Bürgergeld: Gesunde Ernährung nicht möglich

Das Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV, wurde ab dem 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld abgelöst. Die Bundesregierung gab mehrere Ziele an, die durch die Gesetzesänderung erreicht werden sollen. Eines war, dass bedürftige Menschen mehr Geld zur Verfügung haben sollen, um ihren Lebensunterhalt sicherstellen zu können. Zum Lebensunterhalt gehört in erster Linie Nahrung. Ohne Frage reicht das Bürgergeld aus, um die Ernährung sicherzustellen. Eine andere Frage ist aber, ob es ausreichen wird, sich gesund zu ernähren.

Mehr Sozialleistungen mit dem Bürgergeld

Der Bürgergergeld Regelsatz muss auf mindestens 725 Euro angehoben werden, damit eine gesunde Ernährung möglich ist.

Ab dem 1. Januar 2023 haben bedürftige Menschen, die die Voraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II erfüllen, 53 Euro mehr Geld auf ihrem Konto, denn das bisherige Arbeitslosengeld II ist um diese Summe angehoben worden und heißt am dem 1.1.23 Bürgergeld.

Das Bürgergeld soll Menschen helfen, sich schneller in die Arbeitswelt zu integrieren. Damit sich die Menschen auf die Suche nach einer Arbeitsstelle konzentrieren können, wird die Miete (werden nicht die Heizkosten) für das erste Jahr des Bürgergeld Bezugs ohne Überprüfung auf ihre Angemessenheit übernommen.

Eine gesunde Ernährung mit Bürgergeld nicht möglich

Reicht das Bürgergeld trotz der Erhöhung aus, um sich gesund zu ernähren. Beim gegenwärtigen Arbeitslosengeld 2 sind von den monatlichen 449 Euro 34,7 Prozent, also 155,82 Euro, für Nahrung vorgesehen. Verteilt man das auf den Tag, so sind das ca.  5,15 Euro. Überträgt man diesen Prozentsatz auf das Bürgergeld mit seiner Höhe von 502 Euro, so stehen pro Tag ca. 5,75 Euro für Nahrungsmittel bereit. Das sind 12 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr. Die Inflation wird dadurch allerdingsnicht ausgeglichen.  

So erklärt beispielsweise der Sozialverband VdK: „Von 502 Euro im Monat bei galoppierender Inflation leben zu müssen – das ist definitiv nicht ausreichend.

Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert 725 Euro Bürgergeld Regelsatz

Schon im Jahr 2020 hat eine Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes festgestellt, dass der der Betrag für Nahrungsmitteln im Rahmen vom Arbeitslosengeld II bei Männern um 30 Prozent und bei Frauen um 9 Prozent angehoben werden müsste, um sich gesund zu ernähren.

Im Juli 2022 hat der Paritätische Wohlfahrtsverband ein Bürgergeld in Höhe von 678 Euro pro Monat gefordert. Im Jahr 2023 fordert er 725 Euro Bürgergeld Regelsatz und die Streichung der Stromkosten aus dem Regelsatz. Nur dann könne eine armutsfeste Grundsicherung geleistet werden. Es solle nicht nur existentielle Grundbedürfnisse abdeckt werden, sondern auch Teilhabe ermöglicht werden, so die Forderung des Verbandes.

Antwort auf die oben aufgeworfene Frage: Eine gesunde Ernährung ist auch mit dem neuen Bürgergeld nicht möglich.

Weitere Einzelheiten zur Aufsplittung des Regelsatzes im Rahmen des Bürgergeldes finden Sie hier: Bürgergeld-Regelsatz

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