Neben dem Regelsatz zahlt das Jobcenter auch die Miete, also die Unterkunftskosten. Aber inwieweit wird die Miete durch die Jobcenter übernommen? Pauschal lässt sich lediglich sagen: Das Jobcenter übernimmt die Miete komplett, wenn sie angemessen ist. Wie viel Euro eine angemessene Miete betragen darf, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Das Jobcenter Leipzig hält etwa eine Miete für einen Person in Höhe von 345 Euro für angemessen, das Jobcenter Münschen hingegen eine Miete in Höhe von 781 Euro.
Nachfolgend haben wir die Angemessenheitsgrenze für Mieten einiger wichtiger Großstädte Deutschlands zusammengestellt.
Jobcenter zahlt Miete inklusive Nebenkosten
Wer Bürgergeld bezieht – wie schon kurz angerissen – erhält nicht nur Monat für Monat den sogenannten Bürgergeld Regelsatz auf sein Girokonto ausgezahlt. Das örtlich zuständige Jobcenter überweist zusätzlich auch die Miete, die Nebenkosten und die Heizkosten an den Vermieter. Doch es gibt eine Einschränkgung: die Unterkunftskosten haben angemessen zu sein!
Karenzzeit: hier gilt eine Ausnahme von der Angemessenheit
In den ersten 12 Monaten des Bezugs von Bürgergeld gibt es die Karenzzeit. In diesem Jahr prüft das Jobcenter nicht, ob die Miete angemessen ist. Grund: es steht so im Gesetz. Grund für diese Regelung: die Hilfebedürftigen sollen sich darauf konzentrieren können, möglichst schnell eine neue Arbeit zu finden. Die Suche nach einer neuen Wohnung soll sie hiervon nicht ablenken. Die Wahrscheinlichkeit wieder in Arbeit zu kommen ist in den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit am höchsten.
Angemessenheit der Miete in Deutschlands großen Städten
Jedes Jobcenter bestimmt die Obergrenzen bzw. Angemessenheitsgrenzen für die Miete selbst vor dem Hintergrund der örtlichen Gegebenheiten. Die Angemessenheitsgrenzen beziehen sich auf die Kaltmiete und um die kalten Nebenkosten. Die Heizkosten werden zusätzlich gezahlt berücksichtigt. Sie müssen ebbenfalls angemessen sein. Eine Karenzzeit für die Heizkosten gibt es nicht.
Fakt ist somit, dass in den Gemeinden unterschiedliche Summen vom zuständigen Jobcenter für ähnliche Wohnungen gezahlt werden. Ob die Miete angemessen ist, hängt von den örtlichen Preisen, dem örtlichen Mietspiegel, ab. Auch die konkrete Fall, die persönliche Situation der Bürgergeld Bezieher fließt in die Frage der Angemessenheit mit ein. Das Jobcenter muss also immer individuell prüfen.
Wichtig: Wenn man Bürgergeld beantragt, muss die Frage der Angemessenheit der Miete mit dem Jobcenter immer vor Abschluss, also vor Unterzeichnung eines Mietvertrages, geklärt wird.
Nachfolgend nun die Mietobergrenzen bzw. die Angemessenheitsgrenzen in den größten Städten Deutschlands
Bürgergeld: Angemessenheit Miete Berlin
Berlin ist die Hauptstadt und größte Stadt Deutschlands. In der Stadt Berlin leben 3,7 Millionen Menschen im Jahr 2023.
Sieht man sich die Zahlen des Jobcenters Berlin Mitte für die Mietobergrenzen an, so ergibt sich für Bezieher von Bürgergeld folgender Richtwert bzw. ergeben sich folgende Mietobergrenzen (gerundet) :
Tabelle Angemessenheitsgrenzen Miete Berlin
Anzahl Personen | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 426 Euro |
2 Personen | 515 Euro |
3 Personen | 634 Euro |
4 Personen | 713 Euro |
5 Personen | 857 Euro |
je weitere Person | zzgl. 100 Euro |
Diese Zahlen sind keine absoluten Zahlen, denn es gibt Zuschläge, falls der Bürgergeld Bezieher von Wohnungslosigkeit bedroht ist.
Bürgergeld: Angemessenheit Miete Hamburg
In der Stadt Hamburg leben etwa 1,9 Millionen Menschen im Jahr 2023. Für Hamburg ergeben sich folgende Mietobergrenzen für Bürgergeld Bezieher, wenn man der offiziellen Webseite der Hansestadt folgt (Zahlen gerundet):
Tabelle Angemessenheitsgrenze Miete Hamburg
Anzahl Personen | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 543 Euro |
2 Personen | 659 Euro |
3 Personen | 780 Euro |
4 Personen | 938 Euro |
5 Personen | 1.272 Euro |
6 Personen | 1.443 Euro |
je weitere Person | zzgl. 180 Euro |
Auch in Hamburg gibt es möglicherweise Zuschläge auf die Mietobergrenze, wenn eine besondere Situation beim Bürgergeld Bezieher vorliegt.
