Das wichtigste Ereignis für Millionen benachteiligte Erwachsene und Kinder des Jahres 2023 war sicherlich die Einführung des Bürgergeldes. Jedenfalls – so die Bundesregierung – war es die größte Sozialreform der letzten Jahre. Die gleichzeitig erfolgte Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes war gleichzeitig eine Reaktion auf die hohe Inflation in Deutschland und auf die Energiepreiskrise. Es sind aber neben dem Bürgergeld auch auch weitere Gesetzesänderungen in Kraft getreten, welche von großer Bedeutung sind. Im Folgenden präsentieren wir Ihnen 10 Änderungen, die Sie mitlerweile hautnah miterlebt haben sollten.
Vorab: Im Jahr 2023 stand und steht die finanzielle Entlastung der privaten Haushalte aufgrund der anhaltenden Energiekrise im Mittelpunkt. Dazu sind mehrere Gesetzesänderungen umgesetzt worden, die den Bürgern Unterstützung bieten sollen. Nur eines der Stichworte lautet: Bürgergeld. Zudem sind Nachhaltigkeitsthemen wie die Einführung eines Tierwohllabels, die Verpflichtung zur Verwendung von Mehrwegbehältern zur Reduzierung von Verpackungsmüll sowie die Umsetzung des Lieferkettengesetzes umgesetzt worden.
Bürgergeld wurde eingeführt
Ab dem 1. Januar 2023 wurde das bisherige Sozialleistungssystem der Grundsicherung („Hartz IV“) durch das Bürgergeld abgelöst. Mit dieser Reform ging eine Erhöhung der Leistungen sowie eine Anhebung der Freibeträge einher. Zugleich wurde der bisherige Name zugunsten einer neuen Bezeichnung abgelöst.
Eckpunkte des Bürgergeldes:
- Das Bürgergeld für Alleinstehende hat einen Regelsatz von stolzen 502 Euro pro Monat – ein deutlicher Anstieg gegenüber dem bisherigen Betrag von 449 Euro. Doch nicht nur Singles profitieren von der Neuerung: auch Lebenspartner und Kinder werden großzügiger unterstützt und gelangen somit in den Genuss eines höheren finanziellen Zuspruchs.
- Um das Interesse an einer Erwerbstätigkeit zu steigern, sind die Freibeträge für Einkommen im Bereich von 520 bis 1000 Euro auf 30 Prozent erhöht worden . Dies soll dazu beitragen, dass mehr Menschen eine Beschäftigung aufnehmen und somit ihre finanzielle Situation verbessern können.
- Darüber hinaus gibt es ein Weiterbildungsbudget von 150 Euro für den Erwerb von Qualifikationen, die auf einen erfolgreichen Abschluss ausgerichtet sind.
- Im ersten Jahr wird ein Freibetrag für Vermögen von 40.000 Euro für eine Einzelperson und 15.000 Euro für jede weitere Person im gleichen Haushalt eingeführt. Dieser Betrag dient dazu, das Vermögen der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und ihnen eine gewisse finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Dabei soll berücksichtigt werden, dass jeder Mensch seine individuelle finanzielle Situation hat und daher auch unterschiedliche Bedürfnisse hat. Mit diesem Freibetrag wird daher eine gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten angestrebt.
Deckel für Strom, Gas, Fernwärme

2023 ist schon bald im Oktober angelangt. Welche Änderungen hat es gebracht? Bürgergeld, WohngeldPlus und …..
Im Winter belastet die Energiekrise die Verbraucher finanziell stark. Doch ab 2023 sorgen Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme für Entlastung. Obwohl sie formal erst im März 2023 in Kraft getreten ist, hat sie rückwirkend ab 1. Januar 2023 ihre Wirkung entfaltet. Während dieses Zeitraums gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs ein gedeckelter Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde, ein Preisdeckel von 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom und 9 ½ Cent pro Kilowattstunde für Fernwärme. Nur für den darüber liegenden Verbrauch müssen Sie den gültigen Vertragspreis zahlen, der oft deutlich höher ist.
Mehr Geld durch WohngeldPlus
Im Rahmen der aktuellen Energiekrise ist eine zusätzliche Maßnahme ergriffen worden: Ab dem 1. Januar 2023 ist das Wohngeld bedeutend erhöht worden , nämlich um durchschnittlich etwa 190 Euro monatlich. Zudem ist es einem merklich größeren Personenkreis zugänglich gemacht worden. Das neue Wohngeld unterstützt rund 2 Millionen Menschen, im Gegensatz zu bisher lediglich etwa 600.000. Ob Sie persönlich Anspruch auf Wohngeld haben und in welchem Umfang, hängt von diversen Faktoren wie Einkommen, Miete und Wohnort ab und variiert folglich individuell. Wichtig zu wissen: Das Wohngeld wird nicht automatisch gewährt, sondern bedarf eines Antrags bei Ihrer örtlichen Kommune.
49-Euro-Ticket
Am 1. Mai 2023 wurde das bundesweite 49-Euro-Ticket, auch Deutschlandticket genannt, eingeführt und löst somit das vergangene 9-Euro-Ticket ab. Dieses neue Ticket ermöglicht Ihnen für einen monatlichen Preis von 49 Euro die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten Land – unabhängig davon, ob Sie mit dem Bus oder der Bahn unterwegs sind. Insbesondere Berufspendler und Langstreckenreisende profitieren von diesem Angebot. Das Ticket ist als monatlich kündbares Abo verfügbar und somit flexibel und individuell anpassbar.
