Das Berliner Sozialgericht musste seit der Einführung von Hartz IV im Januar 2005 30 000 Verfahren bearbeiten.: Klagen, einstweilige Verfügungen, Beschwerden. Der Sprecher des Sozialgerichts erklärte die Erwerbslosen und Arbeitslosengeld-II-Empfänger hätten in durchschnittlich jedem 2. Fall zumindest einen Teilerfolg errungen.Dem 30.000. Verfahren liegt folgender Fall zugrunde: eine Arbeitslose will nach der Trennung von ihrem Mann mit ihrer siebenjährigen Tochter eine neue Wohnung beziehen. Die gewünschte Wohnung kostet 466,74 Euro. Das Jobcenter Berlin-Friedrichshafen will auber für die aus 2 Personen bestehende Bedarfsgemeinschaft lediglich eine Brutto-Warmmiete von 444 Euro übernehmen – ein Unterschied von 22,74 Euro. Wie der Fall ausgehen wird, läßt sich noch nicht vorhersagen. Das Gericht hat von der Behörde eine Stellungnahme zur Klage eingefordert. Bis das Gericht eine Entscheidung fällt, wird ein halbes Jahr vergehen.
Die Gerichtsverfahren wegen Hartz IV steigen seit 2005 stetig an. 2005 kam es zu 6 950 Verfahren, 2006 zu 11 894 . Bis Mitte September dieses Jahres sind bereits mehr als 12 000 neue Verfahren registriert. In den meisten Fällen geht es um die Frage, wie hoch eine vom Jobcenter bezahlte Miete sein darf. Bei Einkommensfragen ist oft die die Berücksichtigung von Frei- und Pauschalbeträgen oder die Berechnungen von Nebeneinkommen problematisch.
Hintergrund: Von Januar 2006 bis Ende August 2007 mussten sich in Berlin insgesamt 908 Familien oder Alleinstehende billigere Wohnungen suchen, weil die Jobcenter die Kosten nicht übernahmen. Hiervon waren 492 im laufenden Jahr zu einem Umzug gezwungen. Diese Zahlen teilte die Senatssozialverwaltung von Berlin mit. In Berlin bestehen besondere Vorschriften mit gestaffelten Mietpreisen. Anders als im sonstigen Bundesgebiet gibt es zudem viele Ausnahmeregelungen für Härtefälle.