Bürgergeld: Geld für neue Möbel beantragen – wie man’s macht!

Das Bürgergeld umfasst den Regelsatz, welcher für den Kauf von Nahrung, Bekleidung, Haushaltsgegenständen sowie für größere Anschaffungen wie Möbel genutzt werden kann. Allerdings reicht die Regelleistung in Zeiten hoher Inflation oft nicht aus, um Rücklagen für den Kauf von Möbeln zu bilden, wenn diese kaputt gehen. In besonderen Lebenslagen kann man jedoch beim Jobcenter auf Antrag Geld für Möbel und Einrichtungsgegenstände erhalten. Die entsprechende Regelung hierfür ist in § 24 Abs. 3 SGB II (Bürgergeld Gesetz) verankert. Wir zeigen Ihnen im Folgenden, wie Sie konkret vorgehen sollten, wenn Sie Geld für Möbel oder Einrichtungsgegenstände beim Jobcenter beantragen möchten.

Antrag auf Möbel beim Jobcenter stellen – wie, wann, wer?

Als Bürgergeld-Bezieher hat man die Möglichkeit, einen Antrag auf Möbel oder Geld zum Kauf von Möbeln in bestimmten Lebenssituationen zu stellen. Zum einen gilt dies bei der Erstausstattung deiner Wohnung, sofern man mindestens 25 Jahre alt ist und erstmals in eine eigene Wohnung zieht. Dabei spielt es keine Rolle, ob man zuvor bereits eine eigene Wohnung hattes, diese jedoch nur möbliert untervermietet war. Zum anderen kann man einen Antrag stellen, wenn man aufgrund einer Trennung von deinem Ehe- oder Lebenspartner deine gemeinsame Wohnungsausstattung nicht mehr nutzen kann. Des Weiteren steht einem eine Unterstützung zu, wenn die Wohnung aufgrund eines Wohnungsbrands oder ähnlichem komplett vernichtet wurde und kein realisierbarer Anspruch gegenüber einem Dritten oder einer Versicherung besteht. Zuletzt kann man einen Antrag auf Erstausstattung nach einem Heimaufenthalt oder Gefängnisaufenthalt stellen.

Ein Antrag auf Möbel beim Jobcenter bedeutet nicht automatisch, dass man einen finanziellen Zuschuss erhält. Stattdessen kann das Jobcenter entweder einen pauschalen Betrag zur Anschaffung von Möbeln auszahlen oder Sachleistungen in Form von Gutscheinen oder gebrauchten Möbeln bereitstellen. In den meisten Fällen wird jedoch eine feste Summe ausgezahlt, welche lediglich für den Erwerb günstiger oder gebrauchter Möbel ausreicht. Es gilt daher zu beachten, dass keine exklusiven oder luxuriösen Möbelkäufe durch das Jobcenter finanziert werden.

Notwendiges Möbelstück defekt – Antag beim Jobcenter auf Neukauf

Wenn ein wichtiges Möbelstück beschädigt oder kaputt geht, kann ein Antrag auf Ersatzmöbel gestellt werden – auch außerhalb des Erstausstattungsanspruchs. Normalerweise muss dafür der Ansparbetrag aus dem Regelsatz genutzt werden, es sei denn, es wurde nicht angespart. In diesem Fall kann es dennoch einen Anspruch auf Geldzahlungen vom Jobcenter geben, um notwendige Möbelstücke zu ersetzen. Allerdings erfolgt dies oft in Form eines Darlehens. Kürzlich hat ein Sozialgericht jedoch entschieden, dass für den Ersatz einer Waschmaschine kein Ansparbetrag erforderlich ist und ein Anspruch auf Ersatz ohne Darlehen gegen das Jobcenter besteht.

Was gehört zur Ausstattung einer Wohnung?

Wenn es darum geht, eine Wohnung erstmalig auszustatten, ist es wichtig, den Antrag präzise und vollständig zu formulieren sowie sämtliche benötigten Möbelstücke aufzuführen – sofern man keinen Pauschalbetrag vom Jobcenter erhält, was vorab geklärt werden sollte. Sollte eine Auflistung erforderlich sein, empfiehlt es sich, Zimmer für Zimmer durchzugehen und eher zu viele als zu wenige Gegenstände zu benennen. Zusätzlich empfiehlt es sich, Fotos der Wohnung und ihrer Zimmer anzufertigen, um nachweisen zu können, dass die aufgeführten Gegenstände tatsächlich fehlen.

Pauschalbetrag für Möbel oder Gutschein und Sozialkaufhaus

Das Jobcenter bietet zwei Optionen für die Anschaffung von Möbeln an: eine pauschale Summe oder einen Gutschein für ein Sozialkaufhaus. In letzterem Fall wird der Antragsteller an gemeinnützige Einrichtungen verwiesen, die gebrauchte Möbel und Haushaltsgegenstände zu einem erschwinglichen Preis anbieten. Ein Gutschein kann für alles, von einem Bett bis zu einer Waschmaschine, eingelöst werden. Die Entscheidung, welche Option angeboten wird, obliegt dem Jobcenter.

Kinder benötigen zusätzliche Ressourcen

Man sollte bedenken,, dass Kinder auch einen erweiterten Bedarf an Ressourcen haben können. Dies kann zum Beispiel bei der Geburt, dem Eintritt in die Schule oder einer Änderung der Lebensumstände der Fall sein. Wenn das Kind beispielsweise aus seinem Kinderbett herausgewachsen ist, muss ein neues Bett besorgt werden. Es ist daher von großer Bedeutung, für die Bedürfnisse der Kinder zu sorgen und angemessene Unterstützung zu gewährleisten.

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