Bürgergeld: Angemessenheitsgrenzen Miete München
München ist die drittgrößte Stadt Deutschlands. Sie ist hinsichtlich der Mietpreise auch die teuerste Stadt in ganz Deutschland. Aus diesem Grunde liegen die Angemessenheitsgrenzen für Miete in München sehr hoch. Nach der offiziellen Internetseite der Stadt München berechnen sich die Mietobergrenzen für Bezieher von Bürgergeld wie folgt:
Tabelle Angemessenheit Miete München
Anzahl Personen | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 781 Euro |
2 Personen | 1.005 Euro |
3 Personen | 1.184 Euro |
4 Personen | 1.444 Euro |
5 Personen | 1.784 Euro |
6 Personen | 2.014 Euro |
je weitere Person | zzgl. 285 Euro |
Bürgergeld: Angemessenheitsgrenzen Miete Köln
Die in NRW gelegene Großstadt Köln ist ebenfalls eine Millionenstadt. Nach der offiziellen Website des Jobcenters Köln sehen die Angemessenheitsgrenzen für Miete wie folgt aus:
Tabelle Angemessenheit Miete Köln
Anzahl Personen | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 651 Euro |
2 Personen | 788 Euro |
3 Personen | 939 Euro |
4 Personen | 1.095 Euro |
5 Personen | 1.251 Euro |
je weitere Person | zzgl. 158 Euro |
Bürgergeld: Angemessenheitsgrenzen Miete Frankfurt am Main
Das Jobcenter in Frankfurt am Main hat auf seiner Internetseite ebenfalls die Grenzen der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KdU), Miete plus kalte Nebenkosten, veröffentlicht.
Im Einzelfall sind auch hier Zuschläge möglich.
Tabelle Angemessenheit Miete Frankfurt am Main
Anzahl Personen | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 520 Euro |
2 Personen | 640 Euro |
3 Personen | 800 Euro |
4 Personen | 1.010 Euro |
5 Personen | 1.140 Euro |
je weitere Person | Einzelfallprüfung |
Bürgergeld: Angemessenheitsgrenzen Miete Stuttgart
Selbstverständlich gibt es auch in der Stadt Stuttgart hat ebenfalls Obergrenzen für die Miete, die das Jobcenter übernimmt. Die Zahlen zur Mietobergrenze in Stuttgart sehen nach der offiziellen Webseite der Stadt wie folgt aus:
Tabelle Angemessenheit Miete Stuttgart
Anzahl Personen | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 566 Euro |
2 Personen | 670 Euro |
3 Personen | 780 Euro |
4 Personen | 923 Euro |
5 Personen | 1.045 Euro |
6 Personen | 1.300 Euro |
je weitere Person | zzgl. 162 Euro |
Bürgergeld: Angemessenheitsgrenzen Miete in Düsseldorf
Die Stadt Düsseldorf hat mehr als eine halbe Million Einwohner und ist die siebtgrößte Stadt in Deutschland. Auf der Internetseite der Stadt können die Mietobergrenzen für Bürgergeld Bezieher und Sozialhilfebezieher eingesehen werden. Nur Mieten bis zu diesen Grenzen gelten als angemessen und werden vom Jobcenter der Stadt Düsseldorf übernommen:
Tabelle Angemessenheit Miete Düsseldorf
Anzahl Personen | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 528 Euro |
2 Personen | 610 Euro |
3 Personen | 750 Euro |
4 Personen | 969 Euro |
5 Personen | 1.273 Euro |
6 Personen | 1.300 Euro |
je weitere Person | zzgl. 174 Euro |
Bürgergeld: Angemessenheitsgrenzen Miete in Leipzig
Leipzig ist eine Stadt im Osten Deutschlands. Dort sind die Mietobergrenzen hinsichtlich der Angemessenheit der Miete relativ niedrig. Auf der Internetseite der Stadt Leipzig bzw. des Jobcenters Leipzig kann man die Angemessenheitsgrenzen ablesen:
Tabelle Angemessenheit Miete Leipzig
Anzahl Personen | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 345 Euro |
2 Personen | 450 Euro |
3 Personen | 586 Euro |
4 Personen | 671 Euro |
5 Personen | 753 Euro |
je weitere Person | zzgl. 79,33Euro |
Bürgergeld: Angemessenheitsgrenzen Miete Dortmund
Dortmund ist eine Stadt in NRW und liegt im Ruhrgebiet. Auf der Internetseite des Jobcenters Dortmund findet man die Werte Angemessenheitsgrenze bei der Miete.
Tabelle Angemessenheit Miete Dortmund
Anzahl Personen | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 530 Euro |
2 Personen | 650 Euro |
3 Personen | 800 Euro |
4 Personen | 950 Euro |
5 Personen | 1.220 Euro |
6 Personen | 1.300 Euro |
Bürgergeld: Angemessenheitsgrenzen Miete in Essen
Essen ist ebenfalls eine Großstadt in NRW. Auf der Webseite der Stadt, die das Jobcenter Essen betreibt, findet man die Mietobergrenzen hinsichtlich der Angemessenheit der Miete für Bezieher von Bürgergeld. Diese Angemessenheitsgrenzen sehen wie folgt aus:
Tabelle Angemessenheit Miete Essen
Anzahl Personen | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 435 Euro |
2 Personen | 547 Euro |
3 Personen | 680 Euro |
4 Personen | 819 Euro |
5 Personen | 971 Euro |
6 Personen | 1.068 Euro |
je weitere Person | zzgl. 84,30 Euro |