eines ihrer Wahlversprechen gebrochen!!!!
      Ich wohne seit 10 Jahren in meiner Wohnung! Der regelsatz bei uns lautet für eine Person, 350€ Warmmiete. Das war vor 10 Jahren und hat sich bis heute nicht verändert! Ich habe 2014 meine wohnung bezogen mit rund 345€ warmmiete und 46m2
      Krankheitsbedingt bin ich arbeitslos, durch meine Nieren und in meiner Wohnung herrschen im Sommer bis zu 40°C. Solche Temperaturen sind für meine nieren sehr anstrengend da diese mehr arbeiten müssen. es gibt in meinem Umfeld keine Wohnung die unter 350€ kostet und das Jobcenter verwehrt mir alles was teurer ist und jeder der schon mal mit dem Jobcenter zu tun hatte, weiß ausschließlich das dieser Verein nur ein Haufen von inkompetenten menschenverachtenden Haufen Arschlöchern ist, denen es egal ist ob man krepiert oder nicht.

      Für einen Menschen sind dauerhafte Temperaturen ab 26°C in der Wohnung nciht mehr zumutbar, erst recht wenn es auf 30°C ansteigt. Die höheren Temperaturen brauche ich ja nicht zu erwähnen. Für mich ist dieses Wohnen wie gesagt unzumutbar und ich habe keine Ahnung wie ich diesen Sommer nach meinem Nierenproblem überstehen soll.
      Morgen um 10Uhr liegen die Temperaturen in meiner 1raum Wohnung schon bei 27°C und das seit 10 Jahren. Fürther war ich arbeiten, da hat es mich nicht so gestört. Aber jetzt wo ich zuhause sitze merke ich wie ich im wahrsten Sinne lebendig gekocht werde. All das passiert nur, weil mir angeblich nichts besseres zusteht, obwohl Mietpreise um über 30% angestiegen sind, genauso wie stromkosten und Co (laut Stand 2017)
      Die aktuellen Zahlen sind natürlcih viel höher aber darüber darf man nicht sprechen.
      Einfsch lächerlich diese von linksgrünen Faschisten regierte Land.
      Aber Hauptsache der Regierung geht es mit ihren hobbyhäusern gut und Olaf scholz der pädophile Drecksack kann sich die Taschen mit Steuergeldern dichtscheißen.

      Vielleicht muss ich wirklich erst an den Folgen krepieren, um als Märtyrer in die Geschichte einzugehen, damit diese dreckige Volksverräter Regierung endlcih mak ihren faulen Faschistischen Fettarsch bewegt.
      Einfach lächerlich…

      Antworten

Schreibe einen Kommentar