Rente: Ost- und West angeglichen
Gemäß dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 der Bundesregierung wurden, die Renten ab dem 1. Juli 2023 im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent erhöht. Diese Anpassung gilt sowohl für Alters- als auch für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie für gesetzliche Unfallrenten und Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse. Des Weiteren erfolgte ab dem genannten Datum eine weitere Angleichung des Rentenwerts Ost an den Rentenwert im Westen. Der Ost-Rentenwert erhöhte sich von 98,6 Prozent auf 99,3 Prozent des Westwerts.
Einführung eines neuen Tierwohllabel für Schweinefleisch
Ab Sommer 2023 müssen erste Produkte zwingend die Haltungsbedingungen kennzeichnen. Ein neues Gesetz regelt dies für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Herstellung. Es ist zu beachten, dass importierte Produkte von dieser Regelung ausgenommen sind. Die Kennzeichnungspflicht soll dazu beitragen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher transparenter über die Herkunft und Haltung von Schweinen informiert werden.
Die 5 Haltungskategorien:
- Stall,
- Stall + Platz,
- Frischluftstall,
- Auslauf/Freiland und
- Bio.
In naher Zukunft plant man, auch für Geflügel und Rindfleisch eine Kennzeichnungspflicht einzuführen. Darüber hinaus soll auch das in der Gastronomie verwendete Fleisch sowie verarbeitete Produkte gekennzeichnet werden. Allerdings gibt es auch eine Schattenseite: Da vorerst nur unverarbeitetes Fleisch im Handel gekennzeichnet wird, bleibt der weitaus größere Teil des deutschen Schweinefleischmarktes außen vor. Leider ist auch noch kein Termin für die Einführung des Tierwohllabels für die anderen Fleischarten bekannt.
Gebäudeversicherungen im Preis gestiegen
Im ersten Halbjahr sind die Prämien für Wohngebäudeversicherungen wie erwartet bei einigen Anbietern spürbar erhöht worden. Der Grund dafür liegt einerseits in der Flutkatastrophe im Sommer 2021, die zu Schäden oder der Zerstörung von rund 91.000 versicherten Wohngebäuden geführt hat. Andererseits belastet auch die derzeitige Rekordinflation die Versicherer, da die Handwerks-, Material- und Baukosten bei Reparaturen steigen. Es ist ratsam, dass Betroffene ein Auge auf ihre Gebäudeversicherungsbeiträge haben und bei Bedarf nach einem Vergleich der Konditionen und Prämien den Anbieter wechseln.
Mehrweg-Pflicht bei Essen-To-Go
Ab dem 1. Januar 2023 wurde eine Veränderung im Umgang mit Einwegbehältnissen eingeführt, da diese eine große Menge an Verpackungsmüll verursachen. Der Fokus liegt darauf, Restaurants, Lieferdienste und Caterer dazu zu verpflichten, Mehrwegbehälter als Alternative für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Es gibt jedoch eine Ausnahme für kleine Betriebe, wie beispielsweise Bäckereien oder Imbisse, die nicht mehr als 5 Beschäftigte und eine Verkaufsfläche von maximal 80 Quadratmetern haben. Sie müssen jedoch bereit sein, von Kunden mitgebrachte Gefäße zu akzeptieren und auf Wunsch Speisen und Getränke für den „to go“-Verzehr abzufüllen.
Lieferkettengesetz neu verabschiedet
Ab dem Jahr 2023 sind deutsche Unternehmen verantwortlich für die Einhaltung von ökologischen Standards und Menschenrechten innerhalb ihrer Lieferketten. Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ am 1. Januar wird dieses Vorhaben zur Realität. Leider sind bei der Produktion von Alltagsgegenständen wie Kleidung, Elektronik oder Kaffee in fernen Ländern oft grundlegende Menschenrechte verletzt und die Umwelt stark belastet. Dazu zählen Lohndumping, Kinderarbeit, illegale Abholzungen und Verschmutzung von Boden, Luft und Wasser mit giftigen Stoffen. Das neue Lieferkettengesetz verpflichtet nun viele Unternehmen dazu, bei direkten Zulieferern sowie bei anlassbezogenen indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu ermitteln. Des Weiteren müssen sie Gegenmaßnahmen ergreifen und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dokumentieren. Zudem müssen sie Beschwerdemöglichkeiten einrichten. Eine zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen das Gesetz ist allerdings nicht vorgesehen.
EU-Verbandsklage eingeführt
Die Einführung der Musterfeststellungsklage in Deutschland im Jahr 2018 war ein bedeutender Schritt für den Verbraucherschutz. Allerdings müssen Betroffene trotz des Musterverfahrens ihre individuellen Ansprüche weiterhin vor Gericht geltend machen, sofern kein Vergleich erzielt wurde. Doch nun gibt es eine vielversprechende Neuerung: die EU-Verbandsklage. Mit dieser Sammelklage können Verbraucherverbände direkt Schadensersatz oder Rückzahlungsansprüche für Verbraucherinnen und Verbraucher einklagen – ohne dass diese erneut vor Gericht ziehen müssen. Ein großer Fortschritt für den Verbraucherschutz in Europa!