Bürgergeld: Jobcenter muss Telefon- und Internetanschluss zahlen

Das Bürgergeld ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen Netzes in Deutschland. Doch wer kommt für die Kosten von Telefon- und Internetanschlüssen der Bürgergeldempfänger auf? In diesem Blog werden wir uns mit der Frage beschäftigen, ob die Jobcenter für diesen Zweck aufkommen müssen. Dabei werden wir uns die gesetzlichen Grundlagen anschauen und verschiedene Argumente gegen und für diese Forderung betrachten.

1. Warum Telefon- und Internetanschluss für Bürgergeldempfänger

Das Bürgergeld ist eine Idee, die seit Jahren diskutiert wird. Es soll jedem Bürger ein Grundeinkommen garantieren, das unabhängig von der Arbeitssituation ausgezahlt wird. Die Idee ist umstritten, da sie viele Fragen aufwirft: Wie soll das Bürgergeld finanziert werden? Wie hoch soll es sein? Und vor allem: Wer soll es bekommen? Eine der wichtigsten Fragen ist die nach dem Zugang zum Internet. In der heutigen Zeit ist ein Internetanschluss unverzichtbar, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Ohne Zugang zum Internet ist es schwer, eine Arbeit zu finden oder sich weiterzubilden. Das Jobcenter muss daher sicherstellen, dass jeder Bürger einen Telefon- und Internetanschluss hat. Diese Forderung ist nicht nur sinnvoll, sondern auch gerecht. Schließlich soll das Bürgergeld jedem Bürger ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Dazu gehört auch der Zugang zum Internet.

2. Kosten von Internet und Telefon im Bürgergeld-Regelsatz enthalten

Ein wichtiger Aspekt des Bürgergeldes ist die Frage, ob die Kosten für Internet und Telefon im Regelsatz enthalten sind. Hier gibt es oft Unklarheiten und Diskussionen zwischen Jobcentern und Betroffenen. Doch die Antwort ist eindeutig: Ja, das Jobcenter muss die Kosten für einen Telefon- und Internetanschluss übernehmen, wenn dieser für die Jobsuche oder die Kontaktaufnahme mit Ämtern und Behörden notwendig ist. Diese Kosten sind im Regelsatz enthalten und müssen daher nicht extra beantragt werden.

3. Telefonanschluss und Internetanschluss stellen Teil der Umzugskosten dar

Wenn man umzieht, kommen viele Kosten auf einen zu. Neben den eigentlichen Umzugskosten gibt es auch viele weitere Ausgaben, die oft vergessen werden. Dazu gehört auch der Telefon- und Internetanschluss. Diese sind heutzutage unverzichtbar und sollten daher auch als Teil der Umzugskosten betrachtet werden. Das Jobcenter sollte hierbei unterstützen und die Kosten übernehmen, insbesondere wenn es um Menschen geht, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Denn ohne einen Telefon- und Internetanschluss wird es schwierig, Bewerbungen zu schreiben oder sich überhaupt über freie Stellen zu informieren. Auch die Kontaktaufnahme mit Ämtern und Behörden ist oft nur online oder telefonisch möglich. Anders als bei den laufenden Kosten für Internet und Telefon sind die Anschlusskosten nicht im Regelsatz enthalten.

4. Bundessozialgericht hat hinsichtlich Telefon und Internet geurteilt

Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass das Jobcenter für Bürgergeld-Empfänger die Kosten für einen Telefon- und Internetanschluss übernehmen muss. Damit wird die Bedeutung von Telefon und Internet für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben anerkannt. Gerade in Zeiten der Digitalisierung sind diese Medien unverzichtbar für die Jobsuche, die Kontaktaufnahme mit Ämtern und Behörden sowie für die soziale Vernetzung. Das Urteil des Bundessozialgerichts ist ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengleichheit und Teilhabe für alle Bürger. Es zeigt, dass das Jobcenter nicht nur für die Grundbedürfnisse wie Wohnen und Essen zuständig ist, sondern auch für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sorgen muss. Denn nur so können Menschen aus der Arbeitslosigkeit herauskommen und ein selbstbestimmtes Leben führen. Das Urteil ist daher ein positives Signal für alle Bürgergeldempfänger, die bisher aufgrund fehlender finanzieller Mittel von der Nutzung von Telefon und Internet ausgeschlossen waren.

5. Internet- und Telefonanschluss gehören zum Existenzminimum

In der heutigen digitalen Welt sind ein Telefon- und Internetanschluss unverzichtbar geworden. Sie sind nicht nur wichtig für die Kommunikation mit Freunden und Familie, sondern auch für die Jobsuche und den Erhalt von Arbeitsangeboten. Aus diesem Grund ist es nur fair, dass das Jobcenter die Kosten für einen Internet- und Telefonanschluss übernehmen sollte, insbesondere für diejenigen, die auf Bürgergeld angewiesen sind. Ohne einen Internet- und Telefonanschluss sind die Chancen auf eine erfolgreiche Jobsuche stark eingeschränkt. Viele Unternehmen veröffentlichen ihre Stellenangebote ausschließlich online und setzen voraus, dass Bewerber über eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer verfügen. Ohne diese Grundlagen ist es nahezu unmöglich, sich erfolgreich zu bewerben und somit aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Ein Internet- und Telefonanschluss sind somit Teil des Existenzminimums und sollten daher vom Jobcenter übernommen werden. Es ist wichtig, dass jeder die Möglichkeit hat, sich erfolgreich um eine Arbeitsstelle zu bewerben und somit aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Ein Telefon- und Internetanschluss sind hierfür unverzichtbar geworden und sollten daher als Grundbedürfnis angesehen werden.

