Die gesetzliche Krankenversicherung ist für die Übernahme der Kosten eines Zahnarztbesuchs zuständig, nicht das Jobcenter. Die Krankenkassen stellen aber nur die Grundversorgung sicher. Bei Zahnersatz leisten sie in der Regel nur einen hälftigen Zuschuss zu den Kosten.
Andere Kosten werden überhaupt nicht übernommen, etwa die eines Implantats. Versicherte müssen also zuzahlen.
Welche Zahnbehandlungen übernimmt die Krankenkasse?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur Grundversorgung ohne Kostenbeteiligung der Versicherten. Dazu gehören vor allem Kariesbehandlungen, Wurzelbehandlungen, und das Ziehen von Zähnen
Bei einem medizinisch notwendigem Zahnersatz trägt die Krankenkasse die Hälfte der Kosten für die Regelversorgung. Die anderen 50 Prozent muss der Patient aus eigener Tasche begleichen.
Härtefall geltend machen – Antrag stellen
Bei medizinisch notwendigem Zahnersatz übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten hierfür komplett, wenn ein sogenannter Härtefall vorliegt. Härtefall bedeutet, dass Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Wer Bürgergeld bezieht, fällt ohne weiteres unter die Voraussetzungen der Härtefallregelung.
Um als Härtefall eingestuft zu werden, muss man einen entsprechender Antrag an die Krankenkasse stellen, keinesfalls an das Jobcenter. Dieses ist nicht zuständig, selbst wenn man Bürgergeld bezieht. Den Antrag an die Krankenkasse muss der Bürgergeld-Bezieher stellen. Damit dieser bewilligt wird, müssen die Voraussetzungen für den Härtefall nachgewiesen werden. Man legt dazu der Krankenkasse den Bürgergeldbescheid vor.
Ist der Härtefallantrag bewilligt worden ist, so werden die Kosten für den Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung von der Krankenkasse mit einem doppelten Festzuschuss übernommen. Zu beachten ist, dass nur Kosten im Rahmen der Regelversorgung von der Kasse gezahlt werden. Darüber hinausgehende Leistungen, etwa Keramikverblendungen, müssen die Bezieher von Bürgergeld selbst tragen.
Wie funktioniert das mit dem Antrag auf Härtefall
Bevor der Zahnarzt mit einer Behandlung beginnt, bei der es um Zahnersatz oder ähnliches geht, erstellt er einen Heil- und Kostenplan, der der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht werden muss. Dies übernimmt der Patient. Er reicht ihn bei seiner Krankenkasse ein. Damit einhergehend beantragt der Patient, also der oder die Versicherte, die Feststellung des Vorliegens eines Härtefalles. Das ist formlos möglich. Als Nachweis wird einfach der letzte Bescheid des Jobcenters beigefügt. Bewilligt die Krankenkasse den Antrag, so vermerkt sie dies auf dem Heil- und Kostenplan, der abschließend wieder dem Zahnarzt vorgelegt wird.
Ich habe einen Härtefall Antrag gestellt und der ist auch genehmigt worden. Trotzdem muss ich noch ca.42€ zahlen. Es handelt sich nur um Regelleistung bei einer Interrimsprothese. Wie ist das möglich?