Mit dem Bürgergeld wurde im Januar 2023 eine Karenzzeit von 12 Monaten bezüglich der Kosten der Wohnung eingeführt, also Kaltmiete und Betriebskosten – mit Ausnahme der Heizkosten. Für sie gilt die einjährige Karenzzeit nicht.
Karenzzeit für die kalten Kosten der Wohnung
Was heißt Karenzzeit bezüglich der Wohnung? Wohnungs-Karenzzeit bedeutet, dass , dass in den ersten 12 Monaten des Bezugs von Bürgergeld durch das Jobcenter nicht geprüft wird, ob die Kosten für die Wohnung angemessen sind. Das gilt hinsichtlich der Kaltmiete und der kalten Nebenkosten.
Kein Jahr Karenzzeit für Gas, Öl, Strom, Holz und Kohle
Die Heizkosten der Bezieher von Bürgergeld müssen sich jedoch immer im angemessenen Rahmen bewegen. Für die Heizung der Wohnung, also für die Kosten der Versorgung der Wohnung mit Wärmeenergie, gibt es keine Karenzzeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit Gas, Öl, Kohle, Koks, Holz oder auch Strom geheizt wird. Die Kosten der Heizung müssen von Beginn der Bewilligung des Bürgergeldes angemessen sein. Rechtsgrundlage ist § 22 SGB II, Bürgergeld-Gesetz.
Im ersten Regierungsentwurf des Bürgergeld-Gesetzes war dies noch anders vorgesehen. Die Regierung wollte auch die Heizkosten in die Karenzzeit einbeziehen. Da ihr jedoch im Bundesrat die Mehrheit hiefür fehlte, musste sie die Karenzzeit auf die kalten Nebenkosten und die Kaltmiete beschränken und die Heizkosten herausnehmen.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass Bezieher von Bürgergeld ihre Heizkosten von Beginn an kontrollieren müssen.
Wann sind die Heizkosten angemessen?
Heizkosten sind dann angemessen, wenn sie nicht höher sind, als die im Durchschnitt für eine deraratige Wohnung, wie sie der Bürgergeld-Bezieher bewohnt, zum Heizen aufgewendeten Kosten. Es werden also Durchschnittsheizkosten als vergleichswerte herangezogen.
Entscheidend dabei ist zunächst die Größe der Wohnung, die Bauart, das Alter und der Zustand. Die durchschnittlichen Heizkosten vergleichbarer Wohnungen sind also nicht allein maßgebend für die Frage, ob die Heizkosten angemessen sind. Auch Anzahl und Gesundheitszustand der Bewohner spielen eine Rolle.
Kostensenkungsverfahren
Was ist die Folge, wenn durch das Jobcenter festgestellt wird, dass die Heizkosten unangemessen hoch sind?
In diesem Fall leitet das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren ein . Der Bürgergeldbezieher wird aufgefordert, die Heizkosten abzusenken, und zwar innerhalb von 6 Monaten. Erreicht er dieses Ziel nicht, so muss er den Unterschied zwischen tatsächlichen und angemessenen Heizkosten selbst bezahlen. Selbst bezahlen bedeutet: aus dem Regelstz, aus evt. vorhandenem Vermögen.
Zusammenfassung zur Karenzzeit ohne Heizkosten
Als Fazit zur Karenzzeit hinsichtlich der Wohnung lässt sich festhalten: Für die kalten Kosten der Wohnung (Miete und sonstige Betriebskosten) gilt eine Karenzzeit von 12 Monaten ab dem ersten Tag des Bezugs von Bürgergeld. Ausgenommen sind Kosten für die Heizwärme. Diese müssen immer angemessen sein