Bürgergeld geht ins Kloster – ein Geschenk!

Bürgergeld will hilfebedürftigen, erwerbsfähigen Menschen das Überleben sichern. Es bietet ein Existenzminimum. Doch in den heutigen Tagen der Inflation reicht dieses Minimum oft nicht aus. Das meint auch Markus T. Er hat den Weg ins Kloster angetreten.

Lesen Sie hier, was den Bürgergeld Bezieher ins Kloster getrieben hat.

Kloster hilft mit Lebensmitteln

„Ich geh ins Kloster.“ Das ist die Reaktion des Bürgergeld Beziehers Markus T. aus Bamberg im Hinblick auf seine finanzielle Situation. Der Bürgergeld Bezieher hat nun nicht die Absicht, dem Kloster als Novize beizutreten oder auch nur ein Programm wie „Kloster auf Zeit“ zu absolvieren. Er nutzt die Gastfreundschaft des Klosters und nimmt an den mittäglichen Speisungen der Mönche teil. Diese Speisungen beruhen auf der alten Benediktinerregel der Gastfreundschaft, die der Heilige Benedikt Anfang des 6. Jahrhunderts für seine Mönche niederschrieb und die zur Grundregel aller Klöster des Abendlandes wurde. Was das Jobcenter zu dieser Praxis sagt, bleibt abzuwarten. Der Bürgergeld Bezieher muss mit einer Kürzung des Regelsatzes rechnen. „Im Kloster hat man mich allerdings darauf hingewiesen, dass es keine Dauerlösung sein kann, jeden Tag im Kloster an der Speisung teilzunehmen“, erklärt Markus T. Er hoffe, bald wieder eine Arbeit zu finden.

Wird das Bürgergeld gekürzt, wenn man im Kloster isst?

Es geht hier nicht um die Frage, ob das Bürgergeld gekürzt wird, wenn man im Kloster ist, also dort lebt, sondern um die Frage, ob eine Kürzung droht, wenn man dort isst, also Spesen von den Mönchen geschenkt erhält.

Der Bürgergeld Regelsatz dient demselben Zweck wie die Speisung durch die Mönche. Man könnte deshalb die Ansicht vertreten, dieses Geschenk müsse auf das Bürgergeld angerechnet werden, was zu einer entsprechenden Kürzung des Bürgergeldes führen würde.

Aber im Gesetz steht etwas anderes: § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II (Bürgergeld Gesetz) sagt, dass nur Geldgeschenke auf das Bürgergeld angerechnet werden, nicht Sachgeschenke. Bei dem Essen handelt es sich um ein Sachgeschenk. Eine Anrechnung auf das Bürgergeld erfolgt nicht. Zumal die Mönche angekündigt haben, dass es sich nur um gelegentliche Geschenke handelt.

Das Bürgergeld wird also nicht gekürzt, wenn man im Kloster isst.

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