Mit der Einführung des neuen Bürgergeldes ist vieles einfacher geworden. Das gilt auch für die Beantragung. Die ist auch online und formlos möglich. Trotzdem müssen die Antragssteller einige Dinge beachten und auch die Zuständigkeit hinsichtlich der Antragstellung hat sich gegenüber Hartz IV geändert. Nachfolgend gibt es alle wichtigen Tipps in diesem Artikel.
Ein Online-Antrag ist möglich

Bürgergeld beantragen kann man auch online, per Email, mündlich oder per Antragsformular und per Brief.
Der Antrag auf das Bürgergeld kann online gestellt werden. Allerdings gibt esverbindlichen Regeln. Die Antragsstellung ist digital und unkompliziert. Man kann ein Online-Formular herunterladen oder der Antrag direkt über eine Maske online stellen. Grundsätzlich ist es aber möglich, den Antrag formlos per E-Mail zu stellen. Alternativ haben Berechtigte auch weiterhin die Möglichkeit, das Antragsformular schriftlich an die zuständige Stelle zu senden oder dort abzugeben. Personen, die nicht in der Lage sind, einen schriftlichen Antrag einzureichen, können auch direkt vor Ort einen mündlichen Antrag stellen. Dies ist bisher gut umgesetzt worden. Die Anlaufzeit ist kurz. Es hat eine reibungslose Einführung ab Januar 2023 gegeben, alle Vorbereitungen bis zu Beginn der Einführung sind von den Jobcdntern erledigt worden
Wo kann der Bürgergeld Antrag gestellt werden?
Alle Bürgergeld-Angelegenheiten werden vom Jobcenter bearbeitet. Für das Bürgergeld sind die örtlichen Verwaltungen zuständig. Das können die lokale Kommune oder alternativ die Gemeinde- oder Stadtverwaltung sein. Sie sind auch zuständig für die Antragsstellung. Dabei ist es egal, ob der Antrag nur schriftlich per Post oder E-Mail, per Online-Formular oder direkt mündlich gestellt wird. Die kommunalen Verwaltungen entscheiden selbst, wie die Handhabung erfolgt. Es kann sein, dass in einen Kommunen eine Webseite eingerichtet wordenb ist oder der Antrag über eine Maske online ausgefüllt werden kann. Genaue Hinweise findet man auf der Webseite der zuständigen Behörde. Eventuell wird auch eine separate E-Mail-Adresse eingerichtet. So wird gewährleistet, dass der Antrag direkt im federführenden Amt landet und schnell bearbeitet werden kann.
Der Online-Antrag alleine reicht aus
Der formlose Antrag per E-Mail oder über ein Kontaktformular reicht aus, um Bürgergeld zu erhalten. Zusätzlich muss allerdings noch ein detailliertes Antragsformular ausgefüllt werden. Abhängig von der kommunalen Stelle kann das Formular auch direkt mit der formlosen Antragsstellung eingereicht oder online ausgefüllt werden. Sollte das nicht möglich sein, dann kann der Fragebogen auch zu einem späteren Zeitpunkt in schriftlicher Form nachgereicht werden. Die Vordrucke sind dann bei der jeweiligen Stelle erhältlich oder können auch online als Print-Datei zur Verfügung stehen. Trotz der vereinfachten Antragsstellung muss überprüft werden, ob der Antragssteller leistungsberechtigt ist. Es ist somit erforderlich, dass sämtliche Nachweise und Dokumente nachgereicht werden müssen. Ob die Nachweise auch online hochgeladen oder per E-Mail gesendet werden können, hängt von der jeweiligen Verwaltung ab.
Eine frühe Antragsstellung ist angeraten
Wer berechtigt ist, der sollte den Antrag auf Bürgergeld früh genug stellen. Vorab reicht eine formlose Beantragung aus. Eine rückwirkende Zahlung des Bürgergeldes kann nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt werden. Grundsätzlich wird das Bürgergeld erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Eine Rückwirkung ist nur innerhalb des Monats der Antragstellung auf den 1. des Monats möglich. Der Tag der Antragsstellung ist das Datum, indem der Antrag bei der örtlichen Verwaltung eingeht. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob der Antrag vollständig ist. Fehlende Unterlagen können zeitnah nachgereicht werden. Bei den meisten kommunalen und städtischen Verwaltungen erfolgt dann im weiteren Verlauf eine regelmäßige Zahlung zum 1. des Monats. Einige wenige Kommunen zahlen immer monatlich an dem Tag, an dem der Antrag gestellt wurde. Erfolgt die Antragsstellung beispielsweise am 8. Januar 2023, dann wird das Geld zukünftig immer am 8. des Monats ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt auf das Bankkonto. Generell ist auch die Ausstellung eines Schecks möglich. Allerdings werden hierfür Gebühren verlangt.
Wer kann Bürgergeld beantragen?
Die Grundvoraussetzung, um Bürgergeld zu erhalten, ist ein gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland und eine Bedürftigkeit. Zudem muss der Antragsteller erwerbsfähig sein. Nicht berücksichtigt werden, behinderte und kranke Menschen, die arbeitsunfähig sind. Für Kinder, Ehepartner/innen und Lebenspartner/innen gelten andere Regelungen, wenn sie mit dem Bürgergeldbezieher in einer Gemeinschaft leben. Dann ist der Erhalt von Bürgergeld auch ohne Nachweis der Erwerbsfähigkeit möglich.
Der Bescheid wird immer per Post zugestellt. Das gilt auch, wenn der Antrag online oder per E-Mail gestellt wurde. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, hat man eine Widerspruchsfrist von einem Monat.