Bildungspaket 2011 – § 28 SGB II neu

Das Bildungspaket ist ein zentraler Punkt der Hartz IV Reform 2011.  Im neuen § 28 SGB II sowie parallel im § 34 SGB XII werden Kindern aus Hartz IV Familien und aus Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, zahlreiche Vergünstigungen gewährt, Leistungen auf Teilhabe und Bildung. Diese können ab sofort im Jobcenter bzw. der sonst zuständigen Stelle der Gemeindeverwaltung beantragt werden, rückwirkend ab dem 1. Januar 2011.

Das neue Bildungspaket im Detail:

Schulfahrten (§ 28 Abs. 2 SGB II / § 34 Abs. 2 SGB XII)

Schulbedarfspaket (§ 28 Abs. 3 SGB II / § 34 Abs. 3 SGB XII)

Schülerbeförderung (§ 28 Abs. 4 SGB II / § 34 Abs. 4 SGB XII)

Lernförderung (§ 28 Abs. 5 SGB II / § 34 Abs. 5 SGB XII)

Mittagsverpflegung (§ 28 Abs. 6 SGB II / § 34 Abs. 6 SGB XII)

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (§ 28 Abs. 7 SGB II / § 34 Abs. 7 SGB XII).

Nachfolgend der neu gefasste § 28 SGB II im kompletten Gesetzestext.

§ 28 SGB II Bedarfe für Bildung und Teilhabe.

(1) Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen berücksichtigt, die das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler).
(2) Bei Schülerinnen und Schülern werden die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt für
1. Schulausflüge und
2. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.
Für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, gilt Satz 1 entsprechend.
(4) Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür
erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden und es der leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten.
(5) Bei Schülerinnen und Schülern wird eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.
(6) Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Mehraufwendungen berücksichtigt für
1. Schülerinnen und Schüler und
2. Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.
Für Schülerinnen und Schüler gilt dies unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird. In den Fällen des Satzes 2 ist für die Ermittlung des monatlichen Bedarfs die Anzahl der Schultage in dem Land zu Grunde zu legen, in dem der Schulbesuch stattfindet.
(7) Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich berücksichtigt für
1. Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
2. Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
3. die Teilnahme an Freizeiten.

Fragen zum Bildungspaket

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41 Gedanken zu „Bildungspaket 2011 – § 28 SGB II neu“

  1. Ich habe eine Ablehnung von Wohngeld bekommen und jetzt bin ich nicht mehr im Bildungsprogramm oder.Jetzt soll ich für meine beiden Kinder das Essen und den Bus selbst Tragen und auch noch Miete Versicherungen und alles Tragen. Da bleibt uns ja nichts mehr zum Leben. Also bekommen die Kinder kein Mittagessen mehr und können nicht mehr mit dem Bus in die Schule Fahren den Sachen brauchen Sie ja auch mal. Für beide Kinder müsste ich über 700Euro nur für den Bus das ganze Jahr Zahlen und dann jeden Tag 5 Euro für beide Kinder für das Schul Essen.

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  2. Hallo

    mein antrag auf bildung lief im juli aus habe auch ein neuen gestellt,da ich die tagesausflüge bis dez.12 jetzt bezahlt habe und die schule mir eine Quittung aushändigte
    hatte ich nochmals ein Antrag gestellt.frage kann mann rückwirkend tagesausflüge geltend machen? antrag am 08.11. gestellt und es geht um zwei Ausflüge vom oktober die aber nicht mehr bezahlt werden.vielleicht sollte es da eine lösung geben ,weil der Hauptantrag wurde ja im juli gestellt.und ich habe es satt jedes mal ein neuen zu stellen kostet auch briefmarke und umschlag.

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  3. Hallo!Meine Frage,ob jemand weisst wie ich Widerspruch schreiben kann,weil mein Antrag auf Leistung für Klassenfahrt abgelehnt,aufgrund verspäteten Antragstellung.Gemäß §37(2) SGBII und §28 SGBII.Danke.

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  4. hallo wie oft muß ich den antrag stellen ?
    soviel ich weiß gibt es zweimal im jahr einen zuschuss..
    muß ich dann auch zweimal im jahr einen antrag stellen??
    mfg. hel

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  5. Sehr geehrte Manuela P.,

    Hartz-IV Empfänger haben nicht mehr Geld zur Verfügung als Sie, die arbeitet. Zumindestens dann nicht, wenn Sie Ihre gesetzlichen Rechte voll ausschöpfen. Warum lassen Sie sich
    -wie es das Gesetz vorsieht- Ihre Einkünfte nicht aufstocken?
    Dann hätten Sie allemal mehr Geld als Hatz-IV Empfänger und müssten sich hier nicht beklagen.

