Das Bürgergeldgesetz und das Wohngeld-Plus-Gesetz sind beide seit Jahresbeginn wirksam Sowohl das Bürgergeld als auch das Wohngeld-Plus sind für Menschen mit geringem Einkommen gedacht, damit diese die Möglichkeit erhalten, ihren Lebensunterhalt besser sicherzustellen , insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Kosten für Heizung und Strom.
Was aber nun beantragen? Wohngeld-Plus oder das neue Bürgergeld?
Das richtige für sich und seine Familienangehörigen zu ermitteln ist auf den ersten Blick recht kompliziert. Und wichtig zu wissen ist, dass man nur Anspruch auf eins hat: Bürgergeld oder Wohngeld.
Um das richtige zu beantragen, ist es notwendig eine Vergleichsrechnung zu machen. Zunächst muss berechnet werden, wie hoch ein möglicher Anspruch auf Bürgergeld wäre. Ist das klar, muss berechnet werden, wie hoch ein Wohngeldanspruch wäre und ob Einkommen und Wohngeld höher sind als die Bürgergeld-Leistung. Ist das Ergebnis so muss ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden; Bürgergeld kann nicht beansprucht werden.
Vergleichsrechnung zwischen Wohngeld und Bürgergeld – wie geht das?
Zum einen besteht die Möglichkeit, sich beim Jobcenter zum Antrag auf Bürgergeld und beim Wohngeldamt zum Antrag auf Wohngeld beraten lassen. Das Jobcenter und auch das Wohngeldamt haben die Pflicht jeden Bürger zur Antragstellung zu beraten. Also: Termin vereinbaren und beraten lassen. Jobcenter oder Wohngeldamt wird Ihnen mitteilen, ob das Bürgergeld oder das Wohngeld für Sie in Frage kommen.
Wohngeld oder Bürgergeld selbst berechnen
Es gibt eine weitere Möglichkeit, den richtigen Antrag (Wohngeld oder Bürgergeld) herauszufinden. Es lässt sich relativ einfach selbst berechnen, ob ein Anspruch auf Bürgergeld oder Wohngeld besteht und ob beim Bürgergeld oder Wohngeld mehr gezahlt werden würde.
Um diese Vergleichsrechnung aufzustellen, wählt man einfach den jeweiligen Rechner im Internet. Wir haben die beiden besten Rechner hinsichtlich Wohngeld und Bürgergeld herausgesucht. Man gibt lediglich ein paar Daten ein und schon ist man im Bilde.
Hier die Internet-Rechner:
Der Wohngeldrechner berechnet nur die Höhe dies Wohngeldes. Ihr Einkommen müssen Sie dann noch hinzuaddieren. Sind Wohngeld plus Einkommen höher als der errechnete Bürgergeldanspruch, so ist der Wohngeldantrag zu stellen Andernfalls gilt: Bürgergeld beantragen!
Antragsfrist hinsichtlich Bürgergeld und Wohngeld beachten
Wichtig zu wissen ist, dass es für das Bürgergeld und das Wohngeld Antragsfristen gibt. Das bedeutet, dass die Leistungen nur ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden, nicht rückwirkend für bereits verstrichene Monate. Ist man sich hinsichtlich des richtigen Antrags nicht sicher, solle man beide Leistungen beantragen – vorsichtshalber. Man kann das formlos per Post oder Mail erledigen. Selbstverständlich auch in einem Termin im Wohngeldamt oder Jobcenter.
Oder einfach arbeiten gehen
Oh Jeh, immer der selbe Kommentar von Geistig minderbemittelten Mitbürgern.