Heute, am 9.11.2013, hat es die Regierung geschafft. Der Bundestag hat das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes verabschiedet. Damit ist die größte Hürde genommen. Die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sind nur noch Formalien. Eltern erhalten nun ab dem 1. August 2013 monatlich 100 Euro für ihre ein- bis dreijährigen Kinder, wenn sie sie zu Hause erziehen und nicht in eine Kita schicken. Das Betreuungsgeld honoriert also die elterliche Erziehungsarbeit. Ab dem Jahr 2014 soll das monatliche Betreuungsgeld 150 Euro betragen.
Trotz starker Kritik der Opposition, aber auch aus den eigenen Reihen, hat es die Regierung jetzt geschafft, das Betreuungsgeld auf den Weg zu schicken. Vor einigen Monaten war eine Abstimmung zum Betreuungsgeld im Bundestag gescheitert, weil wegen des Fernbleibens von zu vielen Unions- und FDP-Abgeordneten keine Beschlussfähigkeit bestand. Nach dieser Panne hat sich die Diskussion um das Gesetz aufgeheizt.
Die SPD hat eine Klage vor dem Verfassungsgericht angekündigt. Auf jeden Fall will sie das Gesetz im Falle eines Wahlsieges im kommenden Jahr sofort wieder streichen. Ob das dann jedoch tatsächlich geschieht, bleibt abzuwarten.
frage würd das betreuungngsgeld nun angerechnet oder nicht ?? bei hartz-4