Bürgergeld 2024: 1 Milliarde Euro sollen bei Unterkunftskosten gestrichen werden

In jüngsten Presseberichten wird berichtet, dass Beziehern von Bürgergeld möglicherweise Unterkunftskosten gekürzt werden könnten. Der Entwurf des Finanzministeriums für den Bundeshaushalt 2024 sieht eine Kürzung von etwa 700 Millionen Euro bei den Unterkunftskosten im Rahmen des SGB II vor, was zu Besorgnis unter den Betroffenen führt.

Folglich fragen sich Millionen von Bürgergeld-Empfängern, ob ihre Miete nicht mehr vollständig gedeckt wird und ob sie gezwungen sein werden, in günstigere Wohnungen umzuziehen. Auch stellt sich die Frage, ob überhaupt ausreichend günstiger Wohnraum zur Verfügung steht.

In unserem nachfolgenden Artikel beleuchten wir die geplante Kürzung der Bürgergeld Unterkunftskosten im Bundeshaushalt 2024 genauer. Insbesondere untersuchen wir, ob Jobcenter in Zukunft nicht mehr alle Kosten der Unterkunft übernehmen werden.

Zahl der Bürgergeld Bezieher wird steigen – das ist der Grund für die Kürzung!

Im vorliegenden Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 plant Finanzminister Christian Lindner (FDP) eine Kürzung von 700 Millionen Euro bei der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Bürgergeld Gesetz (SGB II). Der Haushaltsplan (Entwurf) für 2024 weist auf eine Eintrübung der wirtschaftlichen Aussichten hin, was zu einem Anstieg der SGB II Leistungsbeziehenden und höheren Energiepreisen führen wird und somit zu höheren Ausgaben der passiven Leistungen nach dem SGB II führen wird.

Die geplante Kürzung ist somit eine logische Konsequenz, da das Bundesministerium der Finanzen (BMF) davon ausgeht, dass im kommenden Jahr mehr Menschen auf Bürgergeld angewiesen sein werden. Die negative wirtschaftliche Entwicklung im nächsten Jahr wird voraussichtlich dazu führen, dass mehr Menschen Leistungen nach dem SGB II benötigen werden.

Kürzung widerspricht dem Koalitionsvertrag

Im Bereich der Unterkunftskosten sind Kürzungen geplant, die den Vereinbarungen der Regierungsparteien im Koalitionsvertrag widersprechen. Auf Seite 59 ist dort explizit festgehalten, dass die Erstattung der Unterkunftskosten transparenter und rechtssicherer ausgestaltet werden soll. Um dies zu erreichen, bedarf es eines verbesserten gesetzlichen Rahmens, der die Anwendung der kommunalen Angemessenheitsgrenzen regelt und somit für mehr Klarheit sorgt. Eine jährliche Überprüfung und Anpassung der Angemessenheitsgrenzen sollte ebenfalls stattfinden. Zur Unterstützung der Kommunen sollten die Kosten für Unterkunft und Heizung als Pauschalen ausgezahlt werden, die der Region entsprechend angepasst sind. Der Haushaltsplan für das Jahr 2024 steht somit im klaren Widerspruch zu den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Vereinbarungen.

1 Milliarde Euro sollen im Bereich Bürgergeld eingespart werden

Welche Auswirkungen hat die geplante Kürzung von 700 Millionen Euro auf die betroffenen Bereiche? Das Volumen von 700 Millionen Euro ist Teil des Bundesbudgets. Durch eine Kürzung dieses Betrags wird auch automatisch der Anteil der Kommunen an den Kosten für Unterkunft und Wohnen reduziert. Dieser Teil macht etwa ein Drittel der Gesamtausgaben aus. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies eine Kürzung des kommunalen Anteils um rund 32 Prozent, was in Euro über 300 Millionen bedeutet. Insgesamt wird die Kürzung auf eine Summe von 1 Milliarde Euro ansteigen.

Was bedeutet die Kürzung im Haushaltsplan konkret für Bürgergeld Bezieher?

Bürgergeldempfänger genießen das Recht, dass das Jobcenter für ihre angemessenen Unterkunftskosten aufkommt. Das bedeutet, dass das Jobcenter die Miete, Heizkosten und Nebenkosten übernehmen muss – vorausgesetzt, diese Kosten sind angemessen. Bürgergeldbezieher müssen keine Kürzungen bei den Leistungen für ihre Unterkunft befürchten. Denn die Übernahme der Unterkunftskosten ist ein unveräußerliches Recht, das gesetzlich verankert ist. Solange das Bürgergeldgesetz nicht geändert wird, bleibt dieses Recht unangetastet. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich an dieser Gesetzeslage bald etwas ändern wird.

Fazit zur Kürzung von Geldern in Milliardenhöhe für die Unterkungskosten im Bürgergeld

Die Regierung plant immense Kürzungen im Haushalt 2024 für den Bereich Bürgergeld Unterkunftskosten.

Bürgergeld Bezieher müssen sich jedoch keine Sorgen machen, dass das Jobcenter ihre Miete nicht mehr zahlt. Der Anspruch auf Kostenübernahme der Unterkunft ist im Bürgergeld Gesetz verankert!

Schreibe einen Kommentar