6. Fazit

Abschließend lässt sich festhalten, dass die Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass Jobcenter für die Kosten von Telefon- und Internetanschlüssen aufkommen müssen, ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengleichheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist. Gerade in Zeiten von Digitalisierung und Homeoffice ist ein Zugang zum Internet unerlässlich, um beispielsweise Bewerbungen zu verschicken oder an Online-Schulungen teilzunehmen. Auch für die Kommunikation mit Behörden oder Ärzten ist ein Telefonanschluss von großer Bedeutung. Die Übernahme der Kosten durch das Jobcenter kann somit dazu beitragen, dass Menschen in schwierigen Lebenslagen nicht noch weiter benachteiligt werden. Es bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung auch in Zukunft Bestand haben wird und weitere Schritte in Richtung soziale Gerechtigkeit unternommen werden.

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Bürgergeld: Jobcenter muss Telefon und Internet bezahlen?

In einer immer digitaler werdenden Welt ist es für Bürger*innen unerlässlich, Zugang zu Telefon- und Internetanschlüssen haben. Dennoch haben viele Betroffene damit ein finanzielles Problem, besonders in der Arbeitslosigkeit. In meinem Blog geht es um das Thema Bürgergeld – insbesondere wie Jobcenter ihrer Verpflichtung nachkommen können, die Kosten für Telefon- und Internetanschluss zu übernehmen. Hier erhalten Sie einen ausführlichen Einblick in dieses Thema: Wann muss das Jobcenter die Kosten übernehmen? Unter welchen Umständen können sich Betroffene auf Bürgergeld berufen? Welche Hürden gibt es bei der Beantragung von Bürgergeld? Und was bedeutet alles für betroffene Menschen?

Internet und Telefon gehören zu den Grundbedürfnissen eines Menschen in der heutigen Zeit und zum soziokulturellen Existenzminimum. Die Kosten für Telefon und Internet sind deshalb im Bürgergeld-Bedarf mit enthalten.

Kosten von Internet und Telefon im Bürgergeld-Regelsatz enthalten

Obwohl Telefon und Internet zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben notwendig sind, muss beides nicht als Mehrbedarf von Jobcenter bezahlt werden. Die Kosten hierfür sind bereits im Regelsatz enthalten. Das bedeutet, dass es für die laufenden Telefon- und Internetkosten kein zusätzliches Geld vom Jobcenter gibt.

Telefonanschluss und Internetanschluss stellen Teil der Umzugskosten dar

Anders sieht es mit den Kosten für einen Internetanschluss bzw. Telefonanschluss aus. Diese muss das Jobcenter als Mehrbedarf übernehmen, wenn eine neue Wohnung bezogen wird.

Die Kosten für Internet- und Telefonanschluss sind Teil der Umzugskosten, die das Jobcenter übernehmen muss, wenn es grundsätzlich die Kosten für einen Umzug tragen muss. Neben Telefon- und Internetanschluss zählen auch die Kosten für einen Postnachsendeauftrag zu den Umzugskosten.

Bundessozialgericht hat hinsichtlich Telefon und Internet geurteilt

Handelt es sich um einen notwendigen Umzug, dessen Kosten das Jobcenter nach dem Bürgergeld-Gesetz übernehmen muss, dass zählen hierzu auch die Kosten für einen neuen Telefonanschluss und Internetanschluss. Dies hat das Bundessozialgericht schon vor längerer Zeit entschieden.

Im zu entscheidenden Fall war der Umzug deshalb erforderlich geworden, weil sich der SGB II Leistungsbezieher von seiner Ehefrau getrennt hatte. Dies hatte das zuständige Jobcenter auch anerkannt und zugesicherte, die Umzugskosten zu übernehmen – selbstverständlich nur in angemessenem Umfang.

Der SGB II Leistungsbezieher machte als Umzugskosten auch einen Nachsendeauftragfür die Post und die Kosten für die Bereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses geltend. Das Jobcenter lehnt die Kostenübernahme ab, weil dies keine unmittelbaren Kosten eines Umzugs seien; nur solche müssten erstattet werden. Unmittelbare Kosten des Umzugs seien etwa die Kosten für einen Tranporter oder ein Umzugsunternehmen. Postnachsendeauftrag sowie Kosten für den Telefon- und Internetanschluss seien vom Regelsatz zu zahlen, so das Jobcenter.

Das Bundessozialgericht widersprach der Ansicht des Jobcenters.

Internet- und Telefonanschluss gehören zum Existenzminimum

Das Bundessozialgericht urteilte, dass auch die Kosten für einen neuen Telefon- und Internetanschluss sowie für einen Postnachsendeauftrag zu den erforderlichen und angemessenen Umzugskosten gehören.

Diese Leistungen stellten menschliche Grundbedürfnissen sicher. Auch nach einem Umzug sei zu gewährleisten, dass die Kommunikation mit anderen Menschen, Behörden usw. aufrechterhalten werde. (Bundessozialgericht vom 10.08.2016 , Az.: B 14 AS 58/15 R)

Zusammenfassung zu Internet und Telefon beim Bürgergeld

Das Wichtigste kurz notiert:

Internet und Telefon gehören zum soziokulturellem Existenzminimum. Die laufenden Kosten sind im Bürgergeld enthalten, und zwar im allgemeinen Bürgergeld-Regelsatz.

Bei einem Umzug sind die Kosten für einen neuen Internetanschluss und Telefonanschluss Teil der Umzugskosten. Ist der Umzug notwendig und hat das Jobcenter die Kostenübernahme für den Umzug zugesichert, werden auch die Kosten für einen Internet- und Telefonanschluss übernommen.