Im Januar 2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetzt ist nicht nur für Bezieher von Bürgergeld interessant, sondern für alle Nutzer von Online-Verkaufsplattformen, die es ja sehr viele gibt. Zu denken ist beispielsweise an eBay oder Ebay Kleinanzeigen, an Facebook usw.
Nunmehr sind die Betreiber von Online-Plattformen, auf denen Verkäufe und Käufe stattfinden, verpflichtet, die Nutzer unter bestimmten Voraussetzungen an das Finanzamt zu melden. Die Meldepflicht ist auf Verkäufer bezogen, die innerhalb Jahresfrist 30 Verkäufe oder mehr tätigen oder einen Umsatz von mehr als 2000 Euro im Jahr haben.
Warum ist dieses Gesetz eingeführt worden? Die Antwort lautet: Damit das Finanzamt die Erfüllung der Steuerpflicht bzw Steuererklärungspflicht der Nutzer prüfen kann.
Die Meldepflicht des neuen Gesetzes besteht für den Betreiber der Internetseiten, nicht für die Nutzer. Die Nutzer haben (und hattenschon immer) die Pflicht, ihr Einkommen dem Finanzamt zu melden und ggf zu versteuern.
Warum betrifft das Plattformen-Steuertransparenzgesetz Bürgergeld-Bezieher?
Das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz hat nur indirekt mit dem Bürgergeld eine Berührung. Die Pflicht, Einkünfte an das Jobcenter zu melden, besteht unabhängig davon und sie bestand schon immer. Wer Bürgergeld beantragt hat und empfängt, sollte sich bewusst sein, dass auch das Jobcenter auf die Daten des Finanzamtes Zugriff hat,
Nur Gewinn aus Online-Verkäufen ist Einkommen
Der Gewinn, der bei einem Online-Verkauf erzielt wird, ist Einkommen. Gewinn ist nicht gleichzusetzen mit dem Verkaufserlös. Wenn man gebrauchte Gegenstände oder auch Kleidung verkauft, so hat man wahrscheinlich überhaupt keinen Gewinn. Zudem gilt beim Jobcenter eine Bagatellgrenze von 10 Euro.
Bürgergeldbezieher müssen zudem regelmäßig ihre Kontoauszüge dem Jobcenter vorlegen. Auch dadurch erfährt das Jobcenter von Einnahmen aus Online-Verkäufen.
Im Übrigen kann das Jobcenter sich jederzeit an das Finanzamt wenden und dort die Daten des Bürgergeld-Beziehers abfragen.
Zum Einkommen beim Bürgergeld: Jobcenter kann Nachforschungen betreiben
Das Jobcenter wird hinsichtlich Einkommen nur Nachforschungen anstellen, wenn ein Verdacht vorliegt. Bezieher von Bürgergeld müssen sämtliches Einkommen dem Jobcenter melden. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach so liegt u.U. ein Betrug vor, der auch strafrechtlich geahndet wird. Zudem drohen weitere Konsequenzen, Sanktionen, die bis bis zur Wegfall des Anspruchs auf Bürgergeld reichen kann.
Fazit zum Thema Bürgergeld und Online-Verkauf
Das Plattformen-Transparenzgesetz betrifft jeden, der auf eBay und ähnlichen Internet-Plattformen Verkäufe tätigt. Bezieher von Bürgergeld sollten bei solchen Verkäufen bedenken, dass Gewinne grundsätzlich nicht nur dem Finanzamt gegenüber erklärt werden müssen, sondern auch dem Jobcenter angegeben werden müssen. Grundsätzlich wird Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet.