Bürgergeld Erhöhung 2024 auf 563 Euro – Bundeskabinett hat beschlossen – Update

Die Bürgergeld Erhöhung 2024 ist fix. Das Bundeskabinett hat heute, am 113.09.2023, die Bürgergeld Erhöhung für den 1. Januar 2024 beschlossen. Danach wird der Bürgergeld Regelsatz wird um gut 12 Prozent auf 563 Euro angehoben. Das sind 61 Euro mehr als im laufenden Jahr. Die 563 Euro bilden den Eckregelsatz für eine alleinstehende Person.

Der Bürgergeld Regelsatz wurde in der Vergangenheit zu Anfang eines jeden Jahres an die Preissteigerung bzw. Inflation angeglichen. Normalerweise erfolgte die Bürgergeld Erhöhung zum 1. Januar. Das steht nun auch für 2024 fest. Nunmehr liegt der Beschluss der Bundesregierung vor. Die aktuellen Zahlen finden Sie nachfolgend in der Tabelle Bürgergeld 2024.

Die Anhebung des Bürgergeld Regelsatzes gründet sich auf den Existenzminimumbericht der Bundesregierung und die aktuell sehr hohen Inflationsrate. Es ist eine Anhebung um gut 12 Prozent. Die bisherigen Prognosen zur Bürgergeld Regelsatz Erhöhung 2024 schwankten zwischen 6 und 8 Prozent.

Lesen Sie in diesem Artikel weiter, wie sich die Erhöhung auf die anderen Regelbedarfsstufen auswirkt.

Tabelle Bürgergeld 2024 – Regelsatz Erhöhung um gut 12 Prozent

Erhöhung Bürgergeld Regelsatz 20242023202412 % Erhöhung
Alleinstehende/ Alleinerziehende
(Regelbedarfsstufe 1, sog. Eckregelsatz)
502 Euro563 Euro+ 61 Euro
Je volljähriger Partner einer Bedarfsgemeinschaft
(Regelbedarfsstufe 2)
451 Euro506 Euro+ 55 Euro
Unter 25-jährige im Haushalt der Eltern bzw.
ohne Zustimmung ausgezogene unter 25-jährige sowie Behinderte in stationären Einrichtungen
(Regelbedarfsstufe 3)
402 Euro451 Euro+ 49 Euro
Kinder von 14 bis 17 Jahren
(Regelbedarfsstufe 4)
420 Euro471 Euro+5 1 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahren
(Regelbedarfsstufe 5)
348 Euro390 Euro+ 42 Euro
Kinder von 0 bis 5 Jahren
(Regelbedarfsstufe 6)
318 Euro357 Euro+ 39 Euro

Bürgergeld Erhöhung fußt auf Existenzminimumbericht der Bundesregierung?

Die Bürgergeld Erhöhung 2024 wird 12 Prozent oder 61 Euro betragen. Der Bürgergeld Regelsatz steigt am 1. Januar 2024 auf 561 Euro. Das hat heute das Bundesarbeitsministerium bekannt gegeben.

Der Existenzminimumbericht der Bundesregierung legt die maßgebenden Beträge für die Bemessung der steuerfrei zu stellenden Existenzminima“ fest. Jedem Bundesbürger muss nach Abzug der Steuern noch so viel von seinem Einkommen bleiben, dass er mit diesem Geld seinen notwendigen Lebensunterhalt bestreiten kann. Jeder Mensch muss in Würde leben können. So steht es im Grundgesetz, das die Menschenwürde schützt.

Der sozialhilferechtliche Mindestbedarf ist gleichzeitig der Maßstab für einkommensteuerliche Existenzminimum. Die Höhe des Bürgergeldes und da sächlichen Existenzminimum des Steuerrechts müssen also übereinstimmen.

Wie hoch ist der Bürgergeld Regelsatz 2024?

Die Höhe des Bürgergeldes und die jährliche Anpassung des Regelsatzes erfolgt in zwei Schritten. Es gibt zum einen die Basisfortschreibung und dann die ergänzenden Fortschreibung. Wir erklären nachfolgend, wie beides funktioniert. Die aktuelle Bürgergeld Regelsazt Erhöhung 2024 wird 12 Prozent betragen; der Eckregelsatz wird zum 1. Januar 2024 eine Höhe von 563 Euro haben.

Wie funktioniert das mit der Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes?

Die Anpassung des Bürgergeld Regelsatzes erfolgt in 2 Stufen:

1. Stufe: Basisfortschreibung

Bei der Basisfortschreibung des Bürgergeldes handelt es sich um eine „gesamtdeutsche Verbrauchsstruktur anhand der Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)“.

Die Entwicklung der Preise und Löhne als Mischindex ist folglich maßgeblich für die jeweils aktuelle Höhe des Bürgergeldes.

Für die Basisfortschreibung ist der Zwölfmonatszeitraum von 1. Juli des Vorvorjahres bis zum 30. Juni des Vorjahres im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum in den davor liegenden Jahren. Für 2024 bedeutet dies, dass die Preis- und die Lohnentwicklung – als sogenannter Mischindex – vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 gegenüber der Zeit vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 maßgebend ist. Die Teuerungsrate hinsichtlich des Verbraucherpreisindex lag in dieser Zeitspanne bei durchschnittlich 5 Prozent.

2. Stufe: Ergänzende Fortschreibung

Die ergänzende Fortschreibung ist neu. Mit ihrer Hilfe soll die aktuelle Inflation besser berücksichtigt werden. Das funktioniert,m indem die Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindex im zweiten Quartal des jeweiligen Jahres ermittelt wird. Es werden somit die einzelnenWerte des aktuellen Jahres den Werten des vorausgegangenen Jahres gegenübergestellt.

Die Basisfortschreibung des Regelbedarfsstufen wird durch die ergänzende Fortschreibung vervollständigt. Mit ihr wird das zweite Quartal des Vorvorjahres mit dem zweiten Quartal des Vorjahres im Hinblick auf die Preisentwicklung verglichen. Für die Regelsatz Erhöhung 2024 sind somit die Veränderungen von April bis Juni 2022 im Vergleich zu April bis Juni 2023 erheblich. Die Teuerungsrate lag in diesem Zeitraum bei 6,6 Prozent. Berücksichtigt wird dabei nur sogenannte regelbedarfsrelevante Preisindex, also die Inflation hinsichtlich der Güter, die den Regelbedarf abbilden, in diesem enthalten sind.

Höhe Bürgergeld Regelsatz 2024 durch Bundesarbeitsminsterium festgesetzt

In ihrem Existenzminimumbericht hatte die Bundesregierung eine Erhöhung des Regelsatzes für 2024 angekündigt. Danach soll es eine Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes um 6 bis 8 Prozent geben.

Angesichts der hohen Inflation wird der Bürgergeld Regelsatz jedoch um 12 Prozent erhöht. Er beträgt damit 563 Euro. Das ist ein Plus von 61 Euro.

Geplante Erhöhung des Regelsatzes zum 1. Januar 2024 kommt zu spät

Die von der Bundesregierung geplante Erhöhung des Regelsatzes um 12 Prozent ist zu niedirg und kommt – erst im Januar 2024 – zu spät.

Der Sozialverband Deutschland fordert eine Erhöhung des Regelsatzes monatlich 100 Euro .

Der Paritätische Wohlfahrtsverbandes fordert einen Erhöhung des Regelsatzes auf 725 Euro. Zudem soll der Bedarf für Strom aus dem Regelbedarf gestrichen und vom Jobcenter gesondert gezahlt werden.

Auch der VdK bezeichnet in seiner aktuellen Stellungnahme zur Bürgergeld Erhöhung 2024 den Erhöhungsbetrag als zu niedrig und als zu spät kommend.

Zusammenfassung Bürgergeld Erhöhung 2024

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Die Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes beträgt 12 Prozent. Das Bürgergeld 2024 wird um 61 Euro auf 563 Euro erhöht werden
  • Die Zahlen beziehen sich auf den Eckregelsatz für eine alleinstehende Person.
  • Die genauen Bürgergeld Regelsätze der einzelnen Regelbedarfsstufen ergeben sich aus obiger Tabelle zur Bürgergeld Erhöhung 2024