    MFG

    Aufklärer

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  6. Hallo,
    Mein Sohn ist aktuell in der 9. Schulklasse auf der Realschule. Seine Arbeitsergebnisse waren bisher immer in Ordnung, nur so langsam lassen seine Leistungen nach. Nun will ich ihn mit Nachhilfe unterstützen. Ich habe mir bisher das bei newdy-org angeschaut. Habt ihr schon Erfahrungen mit Nachhilfe gemacht? Zeigt sie eine Verbesserung in den Noten?
    LG von besorgten Eltern

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  7. Sehr geehrte Damen/Herren,
    ich bitte um Beantwortung der Frage, ob eine Stadt ihre Bibliothek mit Mitteln aus dem BuT modernisieren darf ? Diese Stadt will 150.000 € für „Selbstverbuchung mit RFID“ aus dem BuT ausgeben.
    Begründung der Stadt:
    Der Ausleihbetrieb mit je 700.000 Entleihungen und Rückgaben belastet das Personal der Stadtbibliothek mit Routineaufgaben und führt zu langen Wartezeiten für die Bibliotheksbesucher. Die Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste, die zur Unterstützung des Teams Leseförderung vorgesehen waren, mussten wegen Personalreduzierungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes in der Medienverbuchung eingesetzt werden. Dadurch ist die personalintensive Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen und Eltern erheblich gefährdet (z.B. Beratung von Vermittlern wie z.B. Erziehern, Lehrern, ehrenamtlichen Vorlesern, die mit bildungsfernen Kindern und Jugendlichen arbeiten; systematische Zusammenarbeit mit Schulen wie in den Curricula gefordert; Unterstützung der Familien in der Sprach- und Leseförderung ihrer ein- bis sechsjährigen Kinder, außerschulische Förderung der Lesekompetenz und Lesemotivation für Schüler der weiterführenden Schüler). Durch den Einsatz des Selbstverbuchungssystems soll Zeit für die Aufrechterhaltung der oben genannten Aufgaben in Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen und Eltern gewonnen werden. Gleichzeitig bedeutet die Verbuchung mit RFID eine Verbesserung des Kundenservices und der Verkürzung der Wartezeiten von Besuchern.
    Desweiteren beabsichtigt die Stadt 600.000 € für den Neubau einer Mensa auszugeben,…alles aus den BuT Mitteln.
    Darf das so geschehen ?
    Mit freundlichen Grüssen Günter Lassen

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  8. Hallo, ich habe mal eine Frage und hoffe mir kann irgend wer helfen!
    Frau von der Leyen hat letztens in den Medien gesagt, das man das Bildungspaket nur 1 mal beantragen müsse. Ich habe im letzten halben Jahr eine Bewilligung für Mittagessen in einer Kita bekommen und soll jetzt wieder neu beantragen!

    Was ist denn jetzt richtig?

    Sagt die Kommune die Wahrheit und Frau von der Leyen weiß nicht was sie da durch geboxt hat!
    Oder Sagt Frau von der Leyen die Wahrheit und die Kommune hat keinen blassen schimmer von ihrer Arbeit und den Gesetzen!

    Ich hoffe mir kann diese Frage jemand beantworten!

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  9. Hallo allerseits,
    ich bin alleinerziehend (2 Kinder), seit 6 Jahren in Vollzeit (40 Std. Woche) beschäftigt und seit genauso vielen Jahren erhalte ich ergänzend Hartz IV. Vor 10 Jahren hatte ich Genossenschaftsanteile (Wohnungsbaugenossenschaft) i.H.v. EUR 800,00 eingezahlt, dieser würde ich gerne kündigen und auf mein Sparbuch einzahlen (habe bis dato keine Ersparnisse). Die jährliche Dividende €40,00 wird bereits mit meinem ALGII verrechnet. Muss ich damit rechnen, dass die Arge die Anteile nach Kündigung als Einkommen wertet?
    Meine Kinder besuchen ein 4,5 KM entferntes Gymnasium und sind auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Haben Sie einen Anspruch auf Zuschuß zu ihren Monatskarten?

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  10. Alleinerziehende
    Ich muss auch sagen, meine Gedanken drehen sich im Kreis. Bevor das Bildungspaket in Kraft trat, ging es mir und meiner Tochter finanziell doch etwas besser. Mein Einkommen beläuft sich auf 1180,- netto im Monat. Bisher hatte die Schule vergünstigte Essensmarken ausgegeben. Das wird ab nächstes Jahr nicht mehr so sein. Antrag beim Jobcenter
    (Bildungspaket)wurde abgelehnt. Wohngeld, Kindergeldzuschlag etc. gibt es für uns nicht. Wer noch helfen kann, ist der Kommunale Sozialdienst, dort gibt es für Alleinerziehende einmalige Beihilfen. Falls ihr noch Ideen habt…..bitte veröffentlichen!

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  11. Hallo!

    Ich hab da mal ne Frage! Und zwar habe ich im September für meinen zweitältesten Sohn einen Antrag für das Bildungspaket gestellt, in dem unter anderem ja auch das Geld für Schulmaterial beinhaltet ist. Nun teilte mir die Sachbearbeiterin mit, dass der Pausch-Betrag für Schulmaterial im August bereits bezahlt wurde. Gut, da war mein Sohn noch in einer Jugendhilfeeinrichtung und noch nicht bei mir!!!!

    Die Anträge bezüglich des Bildungsgutscheins für meinen ältesten Sohn und meine Tochter habe ich fristgerecht gestellt und die waren auch bewilligt worden. Nur seit der Nachzahlung kommt kein Geld mehr?! :/ Die SB teilte mir mit, dass man diese Bildungsgutscheine nur bis 09/2011 bewilligt bekommt.

    Nun zu meiner Frage: Muss ich diese Anträge jedes Jahr neu stellen? Ich dachte, mit dem Nachweis durch Schulbescheinigungen sei dieser Bedarf klar und deutlich erkennbar und müsste nicht jedes Jahr neu beantragt werden.

    Vielen Dank im Vorraus!
    MfG

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  12. Hallo zusammen.
    Als ich von Der Kita erfuhr das so ein Bildungspaket eingeführt wurde und welche Vorteile mein Kind erzielt war ich hell auf begeistert. Nun bin ich es leider nicht mehr..denn.. Ich habe den Antrag zwecks Essensgeld brav ausgefüllt die Kindergarten leitung hat diesen Antrag auch unterzeichnet und ich habe ihn auch brav in unserem Jobcenter von Düren was ja neu erstellt wurde auch abgegeben. Das war im Juni. Ich habe keine Bescheid erhalten und keiner von den Damen die die Info besetzen können mir Auskunft erteilen wo mein Antrag nun aushängt. Die eine Dame meinte die Anträge die später reinkamen werden später bearbeitet es könnte etwas dauern.Eine andere Dame meinte das würde zu meinem Sachbearbeiter geleitet dort habe ich 3 mal nachgefragt da ist er auch nicht.Und eine dritte Dame meinte sie müsste mich zum Kollegen weiter leiten. Es war aber brechend voll und meine kleine Tochter fast 2 Jahre weinte weil es ihr zu voll war.Meine Freundin bezieht kein Hartz4 ist verheiratet und ihr Mann hat Arbeit sie hat vom Jobcenter ein Schreiben erhalten das sie nichts erstattet bekommt. Ich hänge nun in der Luft drehe mich im Kreis denn wo ist mein Antrag hin ??????? Ich weiss auch bald nicht mehr an höhere stelle war ich auch schon die Antwort ja ist in bearbeitung.Mir wurde auch gesagt das der Antrag bis zu einer gewisen eingereicht werden sollte. Das lag ja noch alles im Rahmen. War ja nur für mein Sohn schon eingeplant und jetzt weiss ich echt nichts mehr vielleicht wisst ihr noch was ich machen könne um eine antwort zu bekommen. Mein sohn wurde dieses eingeschult.
    MFG

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  13. Hallo,
    H I I I L F E E E !!!
    kann mir jemand sagen, wie hoch eine angemessene Lernförderung sein wird, wenn sie denn genehmigt ist?
    Mein 8-jähriger Sohn hat ADHS und eine ganz starke Lese-Rechtschreib-Schwäche.
    Mein Antrag auf angemessene Lernförderung habe ich schon vor mehreren Wochen gestellt. Die Lehrerin füllte den Vordruck aus, dass dringend eine Lernförderung erforderlich sei mit 5 Stunden wöchentlich.
    Es geht um die Versetzung, evtl. sogar einen Schulwechsel, wenn er jetzt nicht adäquate Hilfe bekommt. Mittlerweile habe ich mit einem Nachhilfelehrer, der sich auch noch mit ADHS auskennt, Kontakt aufgenommen und wir müssten unbedingt anfangen. Aber ich weiß nicht, welchen Stundenpreis ich mit ihm aushandeln soll, da ich einfach noch keinen Bescheid vom JC habe. Bin alleinerziehende Mama mit drei Kindern und könnte diese Kosten auf keinen Fall alleine Tragen.
    Weiß jemand, welchen Betrag das JC pro genehmigter Stunde pro Woche zugrunde legt?

