Auch die Berliner Staatsanwaltschaft hat Schwierigkeiten mit dem Jobcenter, also der Berliner ARGE, die für die Hartz IV Anträge zuständig ist. Ein Staatsanwalt wollte mit einem Mitarbeiter des Jobcenters telefonieren, konnte diesen aber nicht erreichen. Es gab lange Wartezeiten und keine Durchwahlnummer.
Die Staatsanwaltschaft wandte sich deshalb mit einem Schreiben an den Geschäftsführer des Jobcenters Charlottenburg-Wilmersdorf und ersuchte um Änderung der Verhältnisse.
Hintergrund: Das Jobcenter in Berlin verdächtigte ein Rentner-Ehepaar Vermögen verschwiegen zu haben und deshalb zu unrecht die Grundsicherungsleistungen erhalten zu haben. Das Jobcenter erstattete eine Strafanzeige. Der zuständige Staatsanwalt wollte eine offene Rückfrage mit dem zuständigen Sachbearbeiter klären. Doch eine Durchwahlnummer gab es nicht. Deshalb musste der Staatsanwalt die Jobcenter-Hotline in Anspruch nehmen. Es dauerte beinahe 10 Minuten, ehe er verbunden wurde. Der Mitarbeiter an der Hotline wollte die Durchwahlnummer des zuständigen Sachbearbeiters allerdings nicht herausgeben. Es gäbe „eine Weisung, dass man keine entsprechenden Mitteilungen machen dürfe“. Die Telefonistin wollte zudem weder zum Vorgesetzen des Sachbearbeiters verbinden noch den Namen ihres eigenen Vorgesetzten nennen.
Obwohl der Staatsanwalt klarstellte, dass er in seiner seiner dienstlichen Funktion als Staatsanwalt anrief, wurde ihm nicht geholfen. Ein derartiges Verhalten sei nicht hinnehmbar, heißt es in einem jetzt von dem Anwalt des Rentnerehepaars veröffentlichetem Brief der Staatsanwaltschaft.
Zukünftig bekommen Mitarbeiter anderer Behörden nun eine Durchwahlnummer vom Jobcenter, Hartz IV Empfänger allerdings nicht. Das habe, so die Arbeitsbehörde seinen Grund darin, dass die Mitarbeiter, die als Arbeitsvermittler tätig sind oder Anträge bearbeiten, „nicht durch Telefonate gestört werden.