Bürgergeld: Faktencheck 750 Euro Inflationsausgleich?

Auf zahlreichen Webseiten, die sich mit dem Thema Bürgergeld auseinandersetzen, findet sich in jüngster Zeit oder noch immer die Behauptung, dass Bürgergeldbezieher Zusatzzahlungen erhalten, insbesondere einen Inflationsausgleich. Konkret wird behauptet, dass ab Oktober ein solcher Ausgleich in Höhe von 750 Euro vom Jobcenter gezahlt werden würde und ein entsprechender Antrag notwendig sei. In unserem Faktencheck widmen wir uns dieser Behauptung und können klarstellen: Weder gegenwärtig noch ab Oktober oder zu einem späteren Zeitpunkt ist ein Inflationsausgleich in Höhe von 750 Euro beim Jobcenter beantragbar.

Gezielte Falschmeldung via TikTok User

Eine gezielte Falschmeldung sorgt für Aufregung auf TikTok. Der Nutzer mit dem Pseudonym Fettbär behauptet, dass im Rahmen des Bürgergeldes ein Inflationsausgleich von 750 Euro gezahlt werde. Doch diese Information ist falsch und hat nichts mit Satire oder Humor zu tun. Vielmehr geht es dem Verbreiter darum, seine Reichweite zu erhöhen und finanzielle Gewinne zu erzielen. Bereits in der Vergangenheit ist der User durch falsche Behauptungen aufgefallen, vor allem im Zusammenhang mit Sozialleistungen für Flüchtlinge. In einem Podcast gab Fettbär sogar zu, die Dummheit anderer auszunutzen, um Follower zu generieren und finanziell zu profitieren. Wir verurteilen solche bewussten Falschmeldungen und appellieren an die Verantwortung der Nutzer, seriöse und korrekte Inhalte zu verbreiten.

In einem Video, welches am 23.7.23 veröffentlicht wurde, machte er eine unglaubliche Aussage. Er behauptete, dass die Regierung ab Oktober für drei Monate ein Bürgergeld von 750 Euro als Inflationsausgleich zahlen würde. Allerdings gibt es für diese Behauptung keinerlei Grundlage oder sogar Anhaltspunkte. Es ist eine vollständig erfundene Aussage. Das Problem ist, dass viele Internetnutzer diese Aussage für bare Münze halten und somit von ihrer Richtigkeit ausgehen.

Inflationsprämie nur für erwerbstätige Bezieher von Bürgergeld möglich

Gemäß aktueller Rechtslage liegt es ausschließlich im Ermessen von Arbeitgebern, eine Inflationsprämie an ihre Mitarbeiter zu zahlen. Diese Prämie kann freiwillig bis zum Ende des Jahres 2024 und in Höhe von maximal 3000 Euro ausgezahlt werden. Auch Personen, die Bürgergeld beziehen und zugleich einer Erwerbstätigkeit nachgehen, können von dieser Inflationsausgleichsprämie profitieren. Hintergrund: Bürgergeld dient als ergänzende Unterstützung, um den Lebensunterhalt für sich selbst und die Familie zu sichern, falls das Einkommen aus Erwerbstätigkeit nicht ausreicht. Erwerbstätige Bürgergeld-Bezieher, die eine Inflationsprämie von ihrem Arbeitgeber erhalten, müssen keine Abzüge vom Bürgergeld befürchten.

Zusammenfassung Bürgergeld und 750 Euro Inflationsprämie

  • Abschließend zusammengefasst, ist die Behauptung von „Fettbär“ auf Tiktok, dass es eine Inflationsprämie in Höhe von 750 Euro im Bereich Bürgergeld gibt, falsch und bewusst irreführend. Der Urheber des Videos streut bewusst Falschinformationen, um damit Profit zu machen.
  • Es gibt im Rahmen des Bürgergeldes keine solche Inflationsprämie durch das Jobcenter.
  • Allerdings können erwerbstätige Empfänger von Bürgergeld von der allgemeinen Inflationsausgleichsprämie profitieren, die von Arbeitgebern gezahlt werden kann. Sollten sie diese erhalten, wird die Inflationsprämie nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

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