    Herzliche Grüße

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  14. Von wegen Allein-Erziehende bekommen mehr Geld,sicher auch nur
    wenn sie dann (wie viele es machen)mit jemanden zusamen leben
    der verdient ,jedoch nicht in der Wohnung gemeldet ist.
    Ich bin Alleinerziehend und lebe wirklich mit meinen Kindern allein ,ohne Freund b.z.w. Mann und will das auch aus Gründen die hier nicht weiter erwähnt werden sollen,nicht ändern.
    Von dem ganzem Bildungspaket,habe ich und meine Kinder auch nichts,da ich nicht wusste,wie und wo das ganze zu beantragen ist,bzw.funktioniert.Erst Ende Sommer viel mir ein Info-Blatt in die Hände
    Und auf meinen Antrag im Sommer hin ,wurde weder Schulgeld noch sonst etwas gezahlt, geschweige denn eine Antwort zurück gesendet.
    Wer nichts weiß,stellt keinen Antrag,wer keinen Antrag stellt bekommt keine Zulagen,so kann der Staat Geld sparen und behaupten es besteht ja kei Interesse an dem Angebot,deshalb wirds nicht gebraucht,dann kann das Geld für die Rettungspakete der Banken ausgegeben werden,was den ohnehin schon sehr Reichen doch noch zu Gute kommt und die können dann wieder Spenden für Parteien machen,damit diese an der Macht (sorry-Regierungsspitze bleiben)und ihre Interessen weiter gewahrt werden.
    So wie es schon immer war ,wer nichts hat braucht auch nichts,und wer hat bekommt noch was dazu.
    So dass ist meine Meinung und Erfahrung dazu und ich finde es Bedrückend wie vielen es doch genau so geht.
    Dabei sind es doch unsere Kinder die den Reichen später den Hintern wischen müssen ( Bildlich gesprochen),wenn diese selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Denn deren eigene Brut ( wenn sie denn überhaupt welche haben) wird das wohl kaum machen,die warten doch nur aufs Erbe.
    So das ist meine spezielle Meinung dazu und das mußte mal gesagt werden!

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  15. Hallo,
    meine Tochter hat demnächst eine Zirkus- Projektwoche in der Schule mit dem Ziel,Förderung der Persönlichkeit,Stärkung von Sozialverhalten und Verantwortungsbewusstsein, Förderung von Sport und Bewegung. Dafür sollen pro Kind 12 Euro bezahlt werden. Nun habe ich bei meiner Sachbearbeiterin einen Antrag mit Bitte auf Erstattung gestellt. Nun kam gerade ein Schreiben von ihr, das dieses Projekt nicht ins Bildungspaket fällt, sondern in den 70 Euro Schulmaterial enthalten ist!!!! Kann das richtig sein????Bitte um Eure Anworten und Meinungen.
    Vielen Dank

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  16. Hilfe….
    mein Antrag wurde abgelehnt, weil ich ihn zu spät abgegeben habe. Durch meinen Umzug und weil das eigentlich „automatisch“ überwiesen wurde, ist diese Angelegenheit bei mir untergegangen.
    Erst nach meinem Umzug fiel mir der Antrag wieder in die Hände und ich habe ihn sofort ausgefüllt und abgeschickt.
    Nun bekam ich eine Ablehnung und wurde mit Paragraphen bombardiert.
    Kann ich dagegen Widerspruch einlegen?
    Und bekomme ich für mein Kind noch die 100€ ???
    Bitte um Hilfe!!!
    Herzlichen Dank im Voraus

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  17. @Manuela P.

    ich kann nicht glauben was ich da höhre. Mein Mann und Ich gehen beide Arbeiten. Wir haben zwei Kinder 9 und 5 Jahre. Die mehr bei denn Großeltern verweilen als bei uns. Da wir uns den A. auf reisen um unsere Kinder selbst zu Ernähren. Trotz allem brauchen wir die aufstockung und wollen uns damit nicht einen Vorteil erzielen!
    Wie were es mit Kindergeldzuschlag? Denn bekomt mann wenn man einen Antrag stellt bei einem selbsterwirtschaftetem Einkommen von 900 Euro netto. Were ne möglichkeit. Wenn mann mal in so einer Situation war Harz 4 zu bekommen oder beantragen zu müssen dann weiß mann das das nicht immer gleich heißt, das man nicht Arbeitet! Aber wenn wir beim Schimpfen sind und es ist echt nicht böse gemeint. Haben mitlerweile Alleinerziehende doch auch schon einige Vorteile!!!! Denn dann könten doch alle auch sagen naja, wir lassen uns Scheiden dann bekommen wir mehr Geld! Was nicht heißt das ich die Förderungen für Alleinerziehende schlecht finde. Manchmal sollte man vorm sprechen erst den Kopf einschalten, denn wenn es um unsere Kinder geht sollten wir doch daran Denken das wir eigendlich ob arm oder reich doch alle nur das beste für sie wollen.

    Antworten
  18. Hallo an alle,
    habe mit viel Interresse diese Seite gelesen und finde das da viel zu viel unterschiede seidens der Behörden sind.
    @Kenner01 Nachhielfe das ich nicht lache!!!!!! Ich bin gerade in der dritten Etappe in diesem bereich. Denn diese „Nachilfe“ bekommt nicht jedes Kind das eine benötigt!! Mein Sohn hat eine Lese-Rechtschreibschwäche , wie ich auch. Viele Kinder haben dies, aber für einige gibt es keine hielfe. Zum einen wird dies nicht immer direckt bemerkt zum anderen ist das auch für viele Finanziel ein Problem. Ich habe auch dieses Problem. Da ich vom Amt aufstockung bekomme , ist es für mich schwer eine solche Förderung aus eigener Tasche zu Zahlen. So gehrn ich es auch will!!!! Daher habe ich den Antrag zur Kostenübernahme gestelt und alle nötigen Unterlagen eingereicht. Ergebnis Abgelehnt. Begründung: mein Kind ist nochnicht Versetzungsgefähtet und hat keine 5 oder6 im Zeugnis!!!! Einfach nur Lächerlich. Ich habe Wiederspruch eingelegt und eine Bescheinigung über den Notenstand in Rechtschreibung vorgelegt! Wieder Abgelehnt. Ich soll mich ans Jugendamt wenden oder die Krankenkasse. Da dies auch keine Kurzfristige sache were. Mein Kind ist nicht Krank. Es hat eine Lehrnschwäche, ich wuste nicht das das heutezutage eine Krankheit sein soll. Niechts desto trotz Antrag bei Jugendamt und Krankenkasse. ABGELENT!!!! Jetzt ist meine letzte Hoffnung der erneute Wiederspruch vorm Sotzialgericht. Und dann hoffe ich das mann da merkt das wir eine Gesetzeslücke haben. Denn dieses Paket soll doch für Bildungskleichheit aller ich betone aller Kinder da sein. Wenn da keiner hielft wo ist diease gleichheit für Famielien mit nitrigem Einkommen????? Wo bleiben diese Kinder ???? Welchen oder überhaut irgend einen Schulabschluß können diese Kinder machen? Und wer gibt denn Kindern heutzutage einen Ausbildungsplatz? Ich wede Euch mitteilen ob es Erfolg gab. Ich hoffe für unsere Kinder das es da Menschen mit Verstand und Herz gibt!!!!!

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  19. Ich bekomme keine Nachzahlng für das Mittagessen, da der Landesfond Kein Kind ohne Mittagessen für die ersten7 Monate zuständig sei.
    Wer weiß darüber Bescheid.?

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  20. Hallo Sandra,

    für die Monate Januar bis Juni 2011 wird eine Pauschale in Höhe von 26 € pro Kind für das Schulessen gezahlt. Ich glaube, die kommen sonst mit den ganzen Berechnungen, die rückwirkend sind, nicht hinterher.
    Ab 1. Juli musst du dann nur noch den Eigenanteil von 1 € pro Essen/Tag bezahlen. Den Rest rechnet dein Essenanbieter mit dem Jobcenter ab. Hierfür erhältst du vom Jobcenter einen Bewilligungsbescheid, den du dem Essenanbieter vorlegst. Bei uns war unkompliziert. Unser Essenanbieter wusste bereits Bescheid. Obwohl unser Bescheid erst Ende Juli kam, hat er die Abrechnung mit dem Eigenanteil bereits für Juli vorgenommen.

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  21. Ich habe für meinen Sohn die übernahme der Kosten am Musikunterrich beantragt, er spielt E-Gitarre,Einzelunterricht
    einmal in der Woche für 45 min, kosten betragen 65,00€
    die Unterrichtskosten wurden abgelehnt, da es keine Aktivität in der Gruppe ist.
    Es steht doch eindeutig geschrieben das Musikunterricht gefördert wird. ausserdem spielt er in einer Band,das wäre ohne den Musikunterricht nicht möglich.
    ich bekomme Hartz |V.

    mit freundlichen Grüssen Anke

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  22. Hallo,

    ich habe da mal eine Frage zum Bildungspaket und der Übernahme, der Mittagsverpflegung.
    Es ist so, das ich für die Mittagsverpflegung 62,50 im Monat bezahlen. Erst wurde mir mündlich mitgeteilt, das dieser Betrag übernommen wird. Nun habe ich jedoch heute einen Anruf bekommen, das mein Antrag bearbeitet wurde und mir nur 26,- Euro pro Monat zustehen. Mehr würde nicht bezahlt werden. Wie sieht das jetzt aus, da ich ja auch noch einen Eigenanteil von 1 ,- pro Tag bezahlen muss. was passiert mit dem restlichen Geld 26+20 sind bei mir 46,- was ist mit der Differenz? Oder stehen mir doch die 62,50 zu?

    Antworten
  23. Hallo fange im August eine Schulische Ausbildung an . Wie ist das mit den Fahrkosten aus den Bildungspaket ?
    Da steht nur Bus und Bahn . Da ich aber wegen meiner Tochter mit dem Auto fahren muss , wollte ich mal fragen ob mir dann auch die Fahrkosten zustehen? Ich bin noch keine 25jahre alt.

    Antworten
  24. Ich habe zwei Kinder für die ich einen Antrag für die Übernahme (Zuschuss)für die Schülerbeförderung gestellt habe.
    Dieser wurde abgelehnt. Hätte ich mir das Porto sparen können wenn ich die Monatskarten doch weiter alleine kaufen muss.
    Die Begründung war, es ist zumutbar, bis 3km zur Schule zu laufen.
    Toll, mit diesen schweren Schulmappen z.B. im Winter eine halbe Std. hin und auch wieder zurück laufen. Ich wußte schon, warum ich erst keinen Antrag stellen wollte.

    Antworten
  25. @Manuela Es ist schwierig zu Deinem Fall etwas zu schreiben, da Du schlicht ein 1000 euro hinwirfst. Welche Ausgaben stehen denn dort dagegen? Wenn Du von 1000 Euro noch Strom, Miete usw abziehn musst kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das Du keinen!!! Anspruch hast.
    Desweiteren bekomme ich keine Fahrkarte gezahlt sondern maximal bezuschusst.. im klartext von 28.40 zahle ich 11.60 Euro.
    Dieses Mittagessen? Ich habe es schon reduziert bekommen noch bevor dieses Bildungspaket auf der Bildfläche erschien. Nannte sich irgendwas von wegen „Landesfond Für jedes Kind ein Mittagessen“ und der gilt auch für Eltern mit geringem Einkommen.(Essensgeld wurde auf 1 Euro Eigenanteil reduziert)
    Ermässigung für gewisse Vereine hatte ich vorher auch schon mit dem Stadtpass (aber das hat wohl nicht jede Stadt).
    Tagesfahrten? Bringt mir ebenfalls nichts. Bringen würde es mir etwas wenn man die Fahrten sammeln dürfte. Also Quittungen sammeln. Wenn ich mir überlege wie oft ich zum Amt fahren müsste (diese Fahrten werden ja nicht ersetzt) kommt mich das teurer als wenn ich nur diese Tagesfahrt zahle. Wenn man das sammeln im Quartal dürfte dann würde es sich lohnen aber das geht nicht.
    Sprich für mich lohnt das ganze Bildungspaket sich nicht. Alles was es anspricht hab ich entweder von anderer Stelle und wenn das nicht der Fall ist dann wird es auch von der Arge abgelehnt aus gleichem Grunde wie vom Schulamt (zu geringe Entfernung)

    Ich frage mich ernsthaft wo hier eine Bevorzugung ist. Ohh, nicht zu vergessen diese 70/30 Euro Schulbeihilfe. Die gabs schon die letzten Jahre auch. Unterschied wir bekamen sie zu Schuljahresbeginn ohne Antrag, heute ist es in die 2 Teile gesplittet und muss jedesmal beantragt werden (welch ein Witz!)

    Anfangs dachte ich auch noch, woooooow und cool aber nachdem ich das kleingedruckte gelesen habe fühlte ich mich irgendwie veräppelt!

    Antworten
  26. Hallo ich habe da auch mal eine frage.
    mein sohn ist in der zweiten klasse und im offenen ganztags,das heisst
    er bekommt mittagsverpflegung,denn anteil von 26 euro zahle ich
    jeden monat selber,die schule hat mir nun die bescheinigung zur vorlage
    beim job center gegeben mit einen brief in dem steht das ich das bitte unterschreiben
    soll,damit das geld in so fern es bewilligt wird auf dem schulkonto
    gezahlt wird.ist das so richtig??
    denn ich zahle doch das essen in der schule fuer meinen sohn
    ich hoffe ihr koennt mir da helfen.Danke

    Antworten
  27. @Manuela auch Hartz IV Eltern bekommen keine Schülermonats-Fahrkarte im Fall wie bei Dir und da trägt auch das Bildungspaket diese Kosten nicht.

    Hier von sind überwiegend Eltern mit kleinen Kindern betroffen die noch zur Grundschule gehen und „nicht“ wie Schüler von weiterführenden Schulen, (unabhängig von der Art des Einkommens) die durch die Stadt bezuschusste Monatskarten erhalten mit denen man sogar in der Region 50 Zug fahren kann.

    Eine Schülermonatskarte kostet ohne Zuschuss 34 Euro Monatlich, Geld was Hartz IV Eltern deren Kinder nicht Zuschußberechtigt sind nicht haben womit dann auch die 10 Euro zur Teilhabe nichts bringen, wenn es noch nicht mal die Fahrkosten zu einer Aktivität deckt.
    Noch schlimmer sind Eltern aus Umlandgemeinden dran, deren Grundschule zwar um die Ecke sein mag,aber alles andere wesentlich weiter weg ist… denn da kann man dann auch nicht mal eben mit dem Fahrrad los fahren, da sind es dann nämlich nicht 2,5 KM terchen Entfernung, sondern gleich mal 10 Km bis zum Verein, Schwimmbad ect…

    Bitte also nicht immer auf Hartz IV Empfänger schimpfen, das was an so einem Paket dran steht, ist noch lange nicht das was dann tatsächlich darin enthalten ist.
    Fakt ist, dass z.b. von meinen 3 Kindern gerade mal jedes Kind 10 Euro Monatlich aus diesem Paket erhalten kann alles andere wurde abgelehnt.

    Was die Mittagsversorgung anbetrifft, muß auch ein Hartzler für das essen einen Eigenanteil von 1 Euro bezahlen. Ist nicht viel, aber es ist genau dass, was für eine Mahlzeit am Tag in der Regelleistung enthalten ist.
    Also 3 Mahlzeiten pro Tag a 1 Euro, eine Mahlzeit in der Schule macht noch 2 Euro für die Mahlzeiten zuhause. Es gibt hier nichts zusätzlich die Eltern müssen lediglich das bezahlen was man ihnen an Kosten für eine Mahlzeit ausbezahlt.

    Bezüglich arbeitende Eltern…auch die meisten Hartz IV Empfänger sind Berufstätig und erhalten lediglich das Geld ergänzend was zum Leben fehlt. Das die Gehälter so gering geworden sind, dass man mit mehr als einem Kind nicht mehr davon Leben kann ist nicht die Schuld der Betroffenen. auch nicht, dass es fast nur noch befristete Arbeitsverträge und Mini-Jobs gibt.
    Hier wirfst du mit Mistgabeln auf die Opfer der Politik und nicht auf die schuldigen!
    Ich kann das sagen, denn wir haben Arbeit, aber es reicht nicht „mehr“ zum leben mit 3 Kindern. Er war in 20 Jahren gerade mal 1 Jahr arbeitslos!!!
    Deshalb bewirbt mein Mann sich inzwischen im angrenzendem Ausland, weil man dort noch von seiner Arbeitskraft leben kann und nicht wie hier nur ausgebeutet und von anderen denen ihr Gehalt zum Leben reicht auch noch seelisch misshandelt wird.

    Antworten
  28. Die Pflicht Kontoauszüge der letzten 3-Monate bei jedem Neu, bzw. Weiterbewilligungsantrag vorzulegen geht aus dem Urteil B 14 AS 45/07 R vom 19.09.2008 hervor.

    Antworten
  29. Hallo,

    bin berufstätig und alleinerziehend beziehe daher keine staatlichen Förderungen.Mein Nettoeinkommen liegt unter 1000.-Euro aber zu hoch um Wohngeld bzw.Beihilfen zu beantragen mit dem Kindergeld.
    Nun kommt meine Tochter in die 7.Klasse und erhält auf Grund des Alters und der geringen Entfernung zu Schule (2,5 Km) keine Jahreskarte vom Schulamt mehr erstattet.
    Schlimm finde ich nur, dass die Hartz IV Empfänger mehr Geld zur Verfügung monatlich haben als ich, welche täglich arbeiten geht.
    Nun wird auch noch die Mittagsversorgung gewährleistet.
    Der Sportverein die Teilnahme am kulturellem Leben, unglaublich.
    Ich muss meine Tochter auch versorgen und jede Nachhilfe selber tragen und jeden Schulausflug selber bezahlen.
    Kann sich jemand vorstellen, dass man dann auch nur noch wenige Euro zu leben in der Börse hat??

    Danke im Namen aller alleinerziehenden.

    Antworten
  30. Hallo,
    die Anträge für das Bildungspaket kann man wie ich ( Kreis Viersen) online über Kreis Viersen .de
    Suchwort: Bildungspaket erhalten und speichern!!
    Versucht es über eure direkten Zugänge wie: Krefeld, Hamm usw. wenn der Kreis Viersen das kann, dann sicher auch die anderen

    Antworten
  31. Schade das dass neue Bildungspaket die Bezuschussg einer Konfirmationsfeier ausklammert. Haben doch meine älteren Kinder diese noch erhalten, wird dieses nun vom Amt abgelehnt. Begründung: „Der von Ihnen beantragte Kostenzuschuss zu der konfirmation Ihres Sohnes ist abzulehnen, da diese Kosten keinen Bedarf für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gem. § 28 Abs. 7 SGB II darstellt.
    Komisch nur das in 2 jahren Konfaunterricht die Kinder Sozialleistungen auf dem Friedhof oder dem Altenheim erbringen müssen, damit die Konfirmation auch von der Kirche abgesegnet wird.
    Super sozial sag ich im Interesse der Kinder……..

    Dieses als Info für Diejenigen, die auch einen Antrag stellen wollen……….

    Antworten
  32. Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    Mein Kind wechselt ab Sept. auf ein Gymnasium.
    Dahin muss es aber mit Bus oder Straßenbahn fahren.
    Ich bezieh kein Hartz4 aber erhalte den Kinderzuschlag.
    Kann ich die Übernahme der Kosten für die Fahrten
    zur Schule, hier gibt es leider nur eine monatl.
    Scool-Card, im Rahmen der Förderung beantragen?

    Danke

    Antworten
  33. Hallo!
    Ich möchte gerne wissen ob es für Auszubildene unter 25 auch etwas zu beantragen gibt im Bildungspaket? z.B. Fahrkosten zur Arbeit(Bus)oder Verpflegungsgeld oder irgend etwas???

    Vielen Dank für alle Antworten

    Antworten
  34. hallo,ich habe da eine frage,ich fahre einmal die woche mit meiner tochter zur spieltherapie.die therapie ist wichtig für meine tochter.wir fahren immer mit der strassenbahn dort hin.kann ich dafür auch fahrgeld bekommen von der arge?

    mit freundlichen grüßen

    Antworten
  35. Hallo Anna,
    eine solche besondere Schulform ist im Bildungspaket nicht vorgesehen. Gefördert werden Mitgliedschaften in Vereinen bis zu einer gewissen Höhe (derzeit wohl 10 €),die schulische Mittagsverpflegung oder dringend benötigte (!) Nachhilfe, also Punkte, bei denen ein Kind aus einem ALGII-Haushalt Nachteile gegenüber anderen Kindern hat. Privatschulen zählen, auch wenn ihr Konzept für das Kind ganz toll wäre, nicht dazu, denn die allermeisten Kinder gehen auf staatliche Schulen. Eine staatliche Schule zu besuchen ist also nichts, was ein Kind aus einem ALGII-Haushalt besonders benachteiligt oder ausgrenzt. Da wirst du keinen Erfolg haben.

    Bei der Fahrt ins Vorschullandheim hängt es davon ab, wer die durchführt. Wenn es die Fahrt einer Vorschule oder eines Kindergartens ist, dann fällt das unter das Bildungspaket. Dann solltest du gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen. Dass sowas noch nie bewilligt wurde ist kein Argument, denn gerade deswegen gibt es ja jetzt das Bildungspaket.

    @ Andreas:
    Dass du Kontoauszüge vorlegen musst ist normal und auch rechtmäßig. Wenn du das bislang nicht musstest, hing es wohl vom Sachbearbeiter ab. Wenn der die nicht anfordert, fordert er sie halt nicht an. Wenn du dann einen neuen bekommst (was oft passiert) kann das schon anders aussehen. Deshalb muss Heike z.B. alle halbe Jahr die Auszüge vorlegen, andere nur mal bei Neuantragstellung etc.. Leider gibt es da Unterschiede, für den einen gut, für den anderen nervig.

    Grüße an alle und schönes Wochenende!

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  36. Sehr geehrte Damen und Herren,
    zu dem Bildungspaket habe ich folgende Fragen.
    Darf ich mein Kind im September auf eine private Schule einschulen lassen
    (das Schulgeld beträgt ca. 70-100€/mon.) Das Kind passt zu dieser Schule sowie das Konzept umgekher. Auf so ein einmaliges Bildungsangebot wartet man lange, wir trotz geringerm Einkommen hatten einfach Glück, nur jetzt kommt´s; Ich habe mich vorab bei Gemeindeverwaltung informiert, und es heist von deren Seite ich muss nachweisen, dass mein Kind seelische Probleme oder sonstige Behinderungen hat um eben solche Schulkosten übernehmen zu können. Ich glaube einfach nicht was ich hörte; ich habe kein behindertes Kind, sonder möchte das breite Lernangebot für mein Kind fördern. Des weiteren rechnet man die Betreuungskosten für den Hort mit Schulgeld dann ist die Schule günstiger als die „normale“ Betreuung für die es sowieso keine ausreichende Plätze gibt.
    Bitte um eine Antwort und danke Ihnen im Voraus, da ich so eiene Einstelung nicht versthen kann.

    Die zweite Frage: Ich informierte mich über die Koste für den Vorschullandheim; dies lehnete die Sachberarbeiterin sofort ab (so etwas haben wir noch nie bezuschußt)

    Die drite Angelegenheit; Die neu Regelung über (gesengten)Eigeneinteilkosten können nicht rückwirkend zum 01. Januar 2011 beantragt und berücksichtigt werden. Auch nur eine der falschen Informationen, oder arbeitet jeder der Sozialbürgerhäuser in München nach eigenen Vorschriften.

    Ist das das Bildungspaket was es den Kindern zusthet?

    Mit freundlichen Grüßen

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