Viele Menschen fragen sich, ob sie Bürgergeld beantragen können, obwohl sie einer Arbeitstätigkeit nachgehen. Die einfache Antwort lautet: ja, es ist möglich, Bürgergeld zu beziehen und Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis zu haben.
Wann sollte man einen Antrag auf Bürgergeld trotz Berufstätigkeit stellen?
Immer dann, wenn man den Eindruck hat, dass das Arbeitsentgelt nicht ausreicht, den Lebensunterhalt zu decken, sollten man nicht zögern und einen Antrag beim örtlichen Jobcenter auf Bürgergeld stellen. Der Antrag ist nicht mit Kosten verbunden, selbst wenn er abgelehnt werden sollte. Durch einen Antrag und die anschließende Prüfung kann man sicher sein, dass man kein Geld „verschenkt“ auf das man einen Anspruch hat. Auf Bürgergeld besteht ein Rechtsanspruch, es ist kein Almosen, das man vom Staat erhält.
Wann besteht ein Anspruch auf Bürgergeld trotz Arbeitseinkommen?
Immer dann, wenn das Arbeitseinkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt, den eigenen Bedarf zu decken, besteht ein Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld. Wie hoch der staatlich geschützte Bedarf ist, ist gesetzlich durch unterschiedliche Regelbedarfsstufen festgelegt. So fällte eine alleinstehende Person in die Regelbedarfsstufe 1, Partner einer Lebensgemeinschaft in die Regelbedarfsstufe 2. Weiß man also, welcher Regelsatz das persönliche soziokulturelle Existenzminimum abdeckt, so kann man den eigenen Bürgergeldanspruch selbst berechnen. Zum Regelsatz kommen noch die Kosten der Wohnung hinzu, also Miete, Nebenkosten und Heizkosten, allerdings grundsätzlich nur in dem Umfang, in dem sie angemessen sind. Ob das der Fall ist, kann man durch einen Anruf beim Jobcenter in Erfahrung bringen.
Nicht das ganze Arbeitseinkommen muss für den eigenen Minimalbedarf eingesetzt werden
Für die Berechnung des Anspruchs auf Bürgergeld spielt nur ein Teil des eigenen Einkommens eine Rolle. Es gibt Einkommensfreibeträge für das Erwerbseinkommen. Beispielsweise sind die ersten 100 Euro des Verdienstes anrechnungsfrei. Verdient man also nicht mehr als 100 Euro, so wird dieser Verdienst nicht berücksichtigt und der Bürgergeldanspruch ist so hoch wie in dem Fall, das kein Erwerbseinkommen besteht.
Zu den Freibeträgen bei Erwerbseinkommen finden Sie hier ausführliche Informationen: Freibeträge beim Einkommen.
Kann ich den Bürgergeldanspruch auch selbst berechnen?
Ja, man kann den Bürgergeldanspruch auch selbst berechnen. Dazu kann man den Bürgergeld-Rechner im Internet nutzen. Einfach ein paar Daten zur Lebenssituation eingeben und zur Höhe des Einkommens, und man weiß, ob ein Bürgergeldanspruch besteht oder nicht. Details und den Link zum Bürgergeld Rechner finden Sie hier: Bürgergeld berechnen.
Wo und wie beantrage ich Bürgergeld?
Hat der Bürgergeldrechner ein für Sie positives Ergebnis gezeigt, so sollten Sie unverzüglich Bürgergeld beantragen, und zwar beim Jobcenter ihrer Gemeinde. Das geht auf unterschiedliche Weise:
– persönlicher Termin nach Anmeldung
– per Post
– per Email
– online
Näheres zu den unterschiedlichen Möglichkeiten einer Antragsstellung hier: Bürgergeld beantragen
Dort finden Sie auch die offiziellen Formulare des Jobcenters zum Download im pdf-Format.
Haben Sie Fragen: Das örtliche Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit helfen weiter. Vorab können Sie Ihre Fragen auch im Bürgergeld-Forum online stellen.
Bürgergeld kann auch bei bestehendem Arbeitsverhältnis beantragt werden
Das Fazit lautet: Bürgergeld und ein bestehendes Arbeitsverhältnis schließen sich nicht aus. Ist das Arbeitentgelt gering, sollte sofort ein Antrag auf Bürgergeld gestellt